Wie laut darf man musik hören

I. Zunächst einmal zur Rechtslage: der Nachbar darf Musik stets nur in Zimmerlautstärke hören, dies gilt sowohl innerhalb wie auch außerhalb der Ruhezeiten; jedoch gilt innerhalb der Ruhezeiten ein noch weiter verstärktes Maß an Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen Nachbarn.


II. Jetzt zu den Möglichkeiten, diese Rechtslage durchzusetzen, wenn der Nachbar auf die normale mündliche oder schriftliche Aufforderung, die Sie bereits vorgenommen haben, nicht oder nicht zufriedenstellend reagiert:

1. Wenn Sie zur Miete wohnen, können Sie die Miete wegen dem Lärm mindern; Ansprechpartner dafür ist der Vermieter, der zwar für den Lärm des Nachbarn nichts kann;
rechtlich entscheidend ist aber die Tatsache, dass der Wohnwert Ihrer Wohnung gemindert ist und Sie daher auch nur weniger Miete zu bezahlen haben.

Um wie viel Sie mindern können, richtet sich danach, wie oft und wie lange und wie laut der Nachbar Lärm macht.


Je nachdem, wie intensiv diese Beeinträchtigungen sind, liegen Sie mit einer Minderung zwischen 5 und 10 % richtig.
Zeigen Sie die Minderung dem Vermieter gegenüber an, bevor Sie sie tatsächlich vornehmen, damit dieser Bescheid weiß und, zumindest theoretisch, die Möglichkeit hat, gegen den Nachbarn vorzugehen.

Der Vermieter kann dann, wenn der Nachbar auch sein Mieter sein sollte, diesen abmahnen.
Er kann auch von dem Nachbarn den Schaden ersetzt verlangen, der ihm durch Ihre Mietminderungen entsteht.


Vielleicht ist dem Nachbarn über dieses offizielle und kostenträchtige Verfahren beizukommen.

2. Wenn der Nachbar Eigentümer seiner Wohnung sein sollte, und Sie ebenfalls, könnten Sie die Lärmproblematik auch in der nächsten Eigentümerversammlung zur Sprache bringen.
Wenn sich eine Mehrheit dafür findet, kann der Nachbar dann von der Eigentümergemeinschaft abgemahnt werden.

3. Sie können, wenn dies alles nicht helfen sollte, oder auch alternativ, den Nachbarn wegen Ruhestörung anzeigen.

Dies geschieht nicht durch das Holen der Polizei, die oftmals erst spät kommt, oder, wie Sie schreiben, bemerkt wird, oder nur kurzzeitig für Ruhe sorgt, sondern durch eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft oder das städtische Ordnungsamt.

Hier sollten Sie ein paar Termine, an denen Lärm stattgefunden hat, auflisten;
Sie sollten weiter sich selbst als Zeuge zur Verfügung stellen, und, wenn möglich, auch andere Nachbarn hierzu mit vollständigen Namen und aktueller Adresse benennen.

Erfahrungsgemäß haben die Anzeigen umso mehr Wirkung, je mehr Personen sich durch den Lärm gestört fühlen.

4. Sie können den Nachbarn auch selbst oder durch einen Anwalt abmahnen;
der Nachteil dieses Verfahrens ist, dass Sie, wenn Sie einen Anwalt zur Hilfe nehmen, diesen selbst bezahlen müssen;
man kann zwar vom Nachbarn die Anwaltskosten ersetzt verlangen, falls dieser aber auch auf Mahnungen nicht bezahlen sollte, ist man auf einen Prozess gegen den Nachbarn angewiesen.
Zudem ist, selbst bei gewonnenem Prozess, der Schaden beim Nachbarn nur geltend zu machen, wenn dieser zahlungsfähig ist, was erfahrungsgemäß oftmals bei Lärmverursachern nicht der Fall ist.
Zahlungsfähig ist der Nachbar im Allgemeinen, wenn er keine Unterhaltspflichten hat, ab einem monatlichen Nettoeinkommen von rund 1.000 €.

5. Sie können den Nachbarn auch auf Unterlassen der Ruhestörungen verklagen;
im Falle des Obsiegens wird das Gericht ihm eine Ordnungsstrafe und notfalls Ordnungshaft androhen und im wiederholten Verstoßensfall dieses auch festsetzen und vollstrecken, wenn er weiter Lärm machen sollte.

Für den Prozesses gilt das Gleiche wie oben gesagt; hierfür benötigen Sie einen Anwalt, dessen Kosten Sie zumindest vorschießen müssen. Zudem ist beim Prozess, wie oben auch, zu beachten, dass er erfahrungsgemäß einige Monate in Anspruch nehmen wird und Sie in Beweisschwierigkeiten kommen können, zumindest, wenn für die Lärmbelästigungen keine weiteren Zeugen zur Verfügung stehen würden oder diese keine sinnvollen Aussagen machen können oder möchten.

III. In allen Fällen empfiehlt es sich, ein sogenanntes Lärmprotokoll zu führen;
das hat zwar nur eingeschränkten Beweiswert, da Sie theoretisch ja hineinschreiben können, was Sie möchten; es wird von den Gerichten aber zumindest als Anhaltspunkt erfahrungsgemäß doch akzeptiert, um die Beeinträchtigungen festzuhalten; zudem können Sie sich an dem Lärmprotokoll bei einer später etwa erforderlichen Zeugenaussage orientieren.

IV. Sie brauchen sich bei allem über den mündlich geäußerten Vorwurf der Sachbeschädigung durch den Nachbarn keine Gedanken zu machen, wenn Sie die Tür tatsächlich nicht beschädigt haben.


Der Nachbar kann zwar versuchen, von Ihnen Schadensersatz zu verlangen, muss dafür aber beweisen, dass Sie die Tür beschädigt haben; dies wird er nur mittels Zeugenaussagen können, die der nicht hat.

Er kann Sie weiter wegen Sachbeschädigung anzeigen; aber auch hier wäre ein Beweis dafür notwendig, dass Sie die Tür beschädigt haben, sonst wird die Anzeige nicht weiter verfolgt werden.
Dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt stark gegen die Tür geschlagen haben, ist natürlich kein Beweis dafür, wer die Tür in der Vergangenheit einmal beschädigt hat.

Wie laut darf man Musik machen?

Eine genaue Definition von Zimmerlautstärke gibt es ebenfalls nicht. Als Richtwert gelten tagsüber durchschnittlich 40 db und nachts 30 db. Eine Lärmbelästigung durch Musik kann auch bestehen, wenn Nachbarn tagsüber die Musik zu laut drehen und die Werte deutlich überschreiten.

Was ist Musik in Zimmerlautstärke?

Die Werte im Raum, der die Geräusche sozusagen empfängt, sollten in der Regel zwischen 30 und 40 db liegen. Für die Zimmerlautstärke sollten also tagsüber die 40 db und nachts die 30 db nicht überschritten werden.

Wie viel DB darf man in der Wohnung haben?

Zimmerlautstärke und Nachtruhe Hinsichtlich der Nachtruhe gilt, dass nur nicht vermeidbarer Lärm von bis zu 25 dB (A) zulässig ist. Alles, was als vermeidbar gilt – Musik, Hausarbeit, Feiern – ist in dieser Zeit zu unterlassen.

Wann fängt die Nachtruhe an?

Generell gilt die Ruhezeit zwischen 22 und 6 Uhr. Lärm durch laute Musik, Feierlichkeiten, Hundegebell, Bohren, Maschinenbetrieb und so weiter sind während dieses Zeitraums zu unterlassen. Das gilt auch für den Samstag, der wie ein Werktag behandelt wird. Auch an diesem Tag muss um 22 Uhr Ruhe herrschen.