Ab wann geht man in rente

Zum Thema Renteneintrittsalter ist im Moment vieles in Bewegung.Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise angepasst.Der Grund ist die steigende Lebenserwartung der Versicherten. Die Einzahlungs- und Rentendauer mussten neu austariert werden. Das heißt für alle, die ab 1947 geboren wurden: Der Renteneintritt verschiebt sich schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Willst du früher in Rente gehen, werden in der Regel Abschläge fällig.

In 2014 erfolgte dann eine weitere Anpassung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es nun möglich, bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand zu treten. Und ganz aktuell wird darüber diskutiert die Lebensarbeitszeit weiter zu erhöhen (Rente mit 70).

Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur Planung deines Renteneintrittsalters. Produktdetails zur Flexiblen Vorsorge findest du hier.

Flexibler VorsorgePlan

Ab wann geht man in rente

Das "bessere Spar­buch"

  • Bis zu 1,00 % Zinsen p.a.1 garantiert
  • Sparbeitrag flexibel anpassbar
  • Guthaben monatlich verfügbar

Wann kann ich in Rente gehen?

Zu welchem Zeitpunkt du in Rente gehen kannst, ist oft nicht auf den ersten Blick klar. Das Renteneintrittsalter hängt von verschiedenen Faktoren ab – wie der Art der Rente, von den Beitragszeiten oder dem Geburtsjahr. Wer 1958 geboren wurde, kann mit 66 Jahren die reguläre Altersrente beantragen, Jahrgänge ab 1964 dagegen erst mit 67 Jahren. Die Rente mit 63 gilt dagegen ausschließlich für besonders langjährig Versicherte, die auf 45 und mehr Beitragsjahre kommen. Allerdings nur für Jahrgänge, die vor 1953 geboren wurden. Für die späteren Jahrgänge wird das Eintrittsalter stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Ein einheitliches Renteneintrittsalter gibt es also nicht. Die Frage „Wann kann ich in Rente gehen?“ lässt sich daher nicht leicht beantworten – unser Ratgeber erklärt die wichtigsten Aspekte.

Das Renteneintrittsalter gibt an, wann jemand erstmalig eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen kann. Bis 2012 lag die Regelaltersgrenze noch bei 65 Jahren, seitdem wird sie schrittweise angehoben. Der Grund dafür: Die Lebenserwartung der Versicherten steigt. Außerdem gehen die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er- und 60-Jahre, die sogenannten „Babyboomer“, in Rente. Bei den nachfolgenden Generationen, die die Rente aufgrund des Umlagesystems finanzieren, waren und sind die Geburtenraten niedriger. Die Herausforderung für die Rentenkassen lautet daher: Immer weniger Arbeitnehmer müssen für immer mehr Rentner aufkommen.

Um die finanziellen Belastungen für die jüngeren Generationen zu begrenzen und gleichzeitig Senioren eine angemessene Rente zu ermöglichen, beschloss die Politik eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Somit werden Einzahlungs- und Rentendauer für die nächsten Jahre und Jahrzehnte neu austariert. Das betrifft alle, die im Jahr 1947 oder später geboren wurden: Der reguläre Renteneintritt verschiebt sich schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Willst du früher in Rente gehen, werden in der Regel bestimmte Abschläge fällig. Im Juli 2014 erfolgte eine weitere Anpassung; sie honoriert Menschen, die schon sehr lange in die Rentenkassen einzahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand zu treten. Jedoch erfolgt auch bei der „Rente mit 63“, wenngleich der Name etwas anderes nahelegt, eine schrittweise Anhebung auf ein Renteneintrittsalter von 65 Jahren.

Wer arbeitet oder Kinder erzieht, hat Anspruch auf die Regelaltersrente, wenn mindestens fünf Jahre Versicherungszeit nachgewiesen werden können. Früher lag das gesetzlich festgeschriebene Renteneintrittsalter bei 65 Jahren. Seit 2012 wird es schrittweise angehoben. Alle Jahrgänge ab 1947 gehen jeweils etwas später in Rente. Ab dem Jahr 2031 kann man erst mit 67 Jahren die reguläre Altersrente (ohne Abschläge) beziehen. Der Grund: Die Rentendauer wird an die steigende Lebenserwartung der Versicherten angepasst.

Regelungen zum regulären Renteneintrittsalter

Geburtsjahr

Renteneintrittsalter

bis 1946 65 + 0 Monate
1947 65 + 1 Monate
1948 65 + 2 Monate
1949 65 + 3 Monate
1950 65 + 4 Monate
1951 65 + 5 Monate
1952 65 + 6 Monate
1953 65 + 7 Monate
1954 65 + 8 Monate
1955 65 + 9 Monate
1956 65 + 10 Monate
1957 65 + 11 Monate
1958 66
1959 66 + 2 Monate
1960 66 + 4 Monate
1961 66 + 6 Monate
1962 66 + 8 Monate
1963 66 + 10 Monate
ab 1964 67

Wenn du vor dem Erreichen des gesetzlichen Eintrittsalters die Altersrente beziehen möchtest, kannst du das beantragen. Allerdings werden die Rentenbezüge dann gemindert. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat, den du vorzeitig in Rente gehst. Maximal summiert sich der Rentenabschlag auf 14,4 Prozent. Das entspricht 48 Monaten bzw. 4 Jahren, die du früher in Rente gehen kannst. Wichtig zu wissen: Die Rentenabschläge gelten dauerhaft, also auch, nachdem du das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hast. Über die gesamte Rentendauer gerechnet kann unter Umständen viel Geld verloren gehen.

Abschläge bei vorgezogenem Renteneintrittsalter (Jahrgänge ab 1964)

Alter

Rentenabschlag

Rentenhöhe

Rentenkürzung

Gesamtverlust

67 0 % 1.400 ,00 € 0 € 0 €
66 - 3,6 % 1.349,60 € 50,40 € 12.700,80 €
65 - 7,2 % 1.299,20 € 100,80 € 26.611,20 €
64 - 10,8 % 1.248,80 € 151,20 € 41.731,20 €
63 - 14,4 % 1.198,40 € 201,60 € 58.060,80 €

Gerechnet mit einem Rentenbezug bis 87 Jahre, Rentenanpassungen nicht berücksichtigt

Seit 2005 werden Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich begünstigt, allerdings müssen später die Altersrenten versteuert werden. Auch hier erfolgt die Umstellung stufenweise. Alles Wichtige dazu erfährst du im Ratgeber Die Rente versteuern.

Rente mit 63 für langjährige Versicherte

Mit dem Rentenpaket der Großen Koalition wurde zum 1.7.2014 auch die Rente mit 63 eingeführt. Diese kommt besonders langjährig Versicherten zugute. Du kannst nun unter bestimmten Umständen ohne Abschläge früher in den Ruhestand gehen. Voraussetzung hierfür ist eine nachgewiesene Versicherungszeit von mindestens 45 Jahren.

Welche Zeiten werden angerechnet?

  • Kindererziehung
  • Nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen
  • Kurzzeitige Arbeitslosigkeit
  • Bezug von Kurzarbeiter-, Schlechtwetter-, Insolvenzgeld
  • Wehr- und Zivildienst

Welche Zeiten werden nicht angerechnet?

  • Längere Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld II bzw. Arbeitslosenhilfe
  • Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor der Rente
  • Ausnahme: Arbeitslosigkeit infolge von Firmeninsolvenz oder Firmenaufgabe

Die eigentliche Rente mit 63 ist aber nur auf die Jahrgänge 1951 bis 1952 beschränkt. Für alle, die später geboren wurden, gilt: Auch hier gibt es eine Anpassung an die gestiegene Lebenserwartung. Das Renteneintrittsalter rückt entsprechend des Geburtsjahres um mehrere Monate nach hinten. Ab dem Jahrgang 1964 können besonders langjährig Versicherte erst mit 65 in Rente gehen. Damit liegt der Renteneintritt für diese Jahrgänge zwei Jahre vor dem der Regelaltersrente.

Regelungen zum Renteneintrittsalter für besonders lang Versicherte

Jahrgang

Renteneintrittsalter

vor 1953 63 Jahre + 0 Monate
1953 63 Jahre + 2 Monate
1954 63 Jahre + 4 Monate
1955 63 Jahre + 6 Monate
1956 63 Jahre + 8 Monate
1957 63 Jahre + 10 Monate
1958 64 Jahre + 0 Monate
1959 64 Jahre + 2 Monate
1960 64 Jahre + 4 Monate
1961 64 Jahre + 6 Monate
1962 64 Jahre + 8 Monate
1963 64 Jahre + 10 Monate
ab 1964 65 Jahre


Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/03_rentenarten_und_leistungen/02_altersrente_fuer_langjaehrig_versicherte_node.html

Alters­rente für lang­jährig Versi­cherte

Neben der Rente für besonders langjährig Versicherte (mindestens 45 Beitragsjahre) gibt es auch eine eigene Rentenform für langjährig Versicherte. Dazu zählen alle Arbeitnehmer, die mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Ab dem Jahrgang 1949 steigt auch bei dieser Form das Renteneintrittsalter stufenweise von 65 auf 67 Jahre an. Mit Abschlägen kann die Rente für langjährig Versicherte mit 63 in Anspruch genommen werden. Das gilt auch für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1964.

Voraussetzung:

  • Versicherungsdauer von mindestens 35 Jahren
  • Für die Jahrgänge ab 1949 wird auch bei der Rente für langjährig Versicherte der Rentenbeginn stufenweise angehoben. Für jeden Monat, den du vorzeitig in Rente gehst, wird ein Abschlag von 0,3 Prozent fällig.

Regelungen zum Renteneintritt für langjährige VersicherteJahrgang

Jahrgang

Renteneintrittsalter

Abschlag bei Rentenbeginn mit 63

bis 1948 65 Jahre + 0 Monate 7,2 Prozent
Januar 1949 65 Jahre + 1 Monate 7,5 Prozent
Februar 1949 65 Jahre + 2 Monate 7,8 Prozent
März - Dezember 1949 65 Jahre + 3 Monate 8,1 Prozent
1950 65 Jahre + 4 Monate 8,4 Prozent
1951 65 Jahre + 5 Monate 8,7 Prozent
1952 65 Jahre + 6 Monate 9 Prozent
1953 65 Jahre + 7 Monate 9,3 Prozent
1954 65 Jahre + 8 Monate 9,6 Prozent
1955 65 Jahre + 9 Monate 9,9 Prozent
1956 65 Jahre + 10 Monate 10,2 Prozent
1957 65 Jahre + 11 Monate 10,5 Prozent
1958 66 Jahre + 0 Monate 10,8 Prozent
1959 66 Jahre + 2 Monate 11,4 Prozent
1960 66 Jahre + 4 Monate 12,0 Prozent
1961 66 Jahre + 6 Monate 12,6 Prozent
1962 66 Jahre + 8 Monate 13,2 Prozent
1963 66 Jahre + 10 Monate 13,8 Prozent
ab 1964 67 Jahre 14,4 Prozent

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Wer über 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat und nur eine geringe Rente ausgezahlt bekommt, erhält ab 2021 eine finanzielle Anerkennung der Lebensarbeitsleistung. Wie Geringverdiener in Zukunft von dieser Aufstockung profitieren, erklärt unser Ratgeber zur Grundrente.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Die Altersrente für Menschen mit einer Behinderung gehört ebenfalls zu den Fällen, die von der Regelaltersrente abweichend geregelt sind. Dies betrifft auch den Rentenbeginn. Der Hintergrund: Eine gesundheitliche, körperliche oder geistige Beeinträchtigung verhindert oft, dass jemand bis zur Regelaltersgrenze arbeiten kann.

Voraussetzungen der Altersrente für Schwerbehinderte:

  • Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren
  • Nachweisbare Schwerbehinderung bei Beginn der Rente (Schwerbehindertenausweis)
  • Ausnahme: Versicherte, die vor 1951 geboren wurden; hier ist der Nachweis der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht ausreichend.

Vertrauensschutz genießen folgende Regelungen:

  • Rentenbeginn mit 63: Alle Arbeitnehmer der Jahrgänge bis einschließlich 1954, die bis zum 31.12.2006 eine Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart haben und am 1.1.2007 schwerbehindert waren.
  • Rentenbeginn mit 63 im Bergbau: Alle Arbeitnehmer der Jahrgänge bis einschließlich 1963, die am 1.1.2007 schwerbehindert waren und Anpassungsgeld für entlassene Bergleute bezogen haben. Ein vorzeitiges Renteneintrittsalter von 60 Jahren ist unter diesen Umständen ebenfalls möglich. Der Abschlag beträgt 10,8 Prozent.

Alters­rente für lang­jährig unter Tage beschäf­tigte Berg­leute

Für Bergleute gibt es ebenfalls eine eigene Regelung zum Rentenbeginn. Diese gehört zu den Sonderregelungen, welche die besonderen Belastungen und Risiken des Berufsstandes ausgleichen soll. Zu den Tätigkeiten im Bergbau, die berücksichtigt werden, gehören unter anderem ständige Arbeiten unter Tage oder Hauerarbeiten. Auch bestimmte Tätigkeiten über Tage oder die Arbeit für die Grubenwehr können anerkannt werden.

Generelle Voraussetzungen:

  • Wartezeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt.
  • Ein Alter von 60 Jahren.

Bei der Rente für Bergleute wird ebenfalls, wie bei den anderen Formen, das Alter für den Renteneintritt nach hinten verlegt. Dies erfolgt in mehreren Monatsschritten. Für alle Jahrgänge ab 1964 liegt der frühestmögliche Rentenbeginn dann bei 62 Jahren.

Die Regelungen zum Renteneintrittsalter für unter Tage beschäftigte Bergleute:

Jahrgang

Renteneintrittsalter

Bis 1951 60 Jahre
Januar 1952 60 Jahre + 1 Monat
Februar 1952 60 Jahre + 2 Monate
März 1952 60 Jahre + 3 Monate
April 1952 60 Jahre + 4 Monate
Mai 1952 60 Jahre + 5 Monate
Juni - Dezember 1952 60 Jahre + 6 Monate
1953 60 Jahre + 7 Monate
1954 60 Jahre + 8 Monate
1955 60 Jahre + 9 Monate
1956 60 Jahre + 10 Monate
1957 60 Jahre + 11 Monate
1958 61 Jahre + 1 Monate
1959 61 Jahre + 3 Monate
1960 61 Jahre + 5 Monate
1961 61 Jahre + 7 Monate
1962 61 Jahre + 9 Monate
1963 61 Jahre + 11 Monate
ab 1964 62 Jahre

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Eine Rente für Bergleute kann auch vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalters gezahlt werden:

  • wenn Du vermindert berufsfähig bist, oder
  • wenn Du langjährig unter Tage gearbeitet hast, mindestens 50 Jahre alt bist und Deine Pflichtbeitragszeiten erfüllt hast.

Alters­rente bei Arbeits­lo­sig­keit oder nach Alters­teil­zeit

Diese Sonderform der Altersrente lief 2019 aus. Um sie beantragen zu können, musste der Versicherte entweder arbeitslos oder in Altersteilzeit tätig sein. Das reguläre Renteneintrittsalter lag ursprünglich bei 60 Jahren. Ab 2003 erfolgte eine schrittweise Anhebung für Jahrgänge ab 1946. Wer zwischen 1949 bis 1951 geboren wurde, musste dann 65 Jahre alt sein, um diese Rentenform beantragen zu können. Ein früherer Rentenbeginn ab 63 Jahren war ebenfalls möglich, allerdings nur mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat. Unter bestimmten Voraussetzungen war auch eine Inanspruchnahme mithilfe einer Vertrauensschutzregelung gegeben. Waren diese erfüllt, konnte man sogar noch früher in Rente gehen.

Voraussetzungen:

  • Geburt vor dem 1.1.1952
  • Versicherungszeit: mindestens 15 Jahre
  • Variante 1: Du bist bei Beginn der Rente arbeitslos und warst, nachdem du ein Alter von 58 Jahren und 6 Monaten erreicht hast, insgesamt 52 Wochen arbeitslos.
  • Variante 2: Du hast mindestens 24 Monate in Arbeitsteilzeit (nach dem Arbeitsteilzeitgesetz) gearbeitet.
  • Du hast innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beginn der Rente mindestens 8 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt.

Gesetz­li­cher und tatsäch­li­cher Renten­be­ginn im Vergleich

Das gesetzliche Renteneintrittsalter gibt lediglich das Alter an, zu dem man die Rente ohne Abschläge in Anspruch nehmen kann. Eine spannende Frage bleibt dabei offen: Wer geht wann tatsächlich in Rente? Die Statistik der Deutschen Rentenversicherung zeigt: Das tatsächliche Renteneintrittsalter steigt. Zwischen den Jahren 2000 und 2018 verschob sich der durchschnittliche Rentenbeginn für die Altersrente von 62,3 auf 64,1 Jahre. Das gilt übrigens für beide Geschlechter.

Innerhalb der vergangenen 20 Jahre schwankte der Abstand zwischen gesetzlichem und tatsächlichem Renteneintrittsalter erheblich. Wie die Daten der Deutschen Rentenversicherung zeigen, ging um die Jahrtausendwende beispielsweise nur jeder siebte Antragsteller vorzeitig in den Ruhestand. Zwischen 2007 und 2011 lag der Anteil der Vorruheständler, die dafür einen Abschlag in Kauf nahmen, bei über 40 Prozent. Seitdem sind die Zahlen für einen vorzeitigen Rentenbeginn wieder rückläufig. 2018 wählten rund 80 Prozent der Neurentner das reguläre Renteneintrittsalter, nur einer von fünf (21,2 Prozent) entschied sich für eine Altersrente mit Abschlägen.

Im internationalen Vergleich bewegt sich Deutschland beim Rentenbeginn im Mittelfeld. Wie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)* ermittelte, setzen sich beispielsweise Luxemburger, Franzosen und Belgier um einiges früher zur Ruhe als die Bundesbürger. In Finnland, Großbritannien, den Niederlanden und den USA sieht der Rentenbeginn ähnlich aus wie bei uns. Allerdings ist in diesen Ländern einiges in Bewegung. In Frankreich soll das gesetzliche Renteneintrittsalter von 62 auf 64 Jahre angehoben werden, in den USA ist die Rente mit 67 bereits beschlossene Sache.

Besonders lange sind dagegen Japaner, Mexikaner und Koreaner im Berufsleben aktiv. In diesen Ländern sind viele Menschen auch noch erwerbstätig, obwohl sie die reguläre Altersgrenze längst überschritten haben. Japaner gehen durchschnittlich mit 70,8 Jahren in Rente, Mexikaner mit 71,3 Jahren. Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt in beiden Ländern aber bei 65 Jahren. Koreaner arbeiten sogar durchschnittlich, bis sie 72,3 Jahre alt sind – und damit 11,3 Jahre länger, als sie es gemäß dem offiziellen Renteneintrittsalter von 61 Jahren müssten.

Fazit: Höheres Renten­ein­tritts­alter und gerin­geres Renten­ni­veau

Dass sich das Renteneintrittsalter erhöht, hat triftige Gründe: Steigende Lebenserwartung und demografische Verschiebungen (immer mehr Rentner, immer weniger Beitragszahler) stellen die gesetzlichen Rentenkassen weltweit vor große Herausforderungen. Diesen Entwicklungen musst du Rechnung tragen. Mit der Einführung der Rente ab 67 war Deutschland eines der ersten Länder, das auf diese Entwicklungen reagiert hat. Für viele Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie länger als ihre Vorgängergenerationen arbeiten müssen, bevor sie in den Ruhestand gehen können.

Dazu kommt aber: Seit der Jahrtausendwende sinkt die ausgezahlte Rente. Betrug das Rentenniveau im Jahr 2000 noch 53 Prozent des durchschnittlichen Einkommens, lag es 2010 bei 51,6 Prozent. Aktuell beträgt der Wert 48 Prozent, gesichert ist er aber nur vorläufig bis 2025. Bis 2030 könnte die Untergrenze sogar auf 43 Prozent fallen. Für die heutigen Arbeitnehmer bedeutet dies: Eine finanzielle Lücke droht. Daher ist es mehr als sinnvoll, die gesetzliche Rente durch eine betriebliche und private Altersvorsorge zu ergänzen, um den Ruhestand entspannt genießen zu können.

Alles wichtige zur Rentenberechnung erfährst du im Ratgeber Die Rentenberechnung verstehen.

Sterbegeldversicherung

Ab wann geht man in rente

Die lebens­lange Risi­ko­ab­si­che­rung

  • Finanzielle Entlastung der Familie

  • Keine Gesundheitsprüfung

  • Besonders günstige Beiträge

Diese Ratgeber könnten Dich auch interessieren

Nachhaltigkeit – Die schönsten Geschichten

Wann kann ich in Rente gehen Tabelle?

Tabelle 1: Abschlagsfreier Eintritt in die Rente nach 45 Beitragsjahren.

Kann ich nach 35 Arbeitsjahren mit 63 in Rente gehen?

Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent.

Wann kann ich in Rente gehen wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?

Langjährig Versicherte mit einer Versicherungszeit von 45 Beitragsjahren, können mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 1952 oder früher geboren wurden. Danach werden die Grenzen schrittweise bis zum Geburtsjahrgang 1964 angepasst.

Kann ich nach 45 Jahren Arbeit abschlagsfrei in Rente gehen?

Wer 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, kann bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1957 gilt für diese besondere Altersrente aktuell eine Altersgrenze von 63 Jahren und zehn Monaten.