Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2020 verpflichtet ist, hatte dafür drei Monate mehr Zeit. Ausführungen dazu finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen. Show
Auch für Ihre Steuererklärung für das Jahr 2021 haben Sie mehr Zeit. Ihre Steuererklärung müssen Sie bis zum 31. Oktober 2022 einreichen. Sind Sie steuerlich beraten, verlängert sich die Frist sogar auf den 31. August 2023.
Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?In insbesondere folgenden Fällen sind Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer dazu verpflichtet, unaufgefordert eine Einkommensteuererklärung abzugeben: Lohnsteuerfreibetrag Sie haben sich einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen. Beispiel: Davon ausgenommen sind insbesondere eingetragene Pauschbeträge für Menschen mit einer Behinderung, Hinterbliebene und Kinderfreibeträge – oder wenn der insgesamt erzielte Lohn 2021 höchstens 12.250 Euro bei einer Alleinstehenden/ einem Alleinstehenden bzw. 23.350 Euro bei einem Paar betrug. Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug Sie haben Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten worden ist, von mehr als 410 Euro im Jahr erzielt; dazu zählen beispielsweise Mieteinnahmen. Lohnersatzleistungen Sie haben steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Insolvenz-, Kranken-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld über 410 Euro im Jahr erhalten. Einzelveranlagung bei Ehe-/Lebenspartnerschaften Sie leben in einer Ehe-/Lebenspartnerschaft und Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner hat bereits eine einzeln zu veranlagende Steuererklärung abgegeben. Insoweit müssen auch Sie eine Steuererklärung einreichen. Steuerklassen bei Ehe-/Lebenspartnerschaften Sie und Ihre zusammen zu veranlagende Partnerin bzw. Ihr zusammen zu veranlagender Partner haben Lohn bezogen und die Steuerklassenkombination III und V oder Sie haben die Steuerklassen IV mit Faktor. Freibeträge für Kinder Sie sind nicht verheiratete oder geschiedene Eltern und wollen einen Freibetrag für das gemeinsame Kind anders als hälftig aufteilen; das gilt ebenfalls für den Ausbildungsfreibetrag und den Behinderten-Pauschbetrag. Scheidung und erneute Heirat Sie haben sich scheiden lassen und im selben Jahr haben Sie oder Ihre damalige Partnerin bzw. Ihr damaliger Partner wieder geheiratet. Gleiches gilt, wenn Sie verwitwet sind und noch im selben Jahr erneut heiraten. Mehrere Arbeitgeberverhältnisse Sie haben von mehreren Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern gleichzeitig Gehalt bekommen und haben die Steuerklasse VI . Arbeitgeberwechsel / Eintrag „S“ in der Lohnsteuerbescheinigung Sie waren innerhalb eines Jahres bei mehr als einer Arbeitgeberin bzw. einem Arbeitgeber beschäftigt und in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ist ein „S“ eingetragen. Das bedeutet, dass Ihre neue Arbeitgeberin bzw. Ihr neuer Arbeitgeber Lohnsteuer für sonstige Bezüge wie zum Beispiel Weihnachtsgeld berechnet hat, ohne Berücksichtigung des früheren Arbeitslohns bei der vorherigen Arbeitgeberin bzw. dem vorherigen Arbeitgeber. Abfindung Sie haben eine Abfindung erhalten und die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer hierfür nach der „Fünftel-Regelung“ einbehalten Kapitalerträge Sie haben Kapitalerträge erzielt, für die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde. Verlustvortrag – Minus aus den Vorjahren Sie hatten einen steuerlichen Verlust aus den Vorjahren. Wenn beispielsweise im Steuerbescheid 2020 ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt worden ist, dann muss für 2021 eine Steuererklärung abgegeben werden. Sind Sie selbständig, gewerblich oder land- und forstwirtschaftlich tätig, besteht eine Abgabepflicht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrags liegt. Für 2021 beträgt dieser 9.744 Euro für eine einzeln zu veranlagende Person; 19.488 Euro für ein zusammen zu veranlagendes Ehepaar bzw. für eine zusammen zu veranlagende Lebenspartnerschaft. Diese Beträge gelten auch für Rentnerinnen und Rentner. Die Rente ist jedoch teilweise steuerfrei. Wie viel, das hängt davon ab, wann sie erstmals gezahlt wurde. Doch auch Rentner haben abzugsfähige Ausgaben. Erst wenn nach deren Abzug das zu versteuernde Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags liegt, sind tatsächlich Steuern zu zahlen. Bitte beachten Sie: Sie müssen sich selbst darüber informieren, ob Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Das Finanzamt fordert Sie nicht automatisch zur fristgerechten Abgabe der Steuererklärung auf.
Lässt sich die Abgabefrist verlängern? Lässt sich die Abgabefrist verlängern?Noch mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung gibt es nur in Ausnahmefällen. Können Sie absehen, dass Sie den Abgabetermin nicht einhalten können, sollten Sie vorher beim zuständigen Finanzamt schriftlich eine Fristverlängerung beantragen. Sie sollten Ihren Antrag begründen und einen neuen Abgabetermin nennen. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf eine Fristverlängerung. Was passiert, wenn die Abgabefrist versäumt wird? Was passiert, wenn die Abgabefrist versäumt wird?Versäumen Sie die Abgabefrist, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Möglich ist die Festsetzung
Kann man freiwillig eine Steuererklärung abgeben? Kann man freiwillig eine Steuererklärung abgeben?Wenn Sie ausschließlich Arbeitslohn beziehen, von dem bereits die Lohnsteuer durch Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber einbehalten worden ist, sind Sie grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Sie können aber freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben (sogenannte Antragsveranlagung). Die Abgabe einer freiwilligen Einkommensteuererklärung kann sich insbesondere dann lohnen,
Bis wann kann man freiwillig eine Steuererklärung abgeben? Bis wann kann man freiwillig eine Steuererklärung abgeben?Sind Sie nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt einzureichen, haben Sie vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Jahres Zeit, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben (sogenannte Festsetzungsfrist). Wenn Sie die-se Frist versäumen, kann keine Steuererstattung mehr erwartet werden.
Tipp: Alle benötigten Papierformulare für Ihre Steuererklärung können Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung herunterladen. Noch einfacher ist es aber, wenn Sie Ihre Steuererklärung online einreichen: Sie können sich bei ELSTER registrieren und alle Steuererklärungen auch vollständig online erstellen und an Ihr Finanzamt übermitteln.
Besonderheit: Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft Erzielen Sie Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, die nach dem regulären abweichenden Wirtschaftsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni ermittelt werden, endet die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung sieben Monate nach Beginn des neuen Wirtschaftsjahres, also jeweils am 31. Januar des Folgejahres. Diese verlängerte Abgabefrist gilt jedoch ausschließlich für Steuererklärungen, denen unmittelbar eine Gewinnermittlung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zugrunde liegt, das bedeutet für die Einkommensteuererklärung oder Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung von Besteuerungsgrund-lagen und nicht für andere daneben abzugebende Steuererklärungen (beispielsweise Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung). Das könnte Sie auch interessierenHäufig gefragt
Weitere InformationenFilme mit Fin: Abgabepflichten und -fristen der EinkommensteuererklärungHier erhalten Sie Aufklärung darüber, wer bis wann seine Einkommensteuererklärung abgeben muss. Dabei geht Fin darauf ein, welche Einkommensgrenzen gelten und zu welchen Fristen man mit bzw. ohne Beratung seine Erklärung abgeben muss. Filme mit Fin: Abgabepflichten und -fristen der Einkommensteuererklärung Welche Belege müssen Sie einreichen?Welche Belege zu Ihrer Steuererklärung benötigt die Finanzverwaltung und wann müssen diese vorgelegt werden? Elektronische AbgabepflichtHaben Sie schon geprüft, ob Sie Ihre Steuererklärungen elektronisch an Ihr Finanzamt übermitteln müssen? Mitwirkungspflichten bei der SteuerfestsetzungSie haben Post von Ihrem Finanzamt bekommen mit der Bitte Unterlagen zu Ihrer Steuererklärung einzureichen. Sind Sie verpflichtet Ihre Unterlagen offen zu legen? Schätzung von BesteuerungsgrundlagenSofern Sie Ihre Steuererklärung nicht einreichen, kann das Finanzamt gegen Sie ein Zwangsgeld festsetzen. Mit der Festsetzung des Zwangsgeldes will das Finanzamt die Abgabe Ihrer Steuererklärung erreichen. Bis wann muss man die Steuererklärung gemacht haben?Die gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung endet seit 2019 mit dem 31. Juli des Folgejahres. Für das Steuerjahr 2021 gilt coronabedingt der 31. Oktober 2022. Ist das in Deinem Bundesland ein Feiertag (Reformationstag), reicht auch noch der 1. November 2022.
Welche Steuererklärung kann man 2022 noch abgeben?Im Jahr 2022 kann also eine Steuererklärung für die Jahre 2021, 2020, 2019 und 2018 abgegeben werden. Bis Sie sich jedoch über eine eventuelle Steuerrückzahlung freuen können, gilt es, etliche formale Hindernisse zu überwinden.
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