Stand: März 2021 Show
Allgemeine InformationIn Deutschland besteht die allgemeine Meldepflicht, d.h. jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss dort gemeldet sein. Damit verbunden ist die Pflicht, jede Änderung des Wohnortes innerhalb einer Woche nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland anzumelden. Ein Verstoß hiergegen gilt als Ordnungswidrigkeit und führt automatisch zu einer Geldbuße. Wenn Sie von Deutschland ins Ausland ziehen, müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden. Sie benötigen die Abmeldebescheinigung u.a. zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung, damit diese in Passangelegenheiten für Sie tätig werden und z.B. den Wohnort in Ihrem Reisepass ändern oder bei Bedarf einen neuen Reisepass ausstellen kann. Sofern Sie in Deutschland noch gemeldet sind, müssen Sie sich zur Ausstellung eines neuen Reisepasses an die für Ihren Wohnort zuständige Passbehörde in Deutschland wenden. Die deutsche Auslandsvertretung ist in diesem Fall für die Ausstellung eines neuen Reisepasses nicht zuständig und kann daher nur im Ausnahmefall für Sie tätig werden. Dann erhöhen sich die Gebühren für den Pass erheblich und eine zeitliche Verzögerung ist unvermeidlich, da die Auslandsvertretung zunächst bei der für Ihren deutschen Wohnort zuständigen Passbehörde in Deutschland eine Ermächtigung zur Ausstellung eines Passes im Ausnahmefall einholen muss. Allgemeine Meldepflicht bei Wohnort in DeutschlandJede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss dort gemeldet sein (allgemeine Meldepflicht). Damit verbunden ist die Pflicht, jede Änderung des Wohnortes innerhalb einer Woche nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland anzumelden. Ein Verstoß hiergegen gilt als Ordnungswidrigkeit und führt automatisch zu einer Geldbuße. Abmeldung bei Umzug ins AuslandWer aus einer Wohnung in Deutschland auszieht und keine neue Wohnung innerhalb Deutschlands bezieht, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden. Wozu brauche ich eine Abmeldebescheinigung?Wenn Sie von Deutschland ins Ausland ziehen, benötigen Sie die Abmeldebescheinigung u.a. zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung, damit diese in Passangelegenheiten für Sie tätig werden und z.B. den Wohnort in Ihrem Reisepass ändern oder bei Bedarf einen neuen Reisepass ausstellen kann. Wie erhalte ich eine Abmeldebescheinigung?Viele Städte, Gemeinden und Kreisverwaltungen in Deutschland stellen Abmeldebescheinigungen nur auf besonderen Antrag aus. Dieser kann im Regelfall jedoch durch einfache schriftliche Anfrage über die Webseite der jeweiligen Gemeinde oder per Fax gestellt werden. Anschriften, Telefon- und Faxnummern der für Ihren ehemaligen Wohnort zuständigen Meldebehörde finden Sie im Internet. Folgen einer Abmeldung in DeutschlandIn Einzelfällen kann es vorkommen, dass eine deutsche Meldebehörde nicht auf der
Was passiert, wenn ich mich nicht in Deutschland abmelde?
Wie lange darf ich im Ausland bleiben ohne mich abzumelden?“ Nach § 27 Abs. 2 BMG musst du dich erst bei einem Heimatbesuch, der länger als drei Monate andauert, wieder anmelden. Das gilt nicht, wenn du eine eigene Wohnung langfristig beziehst oder permanent nach Deutschland zurückkehrst (dann gilt die 2-Wochen-Frist).
Kann man in Deutschland angemeldet sein um im Ausland leben?Sofern du dir aber noch nicht sicher bist, wie lange du dich im Ausland aufhältst, kannst du auch in Deutschland gemeldet bleiben. Wenn du nur auf Probe ins Ausland gehst, ist eine Abmeldung nicht unbedingt empfehlenswert.
Wie lange darf man in einem anderen Land bleiben?Als EU-Bürger/in haben Sie das Recht, sich in jedem beliebigen EU-Land niederzulassen, um dort zu leben, zu studieren, eine Arbeit zu suchen oder sich zur Ruhe zu setzen. Sie können sich bis zu 3 Monate lang ohne Registrierung in einem anderen EU-Land aufhalten, müssen jedoch eventuell Ihre Anwesenheit melden.
Was passiert wenn man sich in Deutschland nicht abgemeldet?Wer eine Wohnung anmeldet, die er nicht bezieht oder sich nicht abmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann (§ 54 BMG).
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