Wie bekomme ich den Corona QR

Das digitale Impfzertifikat der EU ist eine zusätzliche, freiwillige Möglichkeit, um erhaltene COVID-19-Impfungen zu dokumentieren. Vollständig Geimpfte können mit dem digitalen Impfzertifikat ihren COVID-19 Impfschutz einfach per Smartphone nachweisen. Die Möglichkeit des Nachweises der COVID-19 Impfungen mit dem gelben Impfpass bleibt bestehen, das heißt, das digitale Impfzertifikat ist auch für das Reisen nicht zwingend notwendig, vereinfacht jedoch Kontrollen.

Wo erhalte ich das digitale Impfzertifikat der EU?

Das digitale Impfzertifikat wird in Arztpraxen, Impfzentren, durch mobile Impfteams, in Apotheken oder auch durch Betriebsärztinnen und -ärzte und Gesundheitsämter ausgestellt. Nach Eingabe oder Übernahme der Impfdaten wird dabei ein QR-Barcode erstellt, den Geimpfte direkt abscannen oder ausgedruckt mitnehmen und später bei Bedarf einscannen können. Neben der kostenlosen Corona-Warn-App verwaltet auch die kostenfreie CovPass-App des Robert Koch-Instituts (RKI) das digitale Impfzertifikat der EU auf dem Smartphone.

Nachträgliche Ausstellung des digitalen Impfzertifikats

Auch eine nachträgliche Ausstellung des Impfzertifikats in Apotheken, Gesundheitsämtern oder Arztpraxen ist möglich. Genesenenzertifikate sind dort ebenfalls erhältlich. Welche Apotheke in Ihrer Nähe Zertifikate ausstellt, erfahren Sie auf dieser Website.

Was kostet das digitale Impfzertifikat die Nutzerinnen und Nutzer?

Sowohl die Corona-Warn-App als auch die CovPass-App können kostenlos heruntergeladen und genutzt werden. Für die Ausstellung des QR-Codes erhalten Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker eine Vergütung, die in der Coronavirus-Impfverordnung geregelt ist – für die Nutzerinnen und Nutzer ist auch dieser Service kostenfrei.

Was gilt als vollständiger Impfnachweis?

Seit dem 1. Oktober regelt § 22a Infektionsschutzgesetz, dass drei Ereignisse notwendig sind, um als vollständig geimpft zu gelten.

Ein vollständiger Impfschutz liegt vor nach:

  • drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
  • zwei Einzelimpfungen PLUS
    • positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER 
    • einer mittels PCR-Test (oder weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER 
    • einer mittels PCR-Test (oder weiterer Methoden der Nukleinsäuraamplifikationstechnik) nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.

Die Impfungen müssen mit einem oder verschiedenen Impfstoffen erfolgt sein, die von der Europäischen Union oder im Ausland zugelassen sind und von der Zusammensetzung her identisch mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff sind. Die Impfungen können auch mit Impfstoffen erfolgt sein, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Rahmen des Emergency Use Listing anerkannt wurden, wenn mindestens eine Einzelimpfung mit einem EU-zugelassenen mRNA-Impfstoff bzw. Äquivalenzimpfstoff erfolgt ist.

Warum wurde die Definition des vollständigen Impfschutzes geändert?

Bis zum 30. September 2022 waren in Deutschland weniger Impfungen für einen vollständigen Impfnachweis notwendig. Dies wurde zum 1. Oktober 2022 geändert. Wie bei anderen Impfungen (z.B. Tetanus oder Keuchhusten) lässt auch die Schutzwirkung der COVID-19-Impfungen mit der Zeit nach. Mit einer Auffrischungsimpfung lässt sich dieser Impfschutz jedoch erneut stärken bzw. wieder erhöhen. Seit Oktober gilt daher laut dem Infektionsschutzgesetz nur noch als vollständig geimpft, wer drei Einzelimpfungen (Grundimmunisierung plus Auffrischungsimpfung) bzw. zwei Impfungen plus eine durchgemachte Infektion nachweisen kann.

Für die Booster-Impfung sollten nach der Empfehlung der STIKO vorzugsweise die zugelassenen und verfügbaren Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe eingesetzt werden. Sie können im Vergleich zu den bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten auslösen und erzielen gegenüber dem herkömmlichen Virusstamm eine gleichbleibend gute Antikörperantwort. Aber auch die bisher verwendeten monovalenten mRNA-Impfstoffe können verwendet werden, da sie weiterhin einen guten Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen bieten.

Bei bestimmten Personengruppen kann die Wirkung der COVID-19-Impfung schneller nachlassen oder sich eine Immunantwort von Anfang an nicht so gut ausbilden. Hierzu zählen vor allem Menschen mit einem geschwächten Abwehrsystem – zum Beispiel aufgrund einer Vorerkrankung oder in höherem Alter. Sie profitieren von einer weiteren Auffrischungsimpfung.

Kann das digitale Impfzertifikat der EU ungültig werden?


Ja, die digitalen Impfzertifikate der EU haben ein Ablaufdatum: Ihre technische Gültigkeit läuft nach 365 Tagen automatisch ab. Der QR-Code auf dem Impfzertifikat erscheint dann technisch als ungültig; dies hat jedoch keinen Einfluss auf die rechtliche Anerkennung des Impfschutzes. Nutzerinnen und Nutzer der Corona-Warn-App oder der CovPass-App erhalten in dem Fall 28 Tage vor Ablauf eine Mitteilung. Sie erhalten darin das Angebot, das digitale Impfzertifikat zu aktualisieren. Nutzerinnen und Nutzer können dann das Zertifikat ihrer letzten Impfung sowie ihr Genesenenzertifikat mit wenigen Klicks in den Apps selbst erneuern. Wer kein Angebot zur Aktualisierung erhält, dessen Impfzertifikat ist technisch noch aktuell.

Nachweis über negative Tests und Genesung

Auch negative Tests, durchgemachte Infektionen oder eine Genesung lassen sich in der Corona-Warn-App oder in der CovPass-App als Testzertifikat beziehungsweise als Genesenenzertifikat hinterlegen. Eine überstandene Infektion wird mittels eines PCR-Testergebnisses dokumentiert. Anspruch auf ein sogenanntes Genesenenzertifikat hat, wer eine Corona-Infektion mit einem positiven PCR-Test (oder weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikation) nachweisen kann. Die Testung muss für den Genesenennachweis mindestens 28 Tage und darf maximal 90 Tage zurückliegen.

Lassen sich auch Auffrischungsimpfungen dokumentieren?

Neben der ersten und zweiten Impfung können auch Auffrischungsimpfungen im digitalen Impfzertifikat dokumentiert werden. Eine Auffrischungsimpfung  verbessert die Wirksamkeit der Impfung. 

Daher empfiehlt die STIKO allen Personengruppen ab 12 Jahren eine Auffrischungsimpfung (3. Impfung) sowie bei Personen mit besonderem Risiko für schwere Verläufe bzw. mit besonders hohem Infektionsrisiko eine weitere Auffrischungsimpfung (4. Impfung). 

Auffrischungsimpfungen sollten in einem Mindestabstand von 6 Monaten zur vorangegangenen Impfung oder Infektion verabreicht werden. In begründeten Fällen kann der Abstand auf 4 Monate verkürzt werden.

Wie sicher sind die Daten von Nutzern beim digitalen Impfzertifikat?

Die Sicherheit der Daten der Nutzerinnen und Nutzer steht jederzeit im Vordergrund: Bei der Erstellung des COVID-Impfzertifikats werden ihre Daten einmalig durch die Impfstelle erhoben, zur Signierung an das RKI übermittelt und dort sofort wieder gelöscht. Wenn man das Impfzertifikat in der App hinzufügt, werden alle persönlichen Daten nur lokal auf dem Smartphone gespeichert. Der QR-Code enthält lediglich den minimalen Datensatz nach EU-Vorgaben. Zudem sind die Daten im QR-Code mit einer fälschungssicheren Signatur versehen.

Reisen außerhalb der EU

Das digitale Impfzertifikat wird nicht nur in der EU, sondern auch in einer Reihe von Drittstaaten genutzt. Zudem gibt es mit dem gelben Impfpass der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen international anerkannten Impfnachweis. Mehr Informationen zum Reisen während der Corona-Pandemie erhalten Sie hier. Weitere Fragen zum digitalen Impfnachweis beantworten wir Ihnen hier.

Gut zu wissen: Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2288 wurde für das digitale Impfzertifikat der EU für Reisezwecke eine Anerkennungsdauer von 270 Tagen festgelegt. Diese Regelung findet seit dem 1. Februar 2022 Anwendung. Als Verordnung ist sie unmittelbar anwendbares EU-Recht und bedarf damit keiner Umsetzung in nationales Recht.

Für die Einreise nach Deutschland – und in andere Mitgliedsstaaten der EU - sind daher digitale COVID-Impfzertifikate der EU nach Abschluss der ersten Impfserie (Grundimmunisierung) 270 Tage und bei einer Booster-Impfung unbegrenzt gültig. Für andere Zwecke innerhalb Deutschlands gilt die Befristung nicht.

Die Check-Apps werden entsprechend angepasst, so dass im Reiseverkehr erkennbar ist, ob jemand nach EU-Vorgabe als vollständig geimpft gilt. Die Gültigkeit des Genesenenzertifikats wurde für Deutschland auf 90 Tage begrenzt. Diese Frist gilt auch für die Einreise nach Deutschland.

Wie kann ich QR Code bekommen?

Ihr Impfzertifikat erhalten Bürgerinnen und Bürger nach ihrer Impfung bei Ärztinnen und Ärzten oder im Impfzentrum. Alternativ kann man sich das digitale Zertifikat (QR-Code) auch nachträglich in der Apotheke ausstellen lassen.

Wie bekomme ich das Impfzertifikat auf mein Handy?

Hinweis. Impfzertifikate des Grünen Passes mit EU-konformem QR-Code können bei Apotheken und niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten einmal pro Monat kostenlos ausgedruckt werden (e-card erforderlich). Jeder weitere Ausdruck bei Apotheken und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ist gegen ein kleines Entgelt möglich.

Wie komme ich zu einem Impfzertifikat?

Für den Abruf des Zertifikats ist ein Login auf gesundheit.gv.at mittels Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig. Wurde das Impfzertifikat einmal heruntergeladen und abgespeichert, kann es für die gesamte Gültigkeitsdauer als Nachweis einer erhaltenen Corona-Schutzimpfung verwendet werden.

Wo finde ich den QR Code in der Corona App?

Ihr Smartphone übertragen Laden Sie die CovPass-App oder die Corona-Warn-App auf Ihr Smartphone und öffnen Sie die App. Halten Sie nun die Kamera des Smartphones über den QR-Code und scannen Sie mit der App das Impfzertikat. Der Nachweis für die Corona-Impfung wird direkt auf das Smartphone geladen.