In der Ehe geerbt dann Scheidung

Macht eine verheiratete Person eine Erbschaft oder bekommt sie zum Beispiel von den eigenen Eltern einen Geldbetrag oder eine Immobilie geschenkt, dann fragt sich zuweilen auch der Ehepartner, ob und in welcher Form er von diesem finanziellen Segen profitiert.

Die Beantwortung dieser Frage wird sowohl vom ehelichen Güterrecht als auch von erbrechtlichen Vorschriften bestimmt. Dabei beschränken sich die nachfolgenden Ausführungen auf den in Deutschland am weitesten verbreiteten Güterstand der so genannten Zugewinngemeinschaft.

Die Zugewinngemeinschaft gilt bis zu einem abweichenden Ehevertrag

Dieser Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt automatisch mit der Verheiratung und ändert sich grundsätzlich erst dann, wenn die Eheleute durch notariell beurkundeten Ehevertrag den Güterstand der Gütertrennung bzw. der Gütergemeinschaft wählen.

Für den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt aber für den Fall, dass ein Ehepartner während der Ehe eine Erbschaft macht oder eine Schenkung erhält, folgendes:

Rechtslage zu Lebzeiten beider Eheleute

Wem zu Lebzeiten beider Eheleute das Vermögen, das nur ein Ehepartner durch eine Erbschaft oder eine Schenkung erwirbt, gehört, wird durch das Gesetz mit hinreichender Deutlichkeit bestimmt.

Nach § 1363 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wird das Vermögen der Mannes und das Vermögen der Frau während des Bestandes der Ehe nicht gemeinschaftliches Vermögen der Eheleute. Vermögen, das Mann bzw. Frau bereits bei Beginn der Ehe hatten, verbleibt im alleinigen Eigentum des Mannes bzw. der Frau.

Das Gleiche gilt für Vermögen, das Mann bzw. Frau während der Ehe hinzu erwerben. Eigenes Arbeitseinkommen, aber eben auch Vermögenswerte, die einer der Ehegatten durch eine Erbschaft oder durch eine Schenkung erhält, verbleiben alleine bei demjenigen Ehepartner, der die Erbschaft gemacht hat oder von der Schenkung begünstigt wurde.

Jeder Ehepartner verwaltet auch das während der Ehe hinzu erworbene Vermögen alleine, § 1364 BGB.

Alleine der erbende bzw. beschenkte Ehepartner hat das Recht zu entscheiden, was mit dem Geld bzw. den Vermögenswerten geschehen soll.

Rechtslage bei Scheidung der Eheleute

Haben sich die Eheleute dazu entschlossen, ihre Ehe und damit auch ihre Zugewinngemeinschaft zu beenden, dann richten sich die finanziellen Folgen der Scheidung nach den §§ 1373 ff. BGB. Im Falle der Scheidung ist unter den Eheleuten ein so genannter Zugewinnausgleich durchzuführen.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass derjenige Ehepartner, der während der Ehe sein Vermögen vermehren konnte, dem anderen Ehepartner die Hälfte des Vermögenszuwachses abzugeben hat.

Für Erbschaften und Schenkungen, die der Ehegatte zu Lebzeiten gemacht hat, fallen also wie jedes andere Vermögen in den Nachlass und der überlebende Ehepartner partizipiert als Erbe an diesem Vermögen.

Im Rahmen vermögensrechtlicher Auseinandersetzungen, die im Zuge einer Scheidung durchzuführen sind, tauchen zahlreiche Fragen auch zu möglichen Erbansprüchen auf. Haben die Ehegatten zu Lebzeiten einen Ehe- und Erbvertrag aufgesetzt, in dem etwaige Erbansprüche geregelt wurden, herrscht dann Unsicherheit über das Erbrecht eines geschiedenen Ehegatten. Aber welcher Anspruch auf das Erbe besteht bei Scheidung? Und was geschieht eigentlich mit einem während der Ehezeit erworbenen Erbe bei der Vermögensteilung?

Das Wichtigste in Kürze: Erbe bei Scheidung

  • Ehegatten haben neben Erben der ersten und zweiten Ordnung sowie gegenüber den Großeltern des Erblassers ein gesetzliches Erbrecht.
  • Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten kann im Rahmen eines Testaments gewillkürt, d. h. den eigenen Wünschen nach angepasst und abgewandelt werden.
  • Im Falle einer Scheidung erlischt das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten automatisch mit dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit.
  • Dies gilt regelmäßig auch im Falle eines Testamentes oder eines Ehe- und Erbvertrages.

Nähere Informationen zum Erbe bei Scheidung finden Sie im Folgenden.

Welches Erbrecht besteht nach der Scheidung?

Grundlegendes zum Ehegattenerbrecht

In der Ehe geerbt dann Scheidung
Welche Einflüsse hat eine Scheidung auf eine Erbschaft und Erbteilsansprüche?

Anders als Kinder oder andere Verwandte eines Erblassers werden Ehegatten bei der Erbfolge gesondert betrachtet. Sie werden dabei keiner der Ordnungen von Erbberechtigten beigeordnet, sondern durch das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bestimmte Ehegattenerbrecht unter besonderen Gesichtspunkten beachtet.

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner treten im Erbrecht neben die Erben erster und zweiter Ordnung sowie die Großeltern des Erblassers. Der jeweilige Erbteilsanspruch eines Ehepartners richtet sich dabei stets nach dem während der Ehe bestehenden Güterstand.

Nicht immer jedoch bleiben Ehegatten tatsächlich bis ans Lebensende zusammen. Beendet eine Scheidung das gemeinsame Leben vorzeitig, stellt sich oft auch die Frage, ob etwaige Ansprüche des Partners auf das Erbe auch nach rechtskräftiger Scheidung fortbestehen.

Erbschaft nach Scheidung: Kein Testament vorhanden

Im Erbrecht ist grundlegend zu unterscheiden zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen zu Lebzeiten erlassen – in Form eines Testaments oder Erbvertrags – so gilt die gesetzliche.

Das Erbrecht des Ehegatten ist in den §§ 1931 bis 1934 BGB bestimmt. Festgeschrieben ist dabei auch, wann der Erbanspruch entfallen kann. Dies ist immer dann der Fall, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls die Scheidung der Ehe abzusehen war:

“Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten sowie das Recht auf den Voraus ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.” (§ 1933 BGB)

Das bedeutet: Hatte der Verstorbene bereits die Eheauflösung bestimmt, hat der überlebende Ehegatte keinen Anspruch mehr auf das Erbe bei Scheidung. Ähnliches gilt auch dann, wenn das Trennungsjahr bereits Bestand hatte und die Berechtigung bestand, den Scheidungsantrag einzureichen.

Damit ist der Ehegatte nicht erst mit Rechtskraft der Scheidung vom Erbe ausgeschlossen. Aber spätestens ab dem Zeitpunkt der abschließenden Scheidung kann keine Erbschaft mehr durch den Geschiedenen verlangt werden.

Der Grund hierfür ist einfach: Der geschiedene Ehegatte fällt nicht mehr unter das gesetzlich zugesprochene Ehegattenerbrecht. Darüber hinaus ist er jedoch auch in keiner Weise gesetzlicher Erbe irgendeiner Ordnung, als er mit dem Erblasser nicht verwandt ist.

Was geschieht mit einem Erbvertrag bei Scheidung?

In der Ehe geerbt dann Scheidung
In der Ehe geerbt dann Scheidung
Müssen Sie Ihr Erbe bei Scheidung durch eine gesonderte Klausel im Erbvertrag schützen?

Im Rahmen eines Ehe- und Erbvertrages können die Ehegatten von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und selbst Erben bestimmen. Dabei setzen sich die Eheleute in aller Regel gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen gegebenenfalls Schlusserben für den Moment, in dem beide Ehepartner verschieden sind.

Was geschieht nun aber, wenn die Vertragsparteien sich scheiden lassen? Ist der Erbvertrag trotz Scheidung gültig, als Erbe bleibt der Ehegatte bestehen? Müssen irgendwelche gesonderten Klauseln in einen solchen Erbvertrag, um für den Fall der Scheidung vorzusorgen?

Die Befürchtungen sind im ersten Moment nicht unberechtigt, da es sich bei einem Ehe- und Erbvertrag um ein rechtswirksames Dokument handelt, das gegenseitig Ansprüche begründen kann.

Aber: Der Erbvertrag wird bei Scheidung automatisch unwirksam. Die Scheidung muss dabei jedoch ebenso wenig schon rechtskräftig sein, wenn der Erblasser bereits zuvor verstirbt.

Zugrund zu legen ist hierbei § 2077 Absatz 1 Satz 1 BGB:

“Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehepartner bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tode des Erblassers aufgelöst worden ist.”

Auch hierbei muss die Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden sein, sollte der Erblasser vor Abschluss des Verfahrens verstorben sein.

Das heißt im Klartext: Ist die Ehegemeinschaft bereits aufgelöst oder ist ein entsprechendes Verfahren anhängig, wird der Erbvertrag automatisch wegen Scheidung der Ehe unwirksam. Die Ehegatten müssen hierfür keine gesonderte Klausel in den Vertrag mit aufnehmen, die den Anspruch aufs Erbe bei Scheidung ausschließt.

Fazit: Ob nun gewillkürte oder gesetzliche Erbfolge: Das Erbrecht ist bei Scheidung für den Ehegatten aufgehoben. Das heißt, dass er hiernach keinen Anspruch mehr auf Erbteile erheben kann, die bei Eintritt des Erbfalles während bestehender Ehe bestanden hätten.

Was geschieht mit einem erhaltenen Erbe bei Scheidung?

In der Ehe geerbt dann Scheidung
In der Ehe geerbt dann Scheidung
Müssen Sie bei Scheidung ein Erbe, das während der Ehe erworben wurde, teilen?

Nachdem nun eingehend das bei Scheidung aufgelöste Erbrecht des Ehegatten betrachtet wurde, bedarf es noch eines kurzen Blicks hinsichtlich erhaltener Erbschaften, die während der Ehe in das Vermögen eines Ehegatten oder beider einflossen. Müssen die Ehegatten das Erbe bei Scheidung teilen?

Lebten die Ehegatten zum Zeitpunkt der Ehe in einer Zugewinngemeinschaft, erfolgt im Zuge der Scheidung der sogenannte Zugewinnausgleich. Hierbei werden die Vermögenszuwächse beider Beteiligter einander gegenübergestellt. Auf die Differenz kann der Ausgleichsberechtigte – der Partner mit dem geringeren Zugewinn – sodann einen hälftigen Anspruch erheben.

Der Zugewinn selbst wird ermittelt, indem Anfangs- und Endvermögen festgelegt werden. Die Differenz entspricht dem Zugewinn eines Ehegatten. In diesen fließen zahlreiche Vermögenswerte hinein. Aber: In aller Regel zählt ein während der Ehe erhaltenes Erbe zum privilegierten Erwerb. Dieser wird zum Anfangsvermögen des Empfängers hinzugerechnet, sodass eine Erbschaft bei Scheidung oftmals in den Zugewinnausgleich nicht einbezogen wird.

Das bedeutet, dass ein Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft bei Scheidung sein erhaltenes Erbe nicht teilen muss! Als privilegierter Erwerb zählt das Erbe zum Anfangsvermögen und ist damit nicht Teil vom Zugewinn. Das Erbe bleibt damit alleiniges Vermögen des Erben.

In der Ehe geerbt dann Scheidung
In der Ehe geerbt dann Scheidung
Alleiniges Erbe bei Scheidung teilen? Das ist meist nicht notwendig.

Sind beide Ehegatten Erben zu gleichen Teilen, verhält sich dies etwas anders: Dann müssen Sie das Erbe häufig untereinander aufteilen, wenn in einem Vertrag keine entsprechende Klausel für den Fall der Scheidung vorhanden ist. Jeder Erbteil ist dann jedoch auf das jeweilige Anfangsvermögen anzurechnen, sodass es auch hier beim Zugewinnausgleich nicht beachtet wird.

Ähnlich verhält es sich bei der Gütertrennung. Nur für die Gütergemeinschaft ist ein anderer Ansatz nötig: Da sämtliches Vermögen der Ehegatten bei Eintritt in die Gütergemeinschaft zu gemeinschaftlichem Vermögen wird, kann ein Ehegatte auch während einer Ehe erworbenes Erbe hälftig beanspruchen, wenn die Scheidung ansteht.

Erbe in gemeinsames Haus gesteckt – Was geschieht bei Scheidung?

Problematisch wird es dann, wenn ein Ehepartner das ihm während der Ehezeit zuteil gewordene Erbe in die Finanzierung des gemeinsamen Ehehauses steckte. Steht der Ehegatte dann im Grundbuch als Miteigentümer, kann er bei Scheidung zumeist auf die Hälfte des Hauses Anspruch erheben. In diesem Fall wird das Erbe bei Scheidung über die Auseinandersetzung zur ehelichen Immobilie aufgeteilt. Einen Ausgleichsanspruch kann der Erbe dabei jedoch in aller Regel nicht geltend machen.

Sind Sie unsicher, welche Ansprüche auf das Erbe Sie bei Scheidung haben, wenden Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht. Dieser kann Sie in aller Regel auch hinsichtlich des Ehegattenerbrechts im Falle der Scheidung beraten.

In der Ehe geerbt dann Scheidung
In der Ehe geerbt dann Scheidung
In der Ehe geerbt dann Scheidung
In der Ehe geerbt dann Scheidung
In der Ehe geerbt dann Scheidung
In der Ehe geerbt dann Scheidung
In der Ehe geerbt dann Scheidung
In der Ehe geerbt dann Scheidung
In der Ehe geerbt dann Scheidung
In der Ehe geerbt dann Scheidung
(70 Bewertungen, Durchschnitt: 4.53 von 5)

Was geschieht mit Erbe und Erbvertrag bei Scheidung der Ehe?

4.53 5 70
In der Ehe geerbt dann Scheidung
In der Ehe geerbt dann Scheidung
Loading...

Steffi says: 4. April 2017 at 14:10

Reply

Ich habe vor Heirat von meinen Eltern Grundstück und Haus geschenkt bekommen. Nach der Heirat haben wir das Haus umgebaut und sind selbst eingezogen. Dafür haben mein Mann und ich einen Kredit aufgenommen, der noch ca. 13 Jahre abzuzahlen ist. Meine Eltern wohnen ebenfalls noch in einer Einliegerwohnung in diesem Haus.
Jetzt habe ich die Scheidung eingereicht. Bin bereits seit eineinhalb Jahren aus dem gemeinsamen Haus augezogen. Mein Mann wohnt noch dort und will es auch bleiben.
Im Grundbuch stehe ich als Alleineigentümerin. Kreditnehmer sind wir jedoch beide, so ist es ebenfalls im Grundbuch hinterlegt. Nach meinem Auszug zahlt bisher mein Mann die monatlichen Raten für die Bank weiter.
Nach Auskunft des Anwaltes hat er keinen Anspruch auf einen Ausgleich, auch wenn er die Raten zur Hälfte mitbezahlt hat. Sein Anwalt sagt genau das Gegenteil, dass er doch einen Anspruch hätte.
Wir können nicht regeln, wie wir das mit dem Haus machen. Verkaufen möchte ich es nicht, solange meine Eltern dort noch wohnen. Ich habe an einen Mietkauf für meinen Mann gedacht, evtl. mit einer zeitlichen Begrenzung, so dass er z. B. nach Auszug oder Tod meiner Eltern wählen kann, will er das Haus behalten, so zahlt er mich aus. Wenn ja wie hoch? Nur zur Hälfte oder mehr?
Oder sagen wir, wir verkaufen es dann. Was für einen Anspruch hat er dann? Je zur Hälfte?
Trotz anwaltlicher Hilfe sind wir noch nicht zu einem Ergebnis gekommen.

P. says: 10. November 2020 at 14:42

Reply

Hallo liebes Scheid.org Team, meine Scheidung ist 2016 beschieden und der Erbvertag mit meiner Frau somit Geschichte. Im Zuge der Scheidungsfolgenvereinbarung musste ich mein Haus meiner “Frau” übertragen. Übernommen hat es letztendlich mein Stiefsohn. Im Erbvertrag war aber geregelt, dass mein leiblicher Sohn das damals mir allein gehörende Haus nach unser beiden Ableben erben soll. Im Rahmen der Scheidungsabwickelung hat meine geschiedene Frau das Haus ihren Erstgeborenen, meinen Stiefsohn komplett überschrieben bzw. übertragen weil sie mich nicht auszahlen wollte oder auszahlen konnte. Fragen: 1 Ist der Erbanspruch auf das Haus für meinen leiblichen Sohn nun auch erloschen? 2. Mein Sohn hat ja einen Pflichtteilsanspruch gegenüber seiner Mutter der aber viel geringer ausfällt als das ehemalige Haupterbe des ganzen Hauses. Kann mein Sohn seinen Pflichtteilsanspruch schon zur Lebzeit seiner Mutter einfordern oder muss er seinen Pflichtteilsanspruch gegenüber seinen Stiefbruder zu welcher Zeit geltend machen? Ziel meiner geschiedenen Frau war es ja, sich vermögenslos zu stellen, da sich mein Sohn zu mir bekannt hat und bei mir lebt. Wie kann mein Sohn (noch minderjährig) seinen auf das Haus bezogene Pflichtteilsanspruch geltend machen, geht das überhaupt? Anwalt nehmen geht nicht. Mein Scheidungsanwalt hat mich ca. 26.000€ gekostet…obgleich ich nicht vermögend bin. Er hat mich über den Tisch gezogen und möchte jetzt nur noch von dem was möglich ist für meinen Sohn retten. Herzlichen Dank schon mal, wenn ich brauchbare Info´s erhalte. Beste Grüße

Was steht mir zu wenn meine Frau erbt?

Grundsätzlich gilt: Der überlebende Ehegatte erbt neben den Kindern des Verstorbenen zunächst ein Viertel des Nachlasses (§ 1931 Abs. 1 BGB). Kinder werden immer als Erben erster Ordnung bezeichnet. Dieses Viertel erhöht sich für den Ehepartner auf die Hälfte, wenn das Paar nach der Heirat ohne Ehevertrag gelebt hat.

Ist ein Erbe Zugewinn in der Ehe?

Das Erbe fällt nicht in den Zugewinn. Ist das Endvermögen eines Ehepartners höher als dessen Anfangsvermögen, spricht man vom Zugewinn. Ist der Zugewinn eines Ehepartners höher als der Zugewinn des anderen, ist die Differenz hälftig auszugleichen.

Habe ich Anspruch auf das Erbe meines Mannes?

Eine Erbschaft, die ein Ehegatte in der Ehe erhält, gehört diesem ebenso allein. Solange die Ehepartner verheiratet sind, besteht kein allgemeiner Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am Vermögenserwerb des anderen Ehegatten.

Wird Schenkung bei Scheidung geteilt?

Schenkungen unter den Ehepartnern liegt stets die Ehe zu Grunde und sie sind daher anders als Schenkungen durch Dritte ausgleichspflichtig. Dies hat zur Folge, dass der schenkende Ehepartner regelmäßig die Hälfte seiner Schenkung im Rahmen des Zugewinnausgleichs zurück erhält.