Achtung UnterschiedEs gibt unterschiedliche Arten, wie ein Dienstverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Firma enden kann. Die Unterschiede sind beträchtlich! Show
Arbeitnehmer-KündigungGültigkeit, Kündigungsfristen und Anspruch auf Arbeitslosengeld: Worüber Sie Bescheid wissen sollten, wenn Sie selbst Ihre Stelle aufgeben wollen. Einvernehmliche AuflösungAuch wenn Sie und Ihr Arbeitgeber sich einvernehmlich auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses einigen: Achten Sie auf die Einhaltung Ihrer Rechte! Arbeitgeber-KündigungWann ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber zulässig? Welche Fristen sind einzuhalten? Was sind Anfechtungsgründe? Stehen Ihnen „Postensuchtage“ zu? EntlassungBei fristlosen Entlassungen müssen Arbeitgeber bestimmte Regeln einhalten. Die Konsequenzen von berechtigten und unberechtigten Entlassungen für Sie. Vorzeitiger AustrittAus welchen Gründen können Sie ein Dienstverhältnis fristlos auflösen? Was steht Ihnen dann zu? Und was geschieht bei einem unberechtigten Austritt? Bleiben Sie informiert! Mit dem Newsletter des AK Portals erhalten Sie monatlich aktuelle Infos aus dem Arbeits- & Sozialrecht, dem Konsumentenschutz und Neues aus der Interessenvertretung. Lohnabrechnung Ausstehendes Gehalt, Abfertigung, Resturlaub usw.: Machen Sie offene Ansprüche schriftlich geltend, um sie im Streitfall nachweisen zu können. Dienstzeugnis Was im Dienstzeugnis stehen muss, auf welche versteckten „Geheimcodes“ Sie achten sollten und wie Sie mit einem unkorrekten Zeugnis umgehen können. Besonderer Kündigungsschutz BetriebsrätInnen, werdende Mütter, begünstigte Behinderte & Co: Für bestimmte ArbeitnehmerInnengruppen besteht besonderer Kündigungsschutz. AbfertigungsrechnerWie hoch ist die Abfertigung? Lohnt sich ein Umstieg ins neue System? Der Rechner gibt rasch und unkompliziert Aufschluss über Ihre Ansprüche. DownloadsLinksKontakt"Ich bin dann mal weg!" So kündigen Sie als ArbeitnehmerKündigungsschreiben Arbeitnehmer: Jetzt kostenlos Word-Vorlage downloaden Durch Klick auf den Download-Button erhalten Sie kostenlos ein fertig formatiertes Kündigungsschreiben. Den enthaltenen Mustertext überschreiben Sie einfach mit Ihren persönlichen Daten und Fakten. Kündigungsschreiben als ArbeitnehmerNatürlich stellt sich spontan ein absolutes Hochgefühl ein, wenn Ihr Bewerbungsschreiben erfolgreich war. Und das zurecht – und auf jeden Fall sollten Sie Ihren Erfolg ausgelassen feiern. Doch eine letzte Hürde müssen Sie erst noch elegant nehmen – Ihre Kündigung beim aktuellen Arbeitgeber. Und nicht jeder ist hier cool bei der Sache. Für jeden zweiten ist der Gang zum Chef mit erheblichen Bauchschmerzen verbunden. Umso wichtiger ist es, sich auf die Kündigung entsprechend vorzubereiten. Das gilt gleichermaßen für ein Kündigungsgespräch, als auch für die schriftliche Kündigung. Die häufigsten Kündigungsgründe für Arbeitnehmer
Diplomatie ist Gold - Verhalten bei der Kündigung als ArbeitnehmerEine Kündigung ist in der Regel eine emotionale Sache. Das liegt einerseits daran, dass Sie viel Lebenszeit und Herzblut in das Unternehmen eingebracht haben. Und daran, dass sich nach diesem Schritt vieles für Sie ändern wird. Allerdings gilt das gleiche für Ihren Arbeitgeber. Schließlich muss erst ein adäquater Ersatz für Sie gefunden und eine aufwendige Einarbeitungszeit absolviert werden. Und ob das auf Anhieb gelingt, steht in den Sternen. Nicht zu vergessen die Angst, dass Sie wertvolles Knowhow oder zahlungskräftige Kunden mitnehmen. Ihre Initiative bringt für den Arbeitgeber jede Menge Unannehmlichkeiten! Ganz gleich, mit welchen Gefühlen Sie aus dem Unternehmen ausscheiden – entscheiden Sie sich für einen seriösen Abgang. Natürlich ist eine Kündigung die perfekte Möglichkeit, alles Angestaute herauszulassen, um sich richtig Luft zu machen. Auch wenn die Erleichterung für einige Stunden anhält, zu empfehlen ist es nicht. Zum einen müssen Sie noch Ihre Restarbeitstage absolvieren, was ohnehin schwer genug ist. Denn ab dem Bekanntwerden der Kündigung sind Sie in der Firma so eine Art Alien und gehören nicht mehr richtig dazu. Zum anderen vergessen Sie nicht, dass Sie noch von Ihrem Arbeitgeber ein gutes qualifiziertes Arbeitszeugnis erwarten. Es ist sinnvoll, bis zuletzt eine gute Miene zu machen und sich ohne Vorwürfe zu verabschieden. Auch wenn es schwerfällt, scheiden Sie so korrekt wie möglich aus! Ihr Unmut verbraucht nur Energien, die Sie ab jetzt sinnvoller einsetzen können. Die schriftliche Kündigung als ArbeitnehmerDie Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses ist im BGB (§§ 622 ff.) geregelt. Hier sind einige Dinge zu beachten, damit Ihre Kündigung ohne Extrakapitel rechtskräftig wird.
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Kündigende das laufende Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten entweder sofort oder nach Ablauf der Kündigungsfrist beendet. Ihr Wille ist entscheidend. Das gute: eine Einwilligung benötigen Sie nicht. Das wäre auch noch schöner! Häufig sucht der Arbeitgeber das Gespräch, um zu ergründen, warum der Arbeitnehmer weg will. Sein letzter Trumpf ist es, mit dem Scheckbuch zu wedeln und einen neuen Gehaltsvorschlag zu unterbreiten. Überlegen Sie sich gut, ob Sie auf das Gegenangebot eingehen. Unter Umständen bleibt ein übler Nachgeschmack, wenn Sie trotz Kündigung bleiben. Wenn Sie kündigen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber noch in den verbleibenden Tagen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Damit der Zeitraum so kurz wie möglich ausfällt, hilft es, rechtzeitig vor der Kündigung ein dickes Polster an Resturlaub zu sammeln. Auf Ihren Resturlaub haben Sie absolut Anspruch. Wichtige Bestandteile einer schriftlichen Kündigung als ArbeitnehmerImmer wieder kommt es vor den Arbeitsgerichten zu Rechtsstreitigkeiten, weil eine schriftliche Kündigung nicht alle wichtigen Vorgaben erfüllt. Dabei ist es nicht schwer, eine rechtskonforme Kündigung zu schreiben. Ein kurzer Brief mit allen relevanten Informationen in fünf, sechs Sätzen ist ausreichend. Ein Kündigungsschreiben sollte kurz und prägnant sein - es ist besser, auf ausschweifende Ausführungen zu verzichten. Beschränken Sie sich auf die wesentlichen Fakten, je sachlicher, desto besser!
(geregelt in § 623 BGB) „Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“ So dürfen Sie Ihre Kündigung nicht übermitteln
Die Details zum KündigungsschreibenSelbstverständlich gehören Ihre persönlichen Daten, wie der vollständige Name, Ihre postalische Adresse und Ihre Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) in den Briefkopf Ihres Kündigungsschreibens. So wird sichergestellt, dass Ihre Kündigung Ihnen zugeordnet werden kann. Eine korrekte Unternehmensanschrift gehört in jeden Brief, auch wenn es sich um eine Kündigung handelt. Selbst wenn Sie den Brief persönlich abgeben, sollten Sie die Adresse vollständig ausfüllen, damit im Nachgang belegt ist, was und wo gekündigt wird. Natürlich muss Ihre Kündigung ein aktuelles Datum enthalten. Zwar hat das Briefdatum keinerlei Relevanz für die Kündigungsfrist. Für die Fristwahrung, in wie weit Ihre Kündigung fristgerecht eingeht, ist entscheidend, wann das Kündigungsschreiben dem Empfänger zugeht. Trotzdem kann es im Streitfall wichtig sein zu beweisen, wann die Kündigung von Ihnen verfasst wurde. Auf jeden Fall sollte aus dem Betreff hervorgehen, dass es sich bei dem Anschreiben um eine Kündigung handelt. So kann der Empfänger den Inhalt und die Wichtigkeit des Schreibens schnell und präzise einordnen. Und das ist in Ihrem eigenen Interesse. Die Formulierung „Kündigung meines Arbeitsvertrags zum xx.yy.zzzz“ wäre ein sinnvoller Betreff. Bei einem zweizeiligen Betreff wird noch die Personalnummer aufgeführt. Vor allem in einem großen Unternehmen ergibt das Sinn. Eine alternative Formulierung lautet: „Kündigung meines Arbeitsvertrags vom xx.yy.zzzz bis zum xx.yy.zzzz“ Da Sie mit dem Unternehmen vertraut sind, fällt die Wahl des passenden Ansprechpartners für Ihre Kündigung nicht schwer. Damit fällt es leicht, die Anrede korrekt zu personalisieren. In kleineren Firmen kommt der Chef infrage, in größeren Unternehmen die Geschäftsleitung oder der Personalverantwortliche. Es erklärt sich von selbst, dass die allgemeine Formulierung „Sehr geehrte Damen und Herren“ nicht ideal ist. Richten Sie Ihre Kündigung direkt an die zuständige Person. „Sehr geehrter Herr/Frau Mauss,“. Beginnen Sie gleich im Einleitungssatz Ihres Kündigungsschreibens mit der Kernbotschaft: „Mit diesem Schreiben kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum nächstmöglichen Kündigungstermin.“Versuchen Sie auf keinen Fall, weit auszuholen und umständlich auf Ihren Kündigungswunsch hinzuformulieren, nur um nicht unhöflich zu wirken. Geben Sie dem Leser keinerlei Spielraum, Ihre Kündigung falsch zu interpretieren. Fatal sind Formulierungen wie „ich würde gerne kündigen“. Aus diesen Worten geht nicht klar hervor, dass Sie schon fest entschlossen sind. Wer die Worte auf die Goldwaage legt, denkt, Sie würden gerne kündigen – tun es aber noch nicht! Deshalb ist es von hoher Wichtigkeit, dass Sie Ihre Kündigungsaussage eindeutig kundtun. Immer wieder ein großer Streitpunkt bei Kündigungsauseinandersetzungen ist die Berechnung der Kündigungsfrist. Um Missverständnissen vorzubeugen, legen Sie im Kündigungsschreiben dar, wie Sie Ihre Kündigungsfrist selbst sehen und berechnen. „Laut § 622 (1) BGB beträgt meine Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende, sodass mein Arbeitsverhältnis mit Ihnen am 30.xx.zzzz endet.“ Grundsätzlich gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer (geregelt in § 622 (1) BGB) „Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Arbeitnehmers kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“
falls abweichende Regelung im Tarifvertrag: - es gilt die Regelung aus dem Tarifvertrag falls abweichende Regelung im Arbeitsvertrag: 1. gilt nur für Unternehmen, die weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigen 2. gilt für vorübergehend eingestellte Aushilfen (unter 3 Monate) - es gilt die Regelung aus dem Arbeitsvertrag Während der Probezeit: - Kündigungsfrist nur 2 Wochen Mit entscheidend für Ihren Abgang aus dem Unternehmen ist nicht nur das Ende der Kündigungsfrist – denn bis dahin werden Sie bezahlt. Auch Ihr letzter Arbeitstag ist von Bedeutung, vor allem für Sie! Denn ab dann haben Sie frei. In der Regel weichen beide Tage voneinander ab. Ihr letzter Arbeitstag berechnet sich aus dem Ende der Kündigungsfrist abzüglich des Ihnen noch zustehenden Resturlaubes. Wenn es Ihnen zu umständlich ist, den letzten Arbeitstag und Ihren verbleibenden Resturlaub zu berechnen, können Sie es auch Ihrem Arbeitgeber überlassen, Ihnen die errechneten Fakten mitzuteilen. Schreiben Sie: „Bitte teilen Sie mir mit, wann mein letzter Arbeitstag unter Berücksichtigung des noch ausstehenden Resturlaubs ist.“ In jedem Falle ist es empfehlenswert, den zustehenden Resturlaub und den letzten Arbeitstag selbst auszurechnen. Es ist von Vorteil, wenn man die Fäden in der Hand hält und weiß, was Sache ist. Da ein Urlaubstag mehr ein kostbares Gut ist, sollten Sie die Kontrolle behalten und zeigen, dass Sie mitdenken: „Nach meiner Berechnung habe ich noch Anspruch auf 12 Tage Resturlaub, sodass mein letzter Arbeitstag in Ihrer Firma am xx.yy.zzzz ist.“
Viele Arbeitnehmer berechnen Ihren Resturlaub falsch, wenn das Arbeitsverhältnis unterjährig endet. Wer die Urlaubstage nur zwölftelt und mit den betroffenen Monaten multipliziert, verschenkt unter Umständen viele schöne freie Tage! Deshalb lohnt es sich, einen Blick auf die gesetzlichen Bestimmungen zu werfen. Mindesturlaub nach § 3 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) Der Gesetzgeber hat festgelegt: Unter dem Mindesturlaub geht nichts!
Viele Arbeitgeber vereinbaren im Arbeitsvertrag freiwillig mehr Urlaubstage, als Sie müssen. Regelung, wenn Sie bis einschließlich 30.06. gehen Wenn Sie in der ersten Jahreshälfte kündigen, wird der Resturlaub klassisch zeitanteilig berechnet (§ 5 (1c) BUrlG)
- 32 Tage Anspruch auf Jahresurlaub Regelung, wenn Sie nach dem 30.06. gehen Wenn Sie in der zweiten Jahreshälfte gehen, und Ihr Arbeitsverhältnis
bereits am 01.01. bestand, haben Sie Anspruch auf den vollen Jahresmindesturlaub, auch wenn Sie nicht bis Ende Dezember arbeiten.
- 32 Tage Anspruch auf Jahresurlaub bei einer 5-Tage-Woche - Ende der Kündigungsfrist am 31.07. - im Arbeitsvertrag steht keine pro rata temporis Klausel - Resturlaub 20 Tage gesetzlicher
Urlaub + 12 Tage - Berechneter Resturlaub 32 Tage Ganz wichtig ist es, eine Kündigungsbestätigung anzufordern. So sind Sie auf der sicheren Seite, dass die Kündigung angekommen ist und ins Rollen kommt. Vor allem, wenn Sie den Postweg nutzen und das Anschreiben nicht persönlich überreichen, muss eine Bestätigung her. „Bitte bestätigen Sie den Erhalt meiner Kündigung schriftlich.“ Noch besser ist es, wenn Sie sich nicht nur den Kündigungseingang bestätigen lassen, sondern auch das Austrittsdatum, den zustehenden Resturlaub und Ihren letzten Arbeitstag. „Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt meiner Kündigung, sowie den Tag, an dem mein Arbeitsverhältnis endet. Und teilen Sie mir den noch zustehenden Resturlaub und, daraus resultierend, meinen letzten Arbeitstag mit.“ Wenn Sie die schriftliche Kündigung persönlich übergeben, ist es ausreichend, wenn Sie sich die Aushändigung quittieren lassen. Auch heute noch gilt: kein Lebenslauf ohne Arbeitszeugnis auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb ist spätestens mit der Kündigung auch das nächste Arbeitszeugnis fällig. Tatsächlich haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Im Gegensatz zum einfachen Zeugnis enthält das qualifizierte Zeugnis auch eine Beurteilung Ihrer sozialen Fähigkeiten und Kompetenzen. Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Ihnen ohne Aufforderung ein Arbeitszeugnis ausgehändigt wird. Aber die ungeliebte Aufgabe wird von den Chefs gerne verdrängt, sodass es sinnvoll ist, rechtzeitig darauf hinzuweisen. Klar ist, alles was Sie nach Zugang Ihrer Kündigung verlangen, hat künftig für die Firma nur noch untergeordnete Relevanz. Also formulieren Sie: „Bitte händigen Sie mir spätestens an meinem letzten Arbeitstag ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.“ Ihre Kündigung funktioniert auch ohne Dank. Aber: Zeigen auf jeden Fall Größe auf den letzten Metern. Ganz gleich, was war, es gab eine gemeinsame Wegstrecke, und ein paar freundliche, versöhnliche Worte haben noch nie jemandem geschadet. „Vielen Dank für die langjährige Zusammenarbeit.“ Oder „Ich bedanke mich für die erfolgreiche Zusammenarbeit in Ihrem Unternehmen.“ Das Wort „herzlich“ würde ich in dem Zusammenhang vermeiden, das gehört eher nicht dazu, wenn man auseinandergeht. Alternativ schreiben Sie „vielmals“. Wer im Guten geht und eine großartige, inspirierende Zeit dort hinter sich gebracht hat, kann beim Thema Dank etwas dicker auftragen! Bleiben Sie bei der Grußformel neutral: „Mit freundlichen Grüßen“. Damit die Kündigung rechtskräftig wird, sollten Sie bei Ihrer Unterschrift achtsam sein. Hier sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen. So unterschreiben Sie die Kündigung richtig (der mit Tastatur getippt Name oder ein Unterschriftstempel ist
nicht ausreichend)
(nur der Vorname ist in der Regel nicht ausreichend) (mit der Lesbarkeit von Unterschriften ist das so eine Sache) eingefügt worden sein Die Angabe eines Kündigungsgrunds als ArbeitnehmerDie gute Nachricht ist – Sie brauchen keinen Kündigungsgrund anzugeben, damit Ihre Kündigung rechtswirksam wird. Deshalb sollten Sie in Ihrer schriftlichen Kündigung neutral bleiben, und keine Aussage über den Ausscheidungsgrund machen. Da Sie lange und eng mit den Kollegen und Ihrem Vorgesetzten zusammengearbeitet haben, können die sich ohnehin denken, warum Sie nicht bleiben. Anders verhält es sich bei einer fristlosen (außerordentlichen) Kündigung. Bei der fristlosen Kündigung ist, im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, das Arbeitsverhältnis sofort beendet – eine Kündigungsfrist braucht hier nicht mehr eingehalten zu werden. Allerdings ist eine fristlose Kündigung nur unter gravierenden Gründen möglich, nämlich dann, wenn ein Weiterarbeiten nicht mehr zuzumuten ist.
Aber auf Nachfrage des Arbeitgebers ist der Kündigungsgrund Zustellung der Kündigung als ArbeitnehmerDie Wirksamkeit einer Kündigung startet mit dem Zugang beim Empfänger. Wird die Kündigung persönlich überreicht und quittiert, ist der Zugang unproblematisch. Schwieriger ist der Zugang, wenn die Kündigung per Post geschickt wird. In diesem Fall wird die Kündigung in dem Moment wirksam, indem sie in den „Machtbereich“ des Empfängers gelangt. Um es konkret zu machen, in den Briefkasten des Adressaten. Es ist davon auszugehen, dass unter normalen Voraussetzungen ein Briefkasten an jedem Werktag Vormittag geleert wird.
Wird die Kündigung persönlich Dienstagsabends um 22 Uhr in den Briefkasten des Unternehmens geworfen, gilt sie am Mittwochvormittag als zugegangen, da vormittags üblicherweise geleert wird. Ob der Briefkasten dann auch tatsächlich geleert wird, ist hierbei nicht mehr entscheidend. Beginn der KündigungsfristDie Kündigungsfrist beginnt am Tag NACH dem Zugang zu laufen. Das Kündigungsgespräch als ArbeitnehmerWenn Sie mündlich kündigen, ist Ihre Kündigung nicht rechtswirksam. Trotzdem ist es üblich, neben der schriftlichen Kündigung auch in einem Gespräch die Kündigung anzusprechen. Spätestens hier wird der Kündigungsgrund kommuniziert. Sind Sie sich vorher im Klaren, wie offen Sie über Ihre Wechselgründe sprechen möchten oder ob Sie sich lieber mit neutralen Aussagen aus der Affäre ziehen. Es hat sich bewährt, so ehrlich und authentisch wie möglich zu sein – ohne zu verletzen. Ein Kündigungsgespräch ist kein normales Gespräch. Deshalb ist der Zeitpunkt für ein Kündigungsgespräch sorgfältig auszuwählen. Versuchen Sie einen ruhigen Moment abzupassen oder sich, noch besser, einen Termin geben zu lassen. Es gestaltet sich schwierig, ein Kündigungsgespräch zu führen, wenn dauernd Störungen dazwischenkommen. Wenn Sie mehrere Punkte ansprechen, kann es nicht schaden, wenn Sie sich mit einem Spickzettel bewaffnen, damit nichts vergessen geht. Wie bei der schriftlichen Kündigung sollten Sie hier unmittelbar und ohne Umschweife zum Punkt kommen. Wenn Sie einen offenen Schlagabtausch suchen, sollten Sie bis zum Ende des letzten Arbeitstages warten. Fazit zum Kündigungsschreiben Arbeitnehmer
Um eine rechtskräftige Kündigung zu schreiben, müssen Sie einige Basics beachten. Es ist unabdingbar, schriftlich zu kündigen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Ein Kündigungsgespräch wird sich nicht vermeiden lassen. Treffen Sie dafür alle Vorbereitungen und bleiben Sie diplomatisch. Sammeln Sie rechtzeitig ein Polster an Resturlaubstagen, um die Arbeitszeit nach der Kündigung kurzzuhalten. Beschränken Sie sich im Kündigungsschreiben auf das Wesentliche und formulieren Sie eindeutig. Berechnen Sie Ihren Resturlaub und die Kündigungsfrist. Bitten Sie um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Unterschreiben Sie original (nicht digital) mit Vor- und Zunamen. Häufige Fragen: FAQs zum KündigungsschreibenWas schreibe ich in ein Kündigungsschreiben? Wie schreibe ich eine Kündigung als Arbeitnehmer? Was muss ich beachten, wenn ich meine
Arbeitsstelle kündige? Was ist eine Kündigung? Text für eine schriftliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses?
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Wann ist der letzte Arbeitstag wenn man am 10 kündigt?Gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitgeber. Was ist der letzte Arbeitstag?Für viele Angestellte steht in den letzten Dezembertagen ihr letzter Arbeitstag an. Dabei geht es in den verdienten Urlaub zwischen den Jahren, um neue Energie zu sammeln und sich neu zu fokussieren. In vielen Fällen jedoch ist der Jahreswechsel auch der Zeitpunkt für einen Jobwechsel.
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