News 10.01.2022 Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Show
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany Die Frist für Arbeitgeber zur Meldung der Anzahl von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung an die Bundesagentur für Arbeit endet am 31. März. Arbeitgeber sind ab einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitenden gesetzlich verpflichtet, einen Anteil schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen. Für das Jahr 2021 muss die Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2022 erfolgen. Die Pflicht, Menschen mit einer Schwerbehinderung einzustellen, besteht für alle Unternehmen, die im Jahresdurchschnitt monatlich 20 oder mehr Arbeitnehmende beschäftigen. Die Beschäftigungspflicht beträgt 5 Prozent der Arbeitsplätze. Das ergibt sich aus dem SGB IX, ebenso wie die Pflicht zur Schwerbehindertenanzeige: Grundsätzlich müssen Arbeitgeber bis spätestens zum 31. März eines Jahres die Anzahl der Schwerbehinderten für das Vorjahr an die Bundesagentur für Arbeit (BA) melden. Schwerbehinderte im Unternehmen: Berechnung der BeschäftigungsquoteWann ein Arbeitnehmender als schwerbehindert gilt, definiert das SGB IX. Ergeben sich bei der Berechnung der Quote Bruchteile, runden Arbeitgeber mit weniger als 60 Beschäftigten ab.
Beschäftigungspflicht: Beispiel zur BerechnungEin Arbeitgeber verfügt über 30 anrechnungspflichtige Arbeitsplätze. Die Anzahl der Arbeitsplätze (5 Prozent), auf denen er schwerbehinderte Menschen beschäftigen muss, errechnet sich wie folgt: Ergebnis: Da weniger als 40 Mitarbeitende beschäftigt sind, muss nur ein Arbeitsplatz mit einer / einem Schwerbehinderten besetzt werden. Welche Arbeitsplätze sind zu berücksichtigen?Arbeitsplätze sind nach dem SGB IX alle Stellen, auf denen Arbeitnehmende, Beamte, Richter, Auszubildende sowie andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte wie beispielsweise Praktikanten oder Volontäre beschäftigt werden. Stellen von Auszubildenden zählen bei der Berechnung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und bei der Zahl der Arbeitsplätze, auf denen schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen sind, jedoch nicht mit. Ebenfalls nicht als Arbeitsplätze im Sinne des SGB IX zu werten sind:
Beschäftigungspflichtquote: Folgen der NichterfüllungErfüllt ein Arbeitgeber die Pflichtquote von 5 Prozent nicht, muss er für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz monatlich eine Ausgleichsabgabe bezahlen. Die Ausgleichsabgabe ergibt sich wie folgt:
Die gegebenenfalls zu zahlende Ausgleichsabgabe müssen Arbeitgeber grundsätzlich bis 31. März des Folgejahres an das für den Arbeitgeber-Hauptsitz zuständige Integrationsamt überweisen. Software zur SchwerbehindertenanzeigeArbeitgeber können zur Erstellung und Versendung der Anzeige die aktuelle Software IW-Elan kostenlos herunterladen. Hier geht es zum kostenlosen Download der Software IW-Elan. Neu ab dem Anzeigejahr 2021: Für das Anzeigejahr 2021 ist keine gesonderte Erklärung unterschrieben an die Agentur für Arbeit zu übersenden. Nach Anzeigeabgabe wird eine Empfangsbestätigung mit individueller ID-Nummer als Nachweis für Ihre Unterlagen generiert. Diese können Arbeitgeber für Ihre Unterlagen speichern oder ausdrucken. Das könnte Sie auch interessieren: Was Arbeitgeber bei Bewerbungen von Schwerbehinderten beachten müssen Teilhabestärkungsgesetz verbessert Chancen von Menschen mit Behinderung Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung leidet unter Corona Wer muss keine Ausgleichsabgabe zahlen?Zahlen müssen Unternehmen, die im Jahresschnitt mindestens 20 Arbeitsplätze pro Monat haben und weniger als fünf Prozent Schwerbehinderte beschäftigen. Stellen, auf denen Auszubildende beschäftigt werden, zählen bei der Berechnung der Abgabe nicht mit.
Wann muss Ausgleichsabgabe gezahlt werden?Die gegebenenfalls zu zahlende Ausgleichsabgabe müssen Arbeitgeber grundsätzlich bis 31. März des Folgejahres an das für den Arbeitgeber-Hauptsitz zuständige Integrationsamt überweisen.
Wie viele schwerbehinderte Mitarbeiter muss ein Unternehmen laut Sozialgesetzbuch beschäftigen?Grundsätze der Beschäftigungspflicht
(2) Arbeitgeber, die nach § 154 Abs. 1 SGB IX im Jahresdurchschnitt über monatlich mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, müssen auf mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte behinderte Menschen beschäftigen.
Wer muss Ausgleichsabgabe zahlen?Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen und auf weniger als fünf Prozent dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe entrichten (Beschäftigungspflicht, § 154 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)).
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