Wer ist alles im baugewerbe baugewerbe

Juli 2010

Was zählt zum Bauhauptgewerbe?

Da unser Kälte-Klima-Fachbetrieb in den nächsten Monaten einen großen Auftrag bearbeiten muss, haben wir uns an eine Zeitarbeitsfirma gewendet. Dort wurde uns zuerst die Frage gestellt, ob unser Gewerbe zum Bauhauptgewerbe gehört, was wir nicht sicher beantworten konnten, da wir schließlich Arbeiten an Gebäuden ausführen. Zählt die Tätigkeit des Kälteanlagenbauers zum Baugewerbe und warum spielt diese Frage eigentlich eine so große Rolle?


Zunächst die wichtigste Antwort: Unternehmen, die Installationen in Gebäuden durchführen (dazu zählt neben dem Einbau von Kälte- und Klimaanlagen auch der Heizungsbau, Elektroinstallation etc.) werden nicht dem Bauhauptgewerbe, sondern dem Baunebengewerbe oder Ausbaugewerbe zugerechnet. Die amtliche Statistik unterteilte die Bauwirtschaft in folgende Gruppen: Bauhauptgewerbe Unternehmen welche sich überwiegend mit der Ausführung des Rohbaus in Hoch- und Tiefbau sowie Straßen- und Landschaftsbau beschäftigen. Auch die Zimmerei gehört zum Bauhauptgewerbe. Eine in Deutschland rechtlich verbindliche Liste der Unternehmen des Bauhauptgewerbes findet sich in § 1 Baubetriebe-Verordnung. Baunebengewerbe Zum Baunebengewerbe (auch Ausbaugewerbe) zählen alle Gewerke, welche sich mit dem Ausbau von Bauwerken beschäftigen. Das sind beispielsweise Haustechnik, Maler und Tapezierer sowie Bauschlosser, und Schreiner. Bauhilfsgewerbe Unternehmen des Bauhilfsgewerbes sind nicht direkt an der Errichtung von Bauwerken beteiligt, schaffen jedoch die Voraussetzungen, um ein Bauwerk zu errichten (z. B. Bautransporte, Baureinigung, Bauentsorgung. Warum die Frage, ob Ihre Firma dem Bauhauptgewerbe angehört aus Sicht der Zeitarbeitsfirma so wichtig ist, lässt sich wie folgt erklären: Das Bauhauptgewerbe unterliegt einigen besonderen Regelungen.

Arbeitnehmer des Bauhauptgewerbes haben in der Schlechtwetterzeit (01.12. bis 31.03.) Anspruch auf Saisonkurzarbeitergeld, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen oder witterungsbedingten Gründen stattfindet und der Ausfall unvermeidbar ist. In Bereichen, in denen Leistungen der Winterbauförderung erbracht werden, ist eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung unzulässig. Die Zeitarbeitsfirma muss daher grundsätzlich hinterfragen, ob sie Ihrer Firma Zeitarbeitskräfte zur Verfügung stellen darf.


Berufe im Baugewerbe

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Viele Fachkräfte werden gebraucht, wenn beispielsweise Wohnhäuser, Industriegebäude, Brücken, Straßen oder Tunnel entstehen sollen. Wenn Du richtig zupacken kannst und Dir die Arbeit bei Wind und Wetter an wechselnden Orten nichts ausmacht, dann ist vielleicht die Baubranche genau richtig für Dich. Hier kannst Du Dich über Anforderungen und Tätigkeitsfelder informieren.

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Branchenstatistiken und Kennzahlen

Aktuelle Entwicklung (2017-2022)

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Marktanteile der Unternehmen

Was umfasst der Wirtschaftszweig Baugewerbe?

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Über diese Branche

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Branche auf einen Blick

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Wirtschaftsstandorte

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 Wirtschaftsstandorte

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Wettbewerbssituation

Interner Wettbewerb
Externer Wettbewerb

Markteintrittsbarrieren

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Hauptakteure

Operative Bedingungen

Kapitalintensität

Technologie und Anwendungen

Umsatzvolatilität

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 Umsatzvolatilität

Regulierung

Förderung

Schlüsselstatistiken

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 Branchendaten

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Unternehmen ()
Beschäftigte ()
Exporte ()
Importe ()
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Binnennachfrage ()

Jargon und Glossar

Was fällt alles unter Baunebengewerbe?

Baunebengewerbe Zum Baunebengewerbe (auch Ausbaugewerbe) zählen alle Gewerke, welche sich mit dem Ausbau von Bauwerken beschäftigen. Das sind beispielsweise Haustechnik, Maler und Tapezierer sowie Bauschlosser, und Schreiner.

Wer ist alles im Bauhauptgewerbe?

Im Bauhauptgewerbe sind unter anderem Betriebe vereint, die Gebäude, Straßen oder Tunnel bauen. Zusätzlich werden gleichermaßen spezialisierte Bautätigkeiten dem Bauhauptgewerbe zugerechnet. Dazu zählen Zimmereiarbeiten oder die Tätigkeiten der Dachdecker.

Was gehört zum Bauhilfsgewerbe?

Die Asphaltierer..
Baumaschinenverleiher..
Baustofferzeuger..
Bauwerksabdichter..
Betonwarenerzeuger..
Bodenleger..
Brunnenmeister..
Gerüsteverleiher..

Was gehört zum Bauhauptgewerbe Schweiz?

Zum Bauhauptgewerbe gehören der Hochbau und der Tiefbau. Der Tiefbau umfasst den Bau von Strassen sowie Schienen und unterirdischen Anlagen zur Ver- und Entsorgung. bausinn.ch thematisiert den ganzen Prozess des Bauens von der Planung über den Bau bis zur Wartung.