I. Zunächst einmal zur Rechtslage: der Nachbar darf Musik stets nur in Zimmerlautstärke hören, dies gilt sowohl innerhalb wie auch außerhalb der Ruhezeiten; jedoch gilt innerhalb der Ruhezeiten ein noch weiter verstärktes Maß an Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen Nachbarn. Show
1. Wenn Sie zur Miete wohnen, können Sie die Miete wegen dem Lärm mindern; Ansprechpartner dafür ist der Vermieter, der zwar für den Lärm des Nachbarn nichts kann; Um wie viel Sie mindern können, richtet sich danach, wie oft und wie lange und wie laut der Nachbar Lärm macht.
Der Vermieter kann dann, wenn der Nachbar auch sein Mieter sein sollte, diesen abmahnen.
2. Wenn der Nachbar Eigentümer seiner Wohnung sein sollte, und Sie ebenfalls, könnten Sie die Lärmproblematik auch in der nächsten Eigentümerversammlung zur Sprache bringen. 3. Sie können, wenn dies alles nicht helfen sollte, oder auch alternativ, den Nachbarn wegen Ruhestörung anzeigen. Dies geschieht nicht durch das Holen der Polizei, die oftmals erst spät kommt, oder, wie Sie schreiben, bemerkt wird, oder nur kurzzeitig für Ruhe sorgt, sondern durch eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft oder das städtische Ordnungsamt. Hier sollten Sie ein paar Termine, an denen Lärm stattgefunden hat, auflisten; Erfahrungsgemäß haben die Anzeigen umso mehr Wirkung, je mehr Personen sich durch den Lärm gestört fühlen. 4. Sie können den Nachbarn auch selbst oder durch einen Anwalt abmahnen; 5. Sie können den Nachbarn auch auf Unterlassen der Ruhestörungen verklagen; Für den Prozesses gilt das Gleiche wie oben gesagt; hierfür benötigen Sie einen Anwalt, dessen Kosten Sie zumindest vorschießen müssen. Zudem ist beim Prozess, wie oben auch, zu beachten, dass er erfahrungsgemäß einige Monate in Anspruch nehmen wird und Sie in Beweisschwierigkeiten kommen können, zumindest, wenn für die Lärmbelästigungen keine weiteren Zeugen zur Verfügung stehen würden oder diese keine sinnvollen Aussagen machen können oder möchten. III. In allen Fällen empfiehlt es sich, ein sogenanntes Lärmprotokoll zu führen; IV. Sie brauchen sich bei allem über den mündlich geäußerten Vorwurf der Sachbeschädigung durch den Nachbarn keine Gedanken zu machen, wenn Sie die Tür tatsächlich nicht beschädigt haben.
Er kann Sie
weiter wegen Sachbeschädigung anzeigen; aber auch hier wäre ein Beweis dafür notwendig, dass Sie die Tür beschädigt haben, sonst wird die Anzeige nicht weiter verfolgt werden. Wie laut darf man Musik machen?Eine genaue Definition von Zimmerlautstärke gibt es ebenfalls nicht. Als Richtwert gelten tagsüber durchschnittlich 40 db und nachts 30 db. Eine Lärmbelästigung durch Musik kann auch bestehen, wenn Nachbarn tagsüber die Musik zu laut drehen und die Werte deutlich überschreiten.
Was ist Musik in Zimmerlautstärke?Die Werte im Raum, der die Geräusche sozusagen empfängt, sollten in der Regel zwischen 30 und 40 db liegen. Für die Zimmerlautstärke sollten also tagsüber die 40 db und nachts die 30 db nicht überschritten werden.
Wie viel DB darf man in der Wohnung haben?Zimmerlautstärke und Nachtruhe
Hinsichtlich der Nachtruhe gilt, dass nur nicht vermeidbarer Lärm von bis zu 25 dB (A) zulässig ist. Alles, was als vermeidbar gilt – Musik, Hausarbeit, Feiern – ist in dieser Zeit zu unterlassen.
Wann fängt die Nachtruhe an?Generell gilt die Ruhezeit zwischen 22 und 6 Uhr. Lärm durch laute Musik, Feierlichkeiten, Hundegebell, Bohren, Maschinenbetrieb und so weiter sind während dieses Zeitraums zu unterlassen. Das gilt auch für den Samstag, der wie ein Werktag behandelt wird. Auch an diesem Tag muss um 22 Uhr Ruhe herrschen.
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