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Sechsjährige kauft für 350 Euro bei Amazon ein: So kann man das verhindern16. August 2018 um 17:38 Uhr Utah: Katelyn (6) bestellt ohne Erlaubnis mit Mamas Amazon-KontoUps! Damit hat die Mutter der kleinen Katelyn nicht gerechnet: Eigentlich hätte ihre sechsjährige Tochter mit ihrem Amazon-Account nur eine Barbie bestellen sollen. Stattdessen hat die Kleine aus Utah so richtig zugeschlagen – und für umgerechnet 350 Euro Barbies und Spielzeug eingekauft. Ihre Mama bekam dann die böse Überraschung und eine dicke Rechnung. Wie Katelyn aus dem unerlaubten Einkauf nun lernen soll, sehen Sie im Video. Doch war dieser Kauf überhaupt rechtsgültig und wie können Eltern so etwas verhindern? Dürfen Minderjährige online einkaufen?Grundsätzlich dürfen Personen unter 18 Jahren nicht selbst bei Amazon einkaufen, da man volljährig sein muss, um einen Amazon-Account zu erstellen. Generell ist in Deutschland Online-Shopping für Kinder unter sieben Jahren verboten, danach brauchen sie die Erlaubnis der Eltern, bis sie volljährig sind. Mit dieser Erlaubnis dürfen sie dann über den Account der Eltern Produkte bei Amazon bestellen. Kind kauft online ein: Was kann man tun?Doch was passiert, wenn das Kind ohne Erlaubnis trotzdem online einkauft? Greift dann das berühmte "Eltern haften für ihre Kinder" und man muss den Schlamassel ausbaden und zahlen? Zum Glück nicht: Wenn das eigene Kind bei Amazon ohne elterliche Zustimmung ein Produkt gekauft hat, ist der Kaufvertrag rechtlich gesehen unwirksam und kann innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Der Minderjährige müsste das Produkt an Amazon zurückgeben und Amazon den Kaufbetrag zurückerstatten. Als Folge könnte der Account allerdings gesperrt werden, da ja gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wurde, wenn ein Minderjähriger bestellt. Anzeige: Empfehlungen unserer PartnerSo schützen Sie Ihr Kind und KontoDamit es gar nicht erst so weit kommt, sollten Sie immer Passwörter einrichten, die für Bestellungen eingegeben werden müssen. In der Amazon-App lässt sich auf diese Weise ganz einfach eine Kindersicherung einrichten: AmazonKinderOnline Shoppen per Mausklick – darfst du das?Es ist Anfang des Monats? Das heißt für viele: Endlich Taschengeld! Und dank ein bisschen Sparen
reicht dein Taschengeld genau für diesen einen Wunschartikel. Also, auf zum Shopping! Oder etwa nicht? Wann darf ich alleine entscheiden, was ich mit meinem Taschengeld shoppe?Prinzipiell sind Jugendliche unter 18 nur beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet Kinder und Jugendliche brauchen für jeden Kauf die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Die Eltern müssen vorher
ihre Einwilligung für einen Kaufvertrag ihres Kindes geben oder ihn nachträglich genehmigen, damit er wirksam werden kann. Das gilt theoretisch für jeden Shop, egal ob Kaufhaus oder Online-Shop. Achtung, Ausnahme!Deine Eltern können bestimmen, dass du als ihr Kind mit dem Taschengeld nur bestimmte Sachen kaufen oder eben nicht kaufen darfst. Sie können einen Kauf wieder rückgängig machen, wenn sie damit nicht einverstanden sind. Auch, wenn du den Artikel mit deinem Taschengeld gekauft hast. Der Kaufvertrag ist trotzdem nicht wirksam geworden. Das Geld des Kaufpreises kann zurückverlangt und die Ware muss an den Händler zurückgegeben werden. Dasselbe gilt für Kaufverträge, die du mit selbst verdientem Geld oder auch geschenktem Geld abgeschlossen hast. Wenn dein Vater zum Beispiel den Kauf verboten hat, muss der Händler das Geld zurückzahlen. Schutz vor Schulden – Wieso darf ich keine Abos oder Verträge abschließen?Foto: AdShooter/E+/Getty Images Kinder
und Jugendliche sollen vor Schulden geschützt werden und davor laufende Kosten zu haben, die sie vielleicht irgendwann nicht mehr stemmen können. Hier spielt es auch keine Rolle, ob du die Kosten mit deinem Taschengeld übernimmst. Deshalb kannst du ohne die Zustimmung deiner Eltern nichts auf Raten kaufen. Ein Online-Abo, bei dem du monatlich etwas zahlen müsstest, fällt zum Beispiel darunter. Ebenso ein Handyvertrag, durch den ja monatliche Kosten entstehen. Auch ein
Kauf auf Rechnung, also mit späterer Zahlung, ist unter 18 ohne Zustimmung der Eltern nur schwebend wirksam. Sie können den Vertrag ihres Kindes wieder rückgängig machen, wenn sie nicht einverstanden sind. Shopping nur mit Erlaubnis? Wann ist die Zustimmung meiner Eltern erforderlich?Einkaufszentren und Online-Shopping laden mit großer Auswahl und neuestem Sortiment regelrecht zum Shoppen ein. Dabei solltest du aber beachten, dass Käufe im Internet ohne Zustimmung deiner Eltern schwebend unwirksam sind. Anders als im Laden zahlst du das Geld nämlich nicht sofort. Wenn du gegen den Willen deiner Erziehungsberechtigten und auf Rechnung etwas im Online-Shop bestellt hast, kann der Vertrag wirksam werden, wenn deine Eltern ihn nachträglich genehmigen oder du die Rechnung sofort mit deinem eigenen Geld (Taschengeld, selbstverdientes Geld, geschenktes Geld) begleichst. Ist der Kauf unwirksam, muss die Ware zurückgegeben oder -geschickt werden. Deine Eltern müssen die Ware nicht zahlen. Da es bei Online-Käufen aber sowieso ein zweiwöchiges Widerrufsrecht gibt, sollte die Rückgabe und Rückerstattung des Geldes kein Problem sein. Achtung: Manchmal musst du die Kosten für die Rücksendung selbst tragen. Wieso sollte ich die Finger von Mama und Papas Kreditkarten lassen?Foto: JGI/Jamie Grill/Getty Images Nutzt du zur Zahlung die Kreditkarte
oder das PayPal-Konto deiner Eltern, gilt dasselbe wie sonst auch: Wenn sie damit nicht einverstanden waren, ist der Vertrag unwirksam und der Shop muss die Ware zurücknehmen. Achtung: Wenn du dich in einem Online-Shop als volljährig ausgibst, obwohl du ein Kind oder Jugendlicher bist und etwas kaufst, das Du selber nicht bezahlen kannst oder willst, gilt das unter Umständen als Betrug. Wenn du 14 Jahre oder älter bist, machst du dich damit also möglicherweise strafbar. Deine
Eltern können eventuell darüber hinaus im Schadensfall zur Haftung herangezogen werden, da ihr Kind den Schaden verursacht hat. Tipp: Wenn dein Taschengeld dir nicht genügt und du deshalb deinen Shopping-Trip im Internet mit Mamas Kreditkarte zahlen willst, solltest du mit deinen Eltern sprechen. Sie haben sicher Verständnis dafür, dass du mehr Taschengeld möchtest, wenn du gute Argumente dafür vorbringen kannst. Aber: Eine wöchentliche Auszahlung oder auch monatliche Auszahlung des Taschengeldes ist immerhin nur eine Nettigkeit. Es gibt kein Gesetz, dass Eltern dazu verpflichtet ihrem Kind Taschengeld zu zahlen. Generell sollst du mit deinem Taschengeld den richtigen Umgang mit Geld lernen, weshalb eine Erhöhung des Taschengeldes aus Sicht deiner Eltern manchmal auch wenig sinnvoll sein kann. Da hilft nur eins: Sparen, sparen und noch mehr sparen. Vorsicht, Shopping-Falle: Wann kann das Shoppen im Internet gefährlich sein?Online lauern viele Fallen. Zum Beispiel professionelle Betrüger. Sie haben es auf Menschen abgesehen, die noch wenig Geschäftserfahrung haben, sich also mit Geld, Verträgen und Co. noch nicht so gut auskennen. Oder kurz: Kinder und Jugendliche, die mit ihrem Taschengeld im Internet zum Shopping unterwegs sind. Ob Kind oder nicht: Bei manchen Angeboten im Netz ist es nur schwer erkennbar, was man gerade kauft oder dass man überhaupt etwas kauft. Damit haben auch manchmal Erwachsene Probleme und können ganz leicht in die Schuldenfalle tappen. Und hat man erst einmal Schulden, sind diese schwer wieder los zu werden. Wenn du versehentlich einen Vertrag abgeschlossen hast, sollten deine Eltern dem Anbieter so schnell wie möglich mitteilen, dass sie den Vertrag nicht genehmigen. Dann muss dieser alles rückgängig machen und du musst auch nichts zahlen. Solltest du online etwas gesehen haben, dass du unbedingt haben möchtest, schau es dir gemeinsam mit deinen Eltern noch einmal genauer an. Entscheidet zusammen, ob der jeweilige Artikel es wert ist, von deinem Taschengeld gekauft zu werden und vor allem, ob das Angebot seriös ist. So kannst du sicher sein, dass es sich um keinen Betrug handelt und kannst auch noch etwas lernen. Mehr Infos zu Verbraucherschutz, Shopping und Co. findest du bei der Jugendseite der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen. Auch spannendalles zuKann man mit 14 bei Amazon bestellen?14 MINDERJÄHRIGE
Wir bieten keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden. Falls Sie unter 18 sind, dürfen Sie Amazon.de nur unter Mitwirkung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten nutzen.
Können Kinder bei Amazon bestellen?Bei Amazon, wie bei anderen Online Shops, kannst du erst einkaufen und dir die Ware nach Hause liefern lassen, wenn du 18 Jahre alt und somit volljährig bist. Das hat mit der Geschäftsfähigkeit bei Fernabsatzgeschäften zu tun.
Kann man als Minderjähriger ein Amazon Konto haben?Amazon mit unter 18 Jahren
Erst ab 18 Jahren können Sie also rein rechtlich etwas auf Amazon bestellen. Die Amazon Services dürfen ebenfalls erst ab 18 Jahren benutzt werden oder unter Mitwirkung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten.
Wie alt muss man sein um online zu bestellen?Nur wer volljährig, also 18 Jahre alt ist, ist unbeschränkt geschäftsfähig. Kinder und Jugendliche ab sieben Jahren können im Rahmen ihres Taschengeldes etwas kaufen. Bei Internet-Käufen müssen Eltern entweder zuvor einwilligen oder das Geschäft nachträglich genehmigen.
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