Zwischenprüfung elektroniker für energie- und gebäudetechnik 2022 niedersachsen

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Hinweis zur Corona-Situation

Zu corona-bedingten Fragen rund um die Durchführung von Gesellenprüfungen und die entsprechenden Vorkehrungen und Rahmenbedingungen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige regionale Innung, Kreishandwerkerschaft oder Handwerkskammer, die zur Prüfung einlädt und diese durchführt!

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine für die Gesellenprüfung der Elektroniker/-innen Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik werden vom FEHR für sein Verbandsgebiet von Hessen und Rheinland-Pfalz einheitlich vorgegeben.

Übersicht der Prüfungstermine

Materialliste für die Gesellenprüfung

Von der Aufgabenkommission des FEHR für den Ausbildungsberuf Elektroniker/-in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik werden landeseinheitliche Aufgaben für die Gesellenprüfung Teil 1 und 2 in Hessen und Rheinland-Pfalz erarbeitet.

Für die praktischen Prüfungsbereiche wird eine Materialliste zusammengestellt und veröffentlicht, welche alle benötigten Materialien für die jeweilige Prüfung aufführt.

Nachfolgend finden Sie die jeweils aktuellen Materiallisten für die Gesellenprüfungen Teil 1 und 2.

Bitte beachten Sie dringend:

Die hier zentral zur Verfügung gestellten Materiallisten dienen lediglich der allgemeinen Information und sind nicht maßgebend für die Besorgung von Material zur Prüfung!

Die Modalitäten der Materialbesorgung bleiben den Prüfungskommissionen bzw. deren Geschäftsstelle (z.B. Innung oder Kreishandwerkerschaft) vor Ort überlassen!

Im Bereich der Innung Frankfurt am Main sowie im überwiegenden Teil von Hessen erfolgt ein zentraler Materialeinkauf durch die Prüfungskommission!

Für Prüflinge und Ausbildungsbetriebe ist die zuständige Prüfungskommission bzw. deren Geschäftsstelle (Innung oder Kreishandwerkerschaft) die erste Ansprechstelle bei Fragen zum konkreten Prüfungsablauf und der Materialbeschaffung vor Ort!

Gesellenprüfung Teil 1 November 2022

Die Materialliste für die Gesellenprüfung Teil 1 November 2022

im Ausbildungsberuf "Elektroniker Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik" für Hessen und Rheinland-Pfalz.

Materialliste als PDF-Datei zum Download

Gesellenprüfung Teil 2 Winter 2022 / 2023

Die Materialliste für die Gesellenprüfung Teil 2 Winter 2022 / 2023

im Ausbildungsberuf "Elektroniker/-in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik" für Hessen und Rheinland-Pfalz.

Die Materialliste zum Download.

Gesellenprüfung Teil 1 Mai 2023

Die Materialliste für die Gesellenprüfung Teil 1 Mai 2023

im Ausbildungsberuf "Elektroniker Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik" für Hessen und Rheinland-Pfalz.

Die Materialliste wird zum Anmeldeschluss der Prüfung (ca. Ende März 2023) veröffentlicht.

Gesellenprüfung Teil 2 Sommer 2023

Die Materialliste für die Gesellenprüfung Teil 2 Sommer 2023

im Ausbildungsberuf "Elektroniker/-in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik" für Hessen und Rheinland-Pfalz.

Die Materialliste wird ca. zum Ende des Aprils 2023 veröffentlicht.

ZVEH Auswertehilfe

Wenn Sie sich mit Ihren FEHR-Zugangsdaten anmelden, finden Sie hier die ZVEH Auswertehilfe als Microsoft Excel Vorlage für die gestreckte Gesellenprüfung der Elektroniker/-innen zum Download.

Sollten Sie keine FEHR Zugangsdaten haben, können Sie die ZVEH Auswertehilfe auch per E-Mail (» ) erhalten.

Zwischenprüfung elektroniker für energie- und gebäudetechnik 2022 niedersachsen
Foto: panitan/stock.adobe.com

Jeder Lehrling muss während seiner Ausbildung eine Zwischenprüfung beziehungsweise den Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung ablegen. Am Ende der Lehre muss er in der Abschluss- beziehungsweise Gesellenprüfung (Teil 2 der Gesellen-/Abschlussprüfung) beweisen, dass er die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten seines Ausbildungsberufes beherrscht.

Prüfstelle und Anmeldung

In vielen handwerklichen Ausbildungsberufen ist die jeweilige Innung (Geschäftsstelle Kreishandwerkerschaft) für die Durchführung der Prüfung zuständig. Sie haben die Möglichkeit die für Sie zuständige Innung zu suchen. Für einige Ausbildungsberufe hat die Handwerkskammer Lübeck die Geschäftsführung für die Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungen übernommen. Eine Übersicht finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Zur Zwischenprüfung wird jeder Lehrling von der für seinen Ausbildungsberuf zuständigen Stelle eingeladen. Zum Teil 1 der Gesellen/-Abschlussprüfung bzw. zur Abschluss- oder Gesellenprüfung muss sich der Lehrling anmelden und seinen Ausbildenden darüber in Kenntnis setzen.

Gesellen-/Abschlussprüfungsordnung

Jede Handwerkskammer hat eine Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Gesellenprüfungen zu erlassen. In den Prüfungsordnungen werden zum Beispiel die Bestimmungen der Prüfungszulassung, Bewertungsmaßstäbe, die Folge von Verstößen gegen die Prüfungsordnung und Regelungen zu Wiederholungsprüfungen festgelegt. Die Gesellenprüfungsordnung greift bei handwerklichen Ausbildungsberufen (zum Beispiel Maurer, Friseur, Bäcker), die Abschlussprüfungsordnung bei kaufmännischen Ausbildungsberufen (Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk und Kaufleute für Büromanagement).

Prüfungszeitraum Winter 2022/2023

Der Zeitraum für durchzuführende Abschluss- und Gesellenprüfungen im Winter 2022/2023 wurde auf die Monate Dezember 2022 bis einschließlich Januar 2023 festgesetzt. Zu diesen Prüfungen sind alle Lehrlinge anmeldeberechtigt, deren Ausbildungszeit bis spätestens zum 31. März 2023 endet. Dieser Zeitraum wird für einige Ausbildungsberufe mit dem Haupteinstellungstermin 1. September auf den Monat Februar erweitert (3 1/2-jährige Ausbildungsberufe). In diesem Fall sind alle Lehrlinge anmeldeberechtigt, deren Ausbildungszeit bis zum 30. April 2023 abgeschlossen ist. Der verbindliche Anmeldeschluss für diesen Prüfungszeitraum ist der 1. Oktober 2022.

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist durch den Lehrling schriftlich nach den von der Handwerkskammer Lübeck bestimmten Fristen und Formularen zu stellen. Das Anmeldeformular wird dem Lehrling zu gegebener Zeit von der zuständigen Stelle zugeschickt. Entsprechend geforderte Anlagen sind mit der Anmeldung einzureichen. Der Lehrling muss seinen Ausbildenden über die Antragsstellung informieren. Wird die Anmeldefrist überschritten, kann die für die Prüfungsabnahme zuständige Stelle die Annahme des Antrages unter den in § 7 GPO bzw. APO genannten Voraussetzungen verweigern.

Der Lehrling kann unter den Voraussetzungen des § 37 Abs. 1 HwO bzw. § 45 Abs. 1 BBiG vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Gesellen-/Abschlussprüfung zugelassen werden. Der Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung ist durch den Lehrling schriftlich bis spätestens zum 15. September 2022 bei der für die Prüfungsabnahme zuständigen Stelle (Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft, Innung) einzureichen. Dem Antrag ist die Bescheinigung der Zwischenprüfung/des Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung, das letzte Berufsschulzeugnis, eine aktuelle Leistungsbeurteilung des Ausbildenden und der berufsbildenden Schule beizufügen. Wird die Anmeldefrist überschritten, kann die für die Prüfungsabnahme zuständige Stelle die Annahme des Antrages unter den in § 7 GPO bzw. APO genannten Voraussetzungen verweigern.

Änderung der Ausbildungszeit

  • Kürzung der Ausbildungszeit
  • Vorzeitige Zulassung zur Abschluss-/Gesellenprüfung und
  • Verlängerung der Ausbildungszeit

Die reguläre Ausbildungszeit ist in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt. Sie kann verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Lehrling das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht. Die reguläre Ausbildungszeit kann allerdings bei bestimmten Sachverhalten auch verlängert werden.

Zweitschrift von Prüfungszeugnissen & Bestätigung von Lehrzeiten

Sie können bei der Handwerkskammer Lübeck eine Zweitschrift von Ihrem Prüfungszeugnis oder eine Bestätigung der Lehrzeit beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie die Prüfung in unserem Kammerbezirk abgelegt und/oder Ihre Ausbildung hier absolviert haben. Ihre Anfrage muss aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Die Handwerkskammer kann Ihnen keinen "Gesellenbrief" (Schmuckbrief) als Zweitschrift austellen. Ausschließlich das gesetzlich vorgeschriebene und notwendige Prüfungszeugnis, oft umgangssprachlich "Gesellenbrief" genannt, kann als Zweitschrift ausgefertigt werden.

Für eine Zweitschrift oder eine Bestätigung der Lehrzeit berechnen wir gemäß des Gebührenverzeichnisses der Handwerkskammer Lübeck eine Gebühr in Höhe von 45 Euro.

Prüfungen der Handwerkskammer Für einige Ausbildungsberufe hat die Handwerkskammer Lübeck die Geschäftsführung für die Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungen übernommen. Um welche Ausbildungsberufe es sich handelt, sehen Sie nachfolgend. In den Ausbildungsberufen: Dachdecker/in (Schleswig-Holstein)Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik (Schleswig-Holstein)Feinwerkmechaniker/in (Lübeck, Ostholstein, Stormarn und Herzogtum Lauenburg)Glaser/in (Schleswig-Holstein)Kraftfahrzeugmechatroniker/in, SP: System- u. Hochvolttechnik (Schleswig-Holstein)Fahrzeuglackierer/in (Schleswig-Holstein)Metallbauer/in (nur Lübeck)Fachkraft für Metalltechnik, FR: Konstruktionstechnik (Kammerbezirk*)Maßschuhmacher/in (Schleswig-Holstein)Schilder- und Lichtreklamehersteller/in (Schleswig-Holstein) Ansprechpartner

Henrik Sültmann

Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungswesen; Zweitschriften von Prüfungszeugnissen

  • Telefon: 0451 1506-213
  • Fax: 0451 1506-180
  • E-Mail: hsueltmann(at)hwk-luebeck.de


In den Ausbildungsberufen:

  • Kaufmann/frau für Büromanagement (Lübeck, Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Neumünster und Itzehoe)
     
  • Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk (Kammerbezirk*)
    - Schwerpunkt: Bäckerei
    - Schwerpunkt: Konditorei
    - Schwerpunkt: Fleischerei
     
  • Alle Fachpraktiker-Berufe (nach § 42 r HwO) - (Kammerbezirk*)
    - Bau- und Metallmaler/in
    - Fachpraktiker/in für Bäckereien
    - Fachpraktiker/in Verkauf im Lebensmittelhandwerk (Schwerpunkte zur Auswahl: Bäckerei, Konditorei und Fleischerei)
    - Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung
    - Fachpraktiker/in für Metallbau­­­­­
    - Fachpraktiker/in für Elektronik, Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
    - Fachpraktiker/in für Fahrzeuglackierung
    - Fachpraktiker/in Maler/in und Lackierer/in
    - Fachpraktiker/in für Gebäudereinigung
    - Textilreinigerwerker/in

* Kammerbezirk = Kiel, Lübeck, Neumünster, Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Plön, Segeberg, Steinburg, Stormarn

Ansprechpartner

Vanessa Plath

Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungswesen; Zweitschriften von Prüfungszeugnissen

  • Telefon: 0451 1506-214
  • Fax: 0451 1506-180
  • E-Mail: vplath(at)hwk-luebeck.de


Online-Anfrageformular

Ansprechpartner Vanessa PlathZwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungswesen; Zweitschriften von Prüfungszeugnissen Telefon: 0451 1506-214 Fax: 0451 1506-180 E-Mail: vplath(at)hwk-luebeck.de Henrik SültmannZwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungswesen; Zweitschriften von Prüfungszeugnissen Telefon: 0451 1506-213 Fax: 0451 1506-180 E-Mail: hsueltmann(at)hwk-luebeck.de Kathrin Burmeister Neuberufung von Innungsausschüssen; Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks, Weiterbildungsstipendium Telefon: 0451 1506-217 Fax: 0451 1506-180 E-Mail: kburmeister(at)hwk-luebeck.de Melisa ErsözErgebnisverarbeitung Zwischen- und Gesellenprüfungen der Innungsausschüsse Telefon: 0451 1506-177 Fax: 0451 1506-180 E-Mail: mersoez(at)hwk-luebeck.de

Welche Note braucht man in der Zwischenprüfung?

100 – 92 Punkte = Note 1 = sehr gut. 92 – 81 Punkte = Note 2 = gut. 81 – 67 Punkte = Note 3 = befriedigend. 67 – 50 Punkte = Note 4 = ausreichend.

Was kommt in der Zwischenprüfung Elektriker?

Die Prüfung besteht aus der Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet. Die Prüfungszeit beträgt höchstens acht Stunden, wobei die situativen Gesprächsphasen insgesamt höchstens zehn Minuten umfassen sollen.

Welche Themen kommen in der Zwischenprüfung?

Die Zwischenprüfung dauert 90 Minuten und beinhaltet Aufgaben und Fragen aus den Bereichen „Beschaffung und Bevorratung“, „Produkte und Dienstleistungen“ sowie „Kosten- und Leistungsrechnung“. Auch Lerninhalte der Berufsschule sind Gegenstand der Prüfung.

Ist die Zwischenprüfung schwer?

Die Zwischenprüfung erwartet dich, wenn du ungefähr die Hälfte der Ausbildungszeit bereits absolviert hast. Im Grunde ist die Zwischenprüfung gar nicht so schlimm, denn diese dauert nur so lange wie eine gewöhnlich Klausur, also zwischen zwei und drei Unterrichtsstunden!