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Kinder im LKW mitnehmen – Gesetzlich spricht nichts dagegen

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 15. Juni 2022

Auch im LKW muss ein Kindersitz vorhanden sein

Wie dürfen sie ein klein Kind mitnehmen?
Nehmen Kraftfahrer Kinder unter 12 Jahren mit, muss im LKW ein Kindersitz installiert sein.

Besonders in den Ferien und zur Urlaubszeit stellt sich vielen Kraftfahrern die Frage, ob sie ihre Kinder im LKW mitnehmen dürfen. Wer möchte seinen Nachwuchs nicht einmal mit auf große Fahrt nehmen?

Für Kinder ist es eine faszinierende Erfahrung in einem großen LKW mitfahren zu dürfen. Rechtlich gesehen, spricht auch erst einmal nichts dagegen. Dennoch muss bei der Beförderung von Personen und insbesondere von Kindern im LKW einiges beachtet werden.

Denn wie sieht hier die Gesetzeslage konkret aus? Ist eine weitere zusätzliche Versicherung notwendig, wenn Kinder im LKW mitgenommen werden? Und wer muss von der Mitnahme unterrichtet sein? Diese und weitere Fragen betrachtet der nachstehende Ratgeber näher und gibt einen kurzen Überblick zum Thema.

  • Auch im LKW muss ein Kindersitz vorhanden sein
    • FAQ: Kinder im LKW mitnehmen
    • Kein Unterschied zwischen LKW und PKW
    • Kinder im LKW: Sind sie versichert?

FAQ: Kinder im LKW mitnehmen

Dürfen Kinder im LKW mitgenommen werden?

Ja, gemäß StVO gibt es keine Regelung welche die Mitnahme von Kinden im LKW untersagt.

Gibt es gesetzliche Vorgaben, wenn Kinder im LKW mitfahren?

Ja, hier gelten die gleichen Vorschriften wie in einem PKW. Kinder unter 12 Jahren oder unter 155 cm müssen gesondert durch einen Kindersitz oder eine Sitzerhöhung gesichert sein.

Wie sieht es mit der Versicherung aus, wenn Kinder mitfahren?

Kinder sind in der Regel auch im LKW in der vorhandenen Versicherung inbegriffen.

Kein Unterschied zwischen LKW und PKW

Grundsätzlich dürfen Kinder in einem LKW mitgenommen werden. Denn laut § 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird bei der Personenbeförderung nicht zwischen einem LKW und einem PKW unterschieden.

Sollen Kinder im LKW befördert werden, gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Mitnahme in einem PKW. Demnach dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die zudem kleiner sind als 1,50 m, nur mit einem im LKW angebrachten Kindersitz befördert werden. Kinder die älter und größer sind, müssen genauso gesichert werden, als wenn sie im Auto fahren würden.

Wie dürfen sie ein klein Kind mitnehmen?
Kinder, ob im LKW oder PKW, müssen immer angeschnallt sein.

Es muss ein sogenanntes Rückhaltesystem vorhanden sein, dass den Anforderungen des Kindes, was Gewicht und Körpergröße anbelangt, entsprechen.

Darüber hinaus dürfen auch immer nur so viele Personen mitgenommen werden, wie Sitzplätze mit einem Sicherheitsgurt vorhanden sind. Sowohl Kinder, die größer als 1,50 m sind, als auch andere mitfahrende Erwachsene müssen immer angeschnallt sein.

Wird ein Kind ohne eine Sicherheitsvorrichtung mitgenommen, muss mit Sanktionen wie einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg gerechnet werden.

Kinder im LKW: Sind sie versichert?

Planen Eltern ihre Kinder im LKW mit auf Geschäftsreise zu nehmen, sollte vorher immer der Vorgesetzte informiert werden. Dieser hat das Recht, zu entscheiden, ob überhaupt andere Personen als das Fahrerpersonal befördert werden dürfen.

Ist dies gestattet oder handelt es sich um einen eigenständigen Kraftfahrer oder um eine private Fahrt mit dem eigenen Fahrzeug, sind Kinder im LKW genauso durch die obligatorische Kfz-Versicherung abgedeckt – wie bei einer Fahrt mit dem PKW.

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