Zu wenig rente grundsicherung oder wohngeld

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Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung für Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, und ihren Lebensunterhalt nicht selbst, zum Beispiel aus ihrer Rente, bestreiten können. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Leistungen und Voraussetzungen der Grundsicherung.

  1. Wer kann Leistungen der Grundsicherung erhalten?
  2. Werden meine Kinder oder Eltern zum Unterhalt herangezogen, wenn ich Grundsicherung beantrage?
  3. Wann ist die Regelaltersgrenze erreicht?
  4. Wann liegt eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vor?
  5. Wie hoch ist die Grundsicherung?
  6. Was wird als Einkommen oder Vermögen angerechnet?
  7. Wo kann ich Grundsicherung beantragen?
  8. Wann beginnt die Grundsicherungsleistung?
  9. Kann ich Wohngeld und Grundsicherung bekommen?
  10. Welche Leistungen kann ich noch erhalten, wenn ich Grundsicherung beziehe?
  11. Kann ich Grundsicherung auch erhalten, wenn ich mich längere Zeit im Ausland aufhalte?
  12. Welche Pflichten habe ich, wenn ich Grundsicherung erhalte?

Wer kann Leistungen der Grundsicherung erhalten?

Grundsicherung können Sie erhalten, wenn Sie

  • die Regelaltersgrenze (siehe unten) erreicht haben oder
  • älter als 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Wenn bei Ihnen noch keine dauerhafte Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger festgestellt worden ist, können Sie Grundsicherung erhalten, wenn Sie

  • älter als 18 Jahre sind und
  • im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX) beschäftigt sind oder
  • ein Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) beziehen, oder
  • das Eingangsverfahren oder den Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX) durchlaufen oder
  • eine betriebliche Ausbildung absolvieren, für die ein Budget für Ausbildung gezahlt wird oder
  • eine Tagesförderstätte oder eine Maßnahme der Teilhabe am arbeitsweltlichen Kontext (TaK) besuchen.

Zudem müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sicherstellen und erhalten die notwendigen Leistungen auch nicht von anderen, zum Beispiel Sozialleistungsträger wie Renten- oder Krankenversicherung oder der Wohngeldstelle.
  • Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Jemand, der im Ausland lebt, hat daher keinen Anspruch auf Grundsicherung. 

Werden meine Kinder oder Eltern zum Unterhalt herangezogen, wenn ich Grundsicherung beantrage?

Kinder oder Eltern werden nicht zum Unterhalt herangezogen, wenn ihr jährliches Einkommen jeweils unter 100.000,00 Euro liegt. 

Wann ist die Regelaltersgrenze erreicht?

Wann die Regelaltersgrenze erreicht wird, ist gesetzlich geregelt. Die Altersgrenze erreichen Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die ab dem Januar 1947 geboren sind, wird die Altersgrenze gemäß dieser Tabelle angehoben. 

Wann liegt eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vor?

Dauerhaft voll erwerbsgemindert ist jemand, der unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Dauerhaft heißt, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Die fehlende dauerhafte Erwerbsfähigkeit stellt der zuständige Rentenversicherungsträger fest.

Wenn Sie teilweise oder befristet erwerbsgemindert sind oder eine Altersrente erhalten und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, können Sie Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII haben. 

Wie hoch ist die Grundsicherung?

Die Grundsicherung umfasst folgende Leistungen:

  • den maßgeblichen Regelbedarf,
  • die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung,
  • Mehrbedarfe, zum Beispiel
    • bei einer Gehbehinderung (Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis),
    • wenn die Warmwassererzeugung mittels Strom erfolgt (Durchlauferhitzer), 
    • als Mensch mit Behinderung in Ausbildung oder als Alleinerziehende/-r.
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Zusatzbeiträge und Vorsorgebeiträge
  • gegebenenfalls Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Die Summe dieser Leistungen ergibt den Bedarf. Auf diesen Bedarf werden alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert angerechnet. Die monatliche Grundsicherungsleistung errechnet sich aus Ihrem Bedarf abzüglich Ihrer Einkünfte. Als Orientierungshilfe nutzen Sie bitte diese Beispielrechnung.

Was wird bei der Grundsicherung als Einkommen oder Vermögen angerechnet?

Auf den Grundsicherungsbedarf angerechnet werden monatliche Einkünfte, wie beispielsweise die Rente. Auch Vermögen ist einzusetzen, sofern es nicht zum sogenannten Schonvermögen gehört. 

Zum Schonvermögen gehören unter anderem ein angemessenes Hausgrundstück und Geldbeträge bis 5.000,00 Euro. 

Bestimmte Kosten, wie zum Beispiel Beiträge zur Haftpflichtversicherung, werden von dem Einkommen abgesetzt und mindern dadurch den Betrag, der auf Ihren Grundsicherungsbedarf angerechnet wird.

Aktuelle Information für Menschen mit Rentenansprüchen aus Russland: 
Wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine können sich durch die verhängten Finanzsanktionen gegen Russland Schwierigkeiten bei der Realisierung von russischen Rentenansprüchen ergeben.

Wenn Ihnen Ihre russische Rente wegen der Einschränkungen nicht mehr zufließt, Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus weiterem Einkommen oder Vermögen sicherstellen können und die weiteren oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können Leistungen der Grundsicherung bezogen werden.

Wo kann ich Grundsicherung beantragen?

Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen Sie beim zuständigen Bezirksamt im Sozialen Dienstleistungszentrum beziehungsweise im Fachamt für Grundsicherung und Soziales. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Welche Dienststelle für Sie zuständig ist, können Sie über den Behördenfinder ermitteln.

Wann beginnt die Grundsicherungsleistung?

Grundsicherungsleistungen werden immer ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt worden ist. Die Bewilligung erfolgt in der Regel für zwölf Kalendermonate. Bei Änderungen des Einkommens, des Vermögens oder der Bedarfe innerhalb dieses Jahres wird die Leistung neu berechnet - eventuell kommt es dann zu Nachzahlungen oder auch Rückforderungen. Es ist deshalb ganz wichtig, dass Sie Änderungen (zum Beispiel Ihrer Miete oder Ihrer Einkünfte) umgehend der zuständigen Dienststelle mitteilen.

Kann ich Wohngeld und Grundsicherung bekommen?

Grundsicherung und Wohngeld können nicht gleichzeitig bezogen werden. Welche Leistung für Sie finanziell günstiger ist, prüft das für Sie zuständige Fachamt für Grundsicherung und Soziales oder die für Sie zuständige Wohngeldstelle.

Welche Leistungen kann ich noch erhalten, wenn ich Grundsicherung beziehe?

Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung beziehen, können Sie beim "Beitragsservice" von ARD, ZDF und Deutschlandradio (ehemals GEZ) eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.

Zudem können Sie eine Sozialkarte erhalten, mit welcher Sie einen Preisnachlass auf HVV-Zeit- und Monatskarten bekommen.

Kann ich Grundsicherung auch erhalten, wenn ich mich längere Zeit im Ausland aufhalte?

Wenn Sie Grundsicherung erhalten, können Sie sich maximal vier Wochen am Stück im Ausland aufhalten, ohne dass Ihre Leistung eingestellt wird. Ab der vierten Woche, die Sie sich nicht im Bundesgebiet aufhalten, erlischt der Anspruch auf Grundsicherung.

Welche Pflichten habe ich, wenn ich Grundsicherung erhalte?

Bei der Grundsicherung handelt es sich um eine Sozialleistung. Daher bestehen auch Pflichten, wenn Sie Grundsicherung beziehen. 

Wenn Sie Leistungen erhalten oder beantragt haben, sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass Sie gehalten sind, zum Beispiel alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen und das zuständige Fachamt für Grundsicherung und Soziales von sich aus sofort zu informieren, wenn sich bei Ihnen die persönlichen Verhältnisse oder zum Beispiel Ihre Einkünfte ändern.

Wie hoch darf die Rente sein um Wohngeld zu bekommen?

Ein Antrag auf Wohngeld oder Lastenzuschuss kann sich für einen alleinstehenden Rentner bis zu einer Brutto-Monatsrente (vor dem Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung) in Höhe von 956 Euro lohnen, sofern er zusätzlich kein anderes Alterseinkommen hat.

Wie hoch ist die Grundsicherung Wenn die Rente nicht reicht?

Einen Teil des Lebensunterhalts wie Nahrung, Kleidung, Hausrat, Körperpflege, Strom zahlt das Sozialamt Ihnen als Pauschale – den Regelsatz. Er liegt 2022 für Alleinstehende bei 449 Euro und für Paare bei 404 Euro im Monat pro Partner. Über den Regelsatz hinaus bekommen Sie Leistungen für Unterkunft und Heizung.

Was mache ich wenn ich zu wenig Rente bekomme?

Für einen alleinstehenden Menschen mit einer niedrigen Rente gilt die sogenannte Regelbedarfsstufe 1. Dieser Regelbedarf ist im Jahr 2017 bei 409€. Für verheiratete Menschen mit Rente, liegt der Regelbedarf 2017 bei 368 Euro monatlich. Dazu kommen noch die ansetzbaren Kosten der Unterkunft.

Wie hoch darf mein Einkommen sein um Grundsicherung zu erhalten?

Hinweis: Als einfache Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 924 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.