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Seit 2017 gilt das neue Geldwäschegesetz. In erster Linie sind davon Banken, Notare bzw. Notarinnen und Gewerbetreibende, die mit großen Geldsummen hantieren, betroffen – doch auch Privatpersonen sollten aufpassen. Das neue Geldwäschegesetz zusammengefasstWie die Gesetzgeber der europäischen Länder ihre Geldwäschegesetze ausgestalten sollen, gibt die EU-Geldwäscherichtlinie vor. Die letzte wurde im Juni 2015 verabschiedet. Danach hatten die Mitgliedsstaaten zwei Jahre lang Zeit, um die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Das neue deutsche Geldwäschegesetz wurde daher termingerecht im Juni 2017 beschlossen und am 27. Dezember 2017 das dazu eingerichtete Transparenzregister geöffnet. Zusammenfassend gelten nun diese Regelungen:
Das bedeutet, dass beispielsweise auch Angestellte einer Bank, eines Notarbüros oder eines Juweliers bei Auffälligkeiten ihre/n Arbeitgeber/in informieren müssen. Denn für einige Berufsgruppen, die besonders mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Verbindung stehen, besteht eine Meldepflicht, wenn sie Auffälligkeiten bei Kunden entdecken. Neu ist seit 2020, dass Notare und Notarinnen Immobilientransaktionen künftig erst beurkunden dürfen, wenn sie die Eigentumsstrukturen des Käufers bzw. der Käuferin auf ihre Schlüssigkeit hin geprüft haben Übrigens:Die Grundlage für das heutige Geldwäschegesetz lieferte das „Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG)“ aus dem Jahr 1992. Seither ist Geldwäsche ein Straftatbestand. Geldwäsche auch durch Privatpersonen möglichPrivatpersonen können ungewollt gegen das Geldwäschegesetz verstoßen, wenn sie zum Beispiel Waren oder Dienstleistungen in bar bezahlen, die mehr als 10.000 Euro kosten und nicht nachweisen können, woher das Geld stammt. Wollen Sie beispielsweise ein Auto beim Händler in bar kaufen, muss dieser Ihre Personalien prüfen und die Transaktion schriftlich festhalten. Auch bei der Bank-Bareinzahlung hoher Geldsummen über 10.000 Euro ist ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz möglich. Aus diesem Grund müssen Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen, wenn Sie höhere Summen auf Ihr Konto einzahlen oder sich überweisen lassen. Zudem sollten Sie damit rechnen, dass das Finanzamt bei Ihnen nachfragt, wenn Sie Geld aus unbekannten Quellen auf Ihr Konto einzahlen – denn gegebenenfalls werden Steuern fällig. Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen. Wer mehr als 10.000 Euro Bargeld auf sein Konto einzahlen will, muss nach einer Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit Anfang August gegenüber der Bank nachweisen, woher der Betrag stammt. Dies gilt entsprechend auch für den Edelmetallankauf und den Tausch von Banknoten oder Münzen (sogenanntes Sortengeschäft). Warum dürfen nicht mehr als 10.000 Euro ohne Nachweis bar eingezahlt werden?Mit den neuen Regeln sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erschwert werden. Der Nachweis muss der Hausbank direkt bei der Einzahlung erbracht oder unverzüglich nachgereicht werden. Das gilt übrigens auch für den Fall mehrerer Teilbeträge, die in Summe 10.000 Euro überschreiten. Wird die Herkunft nicht oder nicht ausreichend nachgewiesen, darf das Kreditinstitut die Transaktion nicht durchführen. Handelt es sich nicht um die eigne Hausbank, sondern um eine andere Bank, ist der Nachweis sogar bereits ab einem Betrag von 2.500 Euro erforderlich. Gewerbliche Kunden sind in der Regel allerdings von den neuen Maßnahmen nicht betroffen. Weitere Beiträge zum Thema Bargeld:Insbesondere folgende Belege eignen sich laut BaFin als Nachweis:
Mehr Informationen rund um das Thema Geldwäsche finden Sie im Beitrag Fragen und Antworten zum Thema Geldwäsche. Wie oft kann man Geld einzahlen ohne Nachweis?Bei Bargeldeinzahlungen unter 10.000,00 EUR liegt keine Nachweispflicht vor und es sind keine Belege notwendig. Seit August 2021 sind Sie jedoch jedes Mal zu einem Nachweis verpflichtet, wenn die Einzahlung mindestens 10.000,00 EUR beträgt.
Wie viel Geld darf man im Monat einzahlen?Eine Obergrenze, wie viel Bargeld Sie einzahlen dürfen, gibt es nicht. Aber als Kundin oder Kunde müssen Sie aufgrund neuer Regelungen der Bankenaufsicht einen Nachweis parat haben, wenn Sie mehr als 10.000 Euro auf ein eigenes Konto einzahlen möchten.
In welchen Abständen kann man 10000 Euro einzahlen?Wichtig zu verstehen ist, dass Sie sehr wohl „unbegrenzt“ Bareinzahlungen vornehmen können. Sie müssen keine Stückelung in Teilbeträgen vornehmen oder einen Zeitraum beachten, über den Sie das Bargeld einzahlen. Es ist nach wie vor weder verboten, noch ungern gesehen, größere Mengen Geld auf das Konto einzuzahlen.
Wie viel Geld kann man ohne Probleme überweisen?Auch bei der Bank-Bareinzahlung hoher Geldsummen über 10.000 Euro ist ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz möglich. Aus diesem Grund müssen Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen, wenn Sie höhere Summen auf Ihr Konto einzahlen oder sich überweisen lassen.
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