Wie lange dauert es bis man die Nachzahlung von der Rentenversicherung kommt?

Wo beantragt man seine Rente? Wie lange dauert es, bis man den Bescheid erhält? Wann riskiert man Abschläge auf seine Rente?

  • Altersrente: Was sind die Voraussetzungen?

Die Regelaltersrente kann man als gesetzlich Versicherter dann beanspruchen, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Je nach Altersrente, unterscheidet sich zum Beispiel das gesetzliche Renteneintrittsalter oder man muss eine bestimmte Anzahl an Beiträgen in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Fünf Jahre Rentenbeiträge sind das Minimum, um einen Rentenanspruch zu erwerben.

Man kann natürlich auch vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen – manche Versicherte müssen dies sogar - und eine Erwerbsminderungsrente beantragen, weil sie körperlich oder psychisch erkranken und nicht mehr arbeiten können. Doch wer frühzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheidet und seine Rente vor der Zeit beansprucht, muss mit Abschlägen auf seine Altersvorsorge rechnen.

Das heißt, dass Sie in diesem Fall lebenslang nur eine reduzierte Summe monatlich überwiesen bekommen und nicht den Betrag, den Sie regulär erhalten hätten. Die Abschläge betragen 0,3 Prozent bis 14,4 Prozent pro Monat insgesamt.

  • Gesetzliches Renteneintrittsalter: Wann kann man in Rente gehen?

Das für den Bezug einer Rente vorgeschriebene Lebensalter wird auch Altersgrenze oder Renteneintrittsalter genannt.

Der Gesetzgeber hat die Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre heraufgesetzt mit der Folge, dass Arbeitnehmer, die 1964 und später geboren wurden, bis zu ihrem 67. Geburtstag arbeiten müssen. Wer früher geboren wurde, kann zwischen seinem 65. und 66. Lebensjahr in den Ruhestand wechseln. Dieser Zeitpunkt liegt etwa für diejenigen, die 1955 geboren wurden, bei 65 Jahren und neun Monaten.

Schauen Sie gern in diese Liste mit Geburtsjahrgängen und den dazu gehörenden gesetzlichen Altersgrenzen.

  • Rente für besonders langjährig Versicherte: Wann kann man nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen?

Ihr Renteneintrittsalter hängt auch davon ab, wie viele Jahre Sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Wer auf 45 Beitragsjahre kommt, kann nach der Altersrente für besonders langjährig Versicherte in den Ruhestand gehen.

Anders als der Name „Rente ab 63“ nahelegt, ändert sich aber auch hier das Renteneintrittsalter je nach Geburtsjahr. Nur diejenigen, die bis 1952 geboren wurden, dürfen nach 45 Beitragsjahren mit 63 in den Ruhestand gehen. Für alle anderen steigen die Altersgrenzen nach und nach an. Wir haben in diesem Überblick die Renteneintrittsjahre für besonders langjährig Versicherte zusammengestellt.

  • Muss man die Rente selbst beantragen?

Ja. Den Antrag auf Ihre Altersrente müssen Sie selbst stellen. Für gesetzlich Rentenversicherte ist die Deutsche Rentenversicherung der Ansprechpartner.

  • Wie stellt man den Antrag auf Altersrente?

Bevor Sie Ihren Rentenantrag stellen, empfiehlt es sich, sich in einer Rentenberatung zu informieren. Zum Teil können Sie Ihren Antrag schon dort gemeinsam mit Ihrem Berater auf den Formularen der Rentenversicherung ausfüllen. Übrigens: Ihren Rentenantrag können Sie auch online ausfüllen.

Wenn Sie den Antrag auf Ihre Rente selbst ausfüllen möchten - hier geht es zum Formularcenter der Deutschen Rentenversicherung.

  • Rente beantragen: Gibt es Fristen?

Wollen Sie Ihren Rentenantrag erst nach dem Zeitpunkt stellen, an dem Sie Ihre Altersgrenze erreicht haben, bezahlt die Rentenversicherung Ihre Rente dennoch rückwirkend bis zu diesem Zeitpunkt. Allerdings sollten Sie Ihren Antrag nicht später als drei Monate nach Erreichen Ihrer Altersgrenze einreichen. Denn dann beginnt ihre Rente tatsächlich erst mit dem Antragsmonat, rückwirkende Zahlungen gibt es nicht.

Ein Tipp: Stellen Sie Ihren Rentenantrag etwa drei Monate vor dem Zeitpunkt, an dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen. So bleibt der Rentenversicherung genügend Zeit, um Ihren Antrag zu prüfen und Sie zum Beispiel um fehlende Unterlagen zu bitten.

  • Welche Unterlagen brauchen Sie für Ihren Rentenantrag?

Für Ihren Rentenantrag brauchen Sie einen geklärten Versicherungsverlauf. Meist hat die Rentenversicherung diesen bereits vor dem Zeitpunkt geklärt, zu dem Sie Ihre Rente beantragen. Falls nicht, müssen Sie der Rentenversicherung den letzten Versicherungsverlauf vorlegen, den Ihnen die Versicherung zugeschickt hat. Außerdem brauchen Sie für Ihren Rentenantrag Ihren Personalausweis (alternativ Ihren Reisepass oder Ihre Geburtsurkunde), einen Nachweis über Ihre Krankenkassenzugehörigkeit, Angaben über andere Versorgungsarten im Alter wie Betriebsrenten und Ihre Bankverbindung.

  • Rentenkonto: Was ist was?

Ihr Rentenkonto enthält neben Ihren persönlichen Daten alle Zeiten, die für Ihre Rente und deren Höhe wichtig sind. Damit ist das Rentenkonto die Grundlage, aus der die Rentenversicherung Ihre Rente errechnet. Für die Rente wichtige Zeiten sind solche, in denen Sie zum Beispiel sozialversicherungspflichtig gearbeitet, eine Ausbildung absolviert, Kinder erzogen oder Verwandte gepflegt haben.

Ein Tipp: Beiträge, die Arbeitgeber für die Arbeitnehmer einzahlen, sind im Rentenkonto automatisch dokumentiert. Darum brauchen Sie sich nicht weiter zu kümmern. Anders ist es aber zum Beispiel bei den Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen. Diese Zeiten müssen Sie der Rentenversicherung selbst mitteilen, so dass diese die Zeiten in das Rentenkonto aufnehmen kann.

  • Was ist der Versicherungsverlauf und warum ist er wichtig?

In Ihrer Rentenauskunft sind alle Zeiten, die für Ihre Rentenhöhe wichtig sind, chronologisch aufgeführt.

Den ersten Versicherungsverlauf erhalten Versicherte wenn sie mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt haben.

Mit 43 Jahren erhält man von der Rentenversicherung im sogenannten Kontenklärungsverfahrens einen aktuellen Versicherungsverlauf und einen Fragebogen zur Kontenklärung zugeschickt.

Ab 55 erhält man alle drei Jahre mit der Rentenauskunft einen Versicherungsverlauf.

Man kann sich auch jederzeit einen aktuellen Versicherungsverlauf von der Rentenversicherung schicken lassen.

  • Welche Zeiten erkennt die Rentenversicherung für die Rente an?

Die Rentenversicherung erkennt für Ihre Rente jede sozialversicherungspflichtige Arbeit an. Ebenso Schulzeiten, Berufsschulzeiten und Ausbildungen, wobei es hier keinen Unterschied macht, ob Sie sich in einem Betrieb oder an einer Fachschule haben ausbilden lassen. Die Rentenversicherung erkennt für Ihre Rente auch Ihr Studium an, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder längere Krankheiten, in denen Sie Krankengeld bekommen haben. Auch Freiwilligenjahre, Kindererziehungszeiten und Zeiten, in denen Sie eine Lehrstelle gesucht oder Verwandte gepflegt haben, sind für Ihre Rente und deren Höhe wichtig.

Die Schulzeit oder ein Studium wirken sich anders als früher nicht mehr rentensteigernd aus, sie werden aber auf die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren angerechnet (siehe weiter oben).

Übrigens: In der Regel dauert es drei Monate, bis die Rentenversicherung Ihren Rentenantrag geprüft und bearbeitet hat.

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VdK-TV: Rentenversicherung: Rentenauskunft und Renteninformation (UT)

Wie lange dauert es bis man die Nachzahlung von der Rentenversicherung kommt?

Einmal im Jahr gibt es für Rentenversicherte Post von der Rentenversicherung: Die Renteninformation. Daneben gibt es etwa für Rentenversicherte ab 55 Jahre die Rentenauskunft. Unser Video erklärt die Begriffe.

Wann wird die Nachzahlung der Erwerbsminderungsrente ausgezahlt?

Viele Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beantragen, bekommen diese rückwirkend. Zum Beispiel: Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird im Januar gestellt. Im Dezember erlässt die Rentenversicherung den Bescheid und die Rente wird rückwirkend ab Januar bewilligt.

Wann kommt meine Nachzahlung?

Der Vermieter hat in der Regel nur zwölf Monate nach Ende eines Abrechnungszeitraums (meist das Kalenderjahr), um eine sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebende Nachzahlung zu verlangen. Haben Sie die Betriebskostenabrechnung später erhalten, müssen Sie Nachforderungen nicht mehr bezahlen.

Warum wird die Nachzahlung der Rente nicht ausgezahlt?

Im Regelfall wird die Nachzahlung dann einbehalten, wenn noch geprüft werden muss, ob andere Leistungsträger Erstattungsansprüche haben könnten. Hätten Sie z.B. über den 01.10. hinaus Krankengeld bezogen, würde dieser Anspruch rückwirkend entfallen.

Was bedeutet Nachzahlung im Rentenbescheid?

Sollte der Rentenbescheid Fehler enthalten und damit eine zu niedrige Rente bewilligt worden sein, wird eine Nachzahlung vorgenommen. Hier sollte allerdings beachtet werden, dass die Nachzahlung lediglich für das laufende Jahr und im Rahmen der Verjährungsfristen für die Vergangenheit erfolgt.