Wer bezahlt wenn der inhalt des pakets defekt ist

Transporteure DHL, Post und Co Das können Sie tun, wenn Ihr Paket beschädigt wurde

In der Weihnachtszeit herrscht Hochkonjunktur bei den Lieferdiensten. Dabei kann es gerade bei den Paketpöstlern ganz schön ruppig zugehen, wie BLICK aufdeckte. Wer ein beschädigtes Paket bekommt, kann sich so wehren.

Zwei DHL-Transporteure treffen sich, um Pakete aufzuteilen. Dabei geht es richtig zur Sache. Einer der beiden nimmt ein grosses Paket ...

Unschön, wie manche Lieferdienste mit der Paketpost umgehen. Zum Beispiel DHL. Eine Leservideo deckte die rabiate Päckli-Verteilung von zwei DHL-Pöstlern auf. Sie warfen Pakete in hohem Bogen in ihre Lieferwagen – ohne Rücksicht auf den Inhalt. «Dieses Verhalten entspricht keineswegs auch nur ansatzweise unseren hohen Qualitätsstandards», rechtfertigt sich der Marketing-Chef von DHL Schweiz gegenüber BLICK.

Wie in den Kommentarspalten zu lesen ist, ist der Logistiker wohl kein Einzelfall. Der Umgang mit Paketen von anderen Transporteuren wird ebenfalls kritisiert. Ausgerechnet jetzt, wo die Lieferdienste mit Paketen geflutet werden, kann es folglich zahlreiche Bestellerinnen und Besteller treffen.

Was kann man tun, wenn die Paket-Sendung beschädigt wurde?

Das sagen die Transporteure und Shops

«Sie haben bis acht Tage nach der Zustellung Zeit, um den Schaden bei Ihrer nächsten Filiale der Post zu melden», heisst es auf der Webseite des Postkonzerns. Das heisst: Der Kunde bringt das Paket und den Inhalt zum Postschalter, um den Schaden beurteilen zu lassen. «Wir prüfen danach, ob Sie Anspruch auf Schadenersatz haben», verspricht die Post.

Bei DHL heisst es: «Wenn Waren während des Transports verloren gehen oder beschädigt werden und der Schaden von aussen sichtbar ist, vermerken Sie dies bitte bei Sendungseingang auf dem Frachtbrief oder den Transferdokumenten.» Mittels Webformular kann man weitere Ansprüche geltend machen.

Die Online-Shops der Händler stellen auf ihren Webseiten allgemeine Informationen zur Rücknahme beschädigter Ware bereit. Ins Detail geht beispielsweise Microspot.ch, eine Plattform von Coop. Diese listet sämtliche Lieferdienste und deren Kontaktdaten auf, mit denen sie zusammenarbeitet.

Das rät die Konsumentenschützerin Betroffenen

Der Rat von Konsumentenschützerin Sara Stalder lautet: Wenn Pakete äusserlich sichtbar beschädigt sind, sollte man unbedingt bei der Annahme des Pakets einen Vorbehalt äussern. Zum Beispiel: «Weil das Paket Beschädigungen aufweist, behalte ich mir eine Schadensmeldung vor».

Falls Schäden äusserlich nicht erkennbar sind, müssen Konsumenten den Schaden dem Transportunternehmen innerhalb von spätestens acht Tagen nach Zustellung melden.

Hilfreich sei es, Fotos der Beschädigungen zu machen. «Behalten Sie alle Verpackungen und Inhalte der Verpackungen auf», rät Stalder, «und überprüfen Sie alle bestellten Produkte genau.» Es empfehle sich, Beschädigungen sowohl dem Online-Shop (Absender) als auch dem Transportunternehmen (Post, DHL und Co.) zu melden. «Sobald wie möglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Lieferung.»

Grundsätzlich muss für den Schaden das Transportunternehmen aufkommen, so der Konsumentenschutz. Ausser bei mangelhafter Verpackung – dann müssen die Absender und deren Versicherungen dafür aufkommen, sagt Stalder.

In Paketen mitgeschickte Data-Logger zeigen: Sie sind beim Versand enormen Kräften ausgesetzt, die zu Beschädigungen führen können. Und dann? Tipps zur Haftung von unserem Rechtsexperten Karl-Dieter Möller.

Die Geschäfte sind geschlossen und Weihnachten steht vor der Tür: der Versandhandel boomt. Welche Rechte haben Verbraucher, wenn die Lieferung beschädigt ankommt? Und wie schützt man Geschenke vor Transportschäden?

Wie verhalte ich mich bei beschädigten Paketen?

Bei einem Paket, das bereits deutliche, von außen erkennbare Schäden aufweist, verweigert man am besten die Annahme. Ist das nicht möglich, weil das Paket vor der Tür lag oder der Zusteller bereits wieder verschwunden ist, sollte man den Zustand unbedingt mit Fotos dokumentieren, um einen Beweis zu haben.

Wird der Schaden erst beim Auspacken sichtbar, ist eine Dokumentation in Form von Fotos ebenfalls ratsam. Trotzdem wird es gerade bei privat versendeten Paketen in so einem Fall schwierig, vom Paketdienst eine Entschädigung zu bekommen. Am besten wendet man sich in so einem Fall an die Verbraucherzentrale und bleibt dem Versandunternehmen gegenüber hartnäckig. Das kann einiges an Zeit in Anspruch nehmen, den Ärger mit einem beschädigten Paket hat leider der Empfänger.

Wer haftet, wenn die Nachbarn das Paket annehmen?

Eine häufige Form der Nachbarschaftshilfe: gegenseitige Paketannahme. Aber wie sieht die rechtliche Lage aus? Grundsätzlich gilt: Man ist nicht verpflichtet, Pakete für die Nachbarn anzunehmen. Ein Nachteil kann aus der Nettigkeit aber auch nicht entstehen. Bei gewerblichem Versand trägt der Versender das Risiko, bis das Paket beim Käufer endgültig angekommen ist. Das gilt auch, wenn es davor bereits von einer anderen Person angenommen wurde. Nachbarn können nicht für beschädigte Pakte haftbar gemacht werden. Trotzdem gilt für den annehmenden Nachbarn ebenfalls: bei offensichtlich beschädigten Paketen besser die Annahme verweigern.

Sobald die Paketannahme für Nachbarn erfolgt, steht man in einem „Gefälligkeitsverhältnis“. Dabei übernimmt man unentgeltlich einen Dienst, muss aber nicht dafür haften. Man ist jedoch dazu verpflichtet, mit dem angenommenen Paket genauso vorsichtig umzugehen, als sei es das eigene. Dann gilt: selbst wenn das Paket des Nachbarn aus Versehen umfällt und kaputt geht, muss man nicht haften. Dies gilt natürlich nicht bei mutwilliger Beschädigung.

Dürfen Pakete einfach vor der Tür abgestellt werden?

Auch während der aktuellen Corona-Situation gilt, dass Pakete bis zur Wohnungstür geliefert werden müssen und der Empfang bestätigt werden muss. Um weder den Zusteller noch sich selbst zu gefährden, sollte man trotzdem einen ausreichenden Abstand einhalten. Der kontaktlose Empfang kann durch eine Unterschrift des Zustellers im Beisein des Empfängers oder einen Fotobeweis bestätigt werden. Weitere Regeln, die bei Online Käufen und dem Versandhandel gelten, finden Sie hier:

Stöße, Erschütterungen und Kälte: Diesen Anforderungen sind Pakete ausgesetzt

In diesem Jahr müssen persönliche Weihnachtsfeiern ausfallen. Deshalb verschicken Viele stattdessen Pakete an ihre Lieben. Worauf sollte man achten, damit der Inhalt unversehrt ankommt?

Wer zerbrechliche Ware wie Weinflaschen verschenken möchte, sollte beim Versand auf spezielle Weinkartons zurückgreifen. DHL und Hermes schreiben diese sogar vor, DPD hingegen erlaubt den Versand von Flaschen auch in normalen Paketen. Bei einem Versuch von Marktcheck geht jedoch der Wein in allen drei DPD-Paketen unterwegs kaputt und kommt nicht beim Empfänger an. Einen Schadensersatz gibt es von dem Unternehmen nicht. Auf unsere Anfrage antwortet DPD: „In allen drei Fällen war die in den Paketen enthaltene Weinflasche unzureichend verpackt und ging entsprechend zu Bruch."

Auch bei anderen empfindlichen Gegenständen sollte man vorsichtig sein. Neben dem Wein haben wir auch Christbaumkugeln, Bilderrahmen und Schokolade verschickt. Sowohl bei DHL als auch Hermes kam es vor allem bei den Christbaumkugeln und Schokoweihnachtsmännern zu kleineren Schäden. Ein DHL-Paket wurde jedoch so stark beschädigt, dass es zurück an den Empfänger ging. Die speziell verpackten Weinflaschen hingegen kamen bei beiden Unternehmen unbeschadet an.

Vor allem die Christbaumkugeln und der Schokoladenweihnachtsmann wurden in Mitleidenschaft gezogen. SWR

Bei unserem Check haben wir in allen Paketen professionelle Data-Logger untergebracht. Dadurch konnten wir messen, welchen Kräften die Pakete auf ihrer Reise ausgesetzt waren. Professor Stefan Iskan, Logistikexperte der Hochschule Ludwigshafen, wertet die Ergebnisse aus: „Wir haben bei ganz vielen Sendungen g-Kräfte zwischen sieben bis zwölf g erlebt. Das ist schon enorm. Sie müssen sich vorstellen, wenn sie den Data-Logger nehmen würden und mit voller Macht auf dem Schreibtisch herunterschlagen würden, hätte das ungefähr 16 g." Zum Vergleich: Eine Achterbahn erreicht maximal 6 g.

Durch die mitgesendeten Data-Logger können wir nachvollziehen, welchen Anforderungen das Paket unterwegs ausgesetzt war. SWR

Wir konfrontieren DHL mit den Ergebnissen. Das Unternehmen antwortet: „Da Paketsendungen bis zu maximal 31,5 Kilogramm schwer sein können, kann es bei der Bearbeitung, trotz aller betrieblichen Sorgfalt, auch zu Drucksituationen und Erschütterungen von Sendungen kommen.“

Nicht nur mit Erschütterungen, auch mit extremen Temperaturen müssen die Pakete unterwegs zurechtkommen. Die mit Hermes versendeten Pakete waren fast zehn Stunden lang Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt ausgesetzt. Einige Geschenkartikel könnten das nur schlecht verkraften und einen Schaden davontragen.

Wie verpacke ich Geschenke transportsicher?

Wer Weihnachtsgeschenke mit der Post verschicken möchte, sollte unbedingt auf eine geeignete Verpackung zurückgreifen. Wichtig ist es außerdem, das Innere gut auszupolstern und darauf zu achten, dass möglichst wenig Hohlräume entstehen.

Wie lange ist die Lieferzeit?

In unserem Check kamen die Pakete von DHL bereits nach einem Tag und die von Hermes am dritten Tag an. Deshalb ein Tipp: Wird es zeitlich knapp, kann man die Geschenke per Express-Versand verschicken. Dabei kann man eine feste Ankunftszeit wählen. Wer seine Geschenke jetzt schon los schickt, hat aber in jedem Fall noch einen ausreichenden Zeitpuffer bis Weihnachten.

Tipp: Brief- und Paketmarken online kaufen

Wer volle Postfilialen meiden möchte oder spontan einen Weihnachtsgruß verschicken möchte, kann die Briefmarken rund um die Uhr online kaufen und selbst ausdrucken. Genauso verhält es sich mit Paketmarken. Die Paketdienste DHL, Hermes und DPD bieten alle drei einen Abholservice an, bei dem man die Pakete dem eigenen Zusteller bei der nächsten Lieferung direkt mitgeben kann.

Noch bis Ende des Jahres können Briefe bei der Deutschen Post außerdem mit dem Handyporto frankiert werden. Dabei bekommt man einen Portocode per SMS, den man von Hand auf den Umschlag schreibt. Dieser Service wird allerdings eingestellt und durch die Mobile Briefmarke ersetzt, die über die Post-App erhältlich ist und ähnlich funktioniert.

Weiße Umschläge und deutliche Schrift für schnelle Zustellung

Wer dafür sorgen möchte, dass die eigenen Briefe schnellstmöglich beim Empfänger ankommen, sollte auf bunte Umschläge verzichten. Briefe werden maschinell sortiert und bei bunten Briefkuverts ist die Adresserkennung schwieriger, weshalb sie meist ein zweites Mal von Hand sortiert werden müssen. Das sorgt für Verzögerungen. Das gleiche gilt für eine undeutliche Schrift. Am besten ist es deshalb, die Adresse auf weißem Papier auszudrucken und aufzukleben. Dies kann auch bei farbigen Umschlägen ein Ausweg sein. Von aufwändigen Verzierungen wie Schleifen oder Bändern sollte man bei Paketen übrigens auch absehen, denn diese können sich in den Transportbändern oder Sortiermaschinen der Paketdienste verhaken.

Wer haftet wenn beim Versand etwas kaputt geht?

Das Transportrisiko und damit die Haftung für Transportschäden trägt bei einer Sendung vom Unternehmen an einen Verbraucher immer das Unternehmen, also Sie als Händler. Die Transportgefahr geht erst dann auf den Käufer über, wenn er die Ware tatsächlich erhalten hat.

Was tun wenn Paket Inhalt fehlt?

Was aber tun, wenn das Päckchen unversehrt, aber es der Inhalt nicht ist? Dann sollten Sie den Schaden umgehend dem Absender sowie dem Paketdienst per Mail oder Telefon melden. Gut zu wissen: Das geht bis zu sieben Tage nach Erhalt der Sendung - egal, wann Sie das Paket geöffnet haben.

Wer haftet für Transportschäden DHL?

Grundsätzlich findet unter Privatpersonen ein Versendungskauf nach § 447 BGB statt. Dieser besagt, dass die Gefahr eines Transportschadens mit der Übergabe der Lieferung an den Transporteur vom Verkäufer auf den Käufer übergeht und dieser folglich das Risiko des Versands trägt.

Was passiert wenn Ware beschädigt ankommt?

Welche Rechte hat der Verbraucher bei Transportschäden? Wenn die Ware auf dem Transportweg zum Verbraucher beschädigt wird, kann der Kunde beim Verbrauchsgüterkauf einen Sachmangel gemäß § 434 BGB geltend machen, da die Beschädigung vor der Übergabe an ihn, also vor dem Gefahrübergang erfolgte.