Ist es sinnvoll in die Rentenkasse einzuzahlen?

Wer vor Erreichen des regulären Rentenalters eine Altersrente für langjährige Versicherte oder eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen möchte, muss für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Diese Abschläge können ab einem Alter von 50 Jahren durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Eine Auskunft über die Höhe der Zahlungen wird auf Antrag vom zuständigen Rentenversicherungsträger erstellt. Die Auskunft enthält folgende Informationen:

  • die voraussichtliche Höhe der Altersrente zum beabsichtigten vorzeitigen Rentenbeginn
  • die Höhe der Rentenminderung sowie
  • die Höhe des Beitrages, der zum Ausgleich der Rentenminderung gezahlt werden könnte.

Zahlungen können in Form einer Einmalzahlung oder als Teilzahlungen geleistet werden. Rentenminderungen, die bei einer Erwerbsminderungsrente entstehen, können durch Sonderzahlungen nicht ausgeglichen werden.

Beispiele:

Brigitte P. will ein Jahr vor der für Sie geltenden Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 800 Euro im Monat (brutto) würde sich ihre Monatsrente um 3,6 Prozent bzw. um 28,80 Euro verringern. Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung zum vollen Ausgleich des Abschlags würden derzeit etwa 6.000 Euro kosten.

Michael K. will zwei Jahre vor der für ihn geltenden Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 1.000 Euro (brutto) würde sich seine Monatsrente um 7,2 Prozent bzw. um 72 Euro verringern. Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung zum vollen Ausgleich des Abschlags würden derzeit etwa 15.600 Euro kosten.

Thorsten B. will drei Jahre vor der für ihn geltenden Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 1.200 Euro (brutto) würde sich seine Monatsrente um 10,8 Prozent bzw. um 130 Euro verringern. Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung zum vollen Ausgleich des Abschlags würden derzeit etwa 29.200 Euro kosten.

Wer wissen möchte, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sich eine zusätzliche Zahlung von Beiträgen lohnt, sollte sich von seinem Rentenversicherungsträger individuell beraten lassen.

Versicherte, die Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen gezahlt haben, sind nicht verpflichtet, tatsächlich eine vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen. Wer später in Rente geht, erhält eine entsprechend höhere Rente. Eine Erstattung der gezahlten Beträge erfolgt nicht.

Die Anzahl der Beitragszahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen 2012 bis 2020:

JahrAnzahl
2020 ca. 35.000
2019 ca. 26.000
2018 17.086
2017 11.620
2016 4.479
2015 1.499
2014 967
2013 1.271
2012 933

Was ist eine freiwillige Rentenversicherung?

Die freiwillige Rentenversicherung ist eine Möglichkeit, in der gesetzlichen Rentenversicherung finanziell für das Alter vorzusorgen.

Wer kann freiwillige Beiträge zahlen?

Wer in Deutschland wohnt, mindestens 16 Jahre alt ist, noch keine Altersvollrente bezieht und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig ist, kann sich bei der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichern. Dies gilt zum Beispiel für Selbständige, Freiberufler oder nicht erwerbstätige Erwachsene, wie etwa Hausfrauen. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillige Beiträge zahlen.

Wer bereits Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt, kann sich nicht zusätzlich freiwillig versichern.

Wie hoch sind die freiwilligen Beiträge?

Die Höhe der freiwilligen Beiträge kann selbst festgelegt und jederzeit verändert werden. Derzeit können freiwillige Beiträge zwischen 83,70 Euro und 1.311,30 Euro pro Monat gezahlt werden. Auch die Anzahl der Monate, in denen freiwillige Beiträge gezahlt werden, ist frei wählbar. Einen gezahlten Beitrag können Sie nachträglich allerdings nicht mehr ändern.

Wie wirken sich freiwillige Beiträge auf die Rentenhöhe aus?

Freiwillige Beiträge steigern den Rentenanspruch. Je höher die gezahlten Beiträge sind, desto höher ist auch die Rentensteigerung. Bei Zahlung des freiwilligen Mindestbeitrags von 83,70 Euro für die Dauer eines Jahres, ergibt sich zurzeit eine monatliche Rentensteigerung von rund 4 Euro; beim Höchstbeitrag von 1.311,30 Euro sind es rund 70 Euro. Die Zahlung der Altersrente erfolgt ein Leben lang, egal wie alt man wird. Im Todesfall können Rentenzahlungen an die Hinterbliebenen erfolgen.

Können freiwillige Beiträge auch rückwirkend gezahlt werden?

Bis zum 31. März können freiwillige Beiträge auch rückwirkend für das vorangegangene Jahr gezahlt werden. Fällt der 31. März auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Stichtag auf den ersten, darauf folgenden Werktag.

Bei der nachträglichen Zahlung bis 31. März 2022 für das Jahr 2021 können Versicherte zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 83,70 Euro bis zum Höchstbeitrag von 1.320,60 Euro des Jahres 2021 frei wählen.

Vor 1955 geborene Versicherte, die trotz Kindererziehung keine fünf Beitragsjahre haben, können darüber hinaus jederzeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze die noch fehlenden Beiträge bis zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren nachzahlen.

Wann ist die Zahlung freiwilliger Beiträge besonders sinnvoll?

Durch die Zahlung freiwilliger Beiträge erhöht sich nicht nur der Rentenanspruch, sondern es können auch Wartezeiten für einen Rentenanspruch erfüllt und in manchen Fällen bereits bestehende Rentenanwartschaften aufrechterhalten werden. So kann, wer trotz Kindererziehung keine fünf Jahre mit Beiträgen belegt hat, durch die Zahlung freiwilliger Beiträge einen Anspruch auf Regelaltersrente erwerben. Auch können Versicherte unter Umständen ihren Versicherungsschutz für den Fall einer Erwerbsminderung durch freiwillige Beiträge sichern.

Wie viele Menschen nutzen die freiwillige Versicherung? 

Rund 210 000 Personen sind derzeit freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung versichert.

Wie versichere ich mich freiwillig?

Die freiwillige Versicherung erfolgt grundsätzlich auf Antrag. Dieser kann zum Beispiel in einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder bei einem Versichertenberater / Versichertenältesten gestellt werden.

Wie kann ich ausrechnen, wie freiwillige Beiträge meine Altersrente erhöhen?

Mithilfe dieses Rentenrechners vom Portal "Ihre-Vorsorge.de" der Deutschen Rentenversicherung können Sie ermitteln, wie Sie mit freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung Ihre Altersrente steigern können. Dazu öffnet sich ein neues Fenster bzw. ein neuer Tab in Ihrem Browser.

Zum Rechner freiwillige Beiträge

Wo gibt es persönliche Beratung? 

Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an unsere Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Auch unsere ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten und Versichertenberater helfen Ihnen gerne weiter.

Telefonisch können Sie sich unter unserer kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 4800 informieren.

Die Adressen der Beratungsstellen und Versichertenältesten finden Sie hier: Beratungsstellensuche

Ist es sinnvoll freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen?

Wann ist die Zahlung freiwilliger Beiträge besonders sinnvoll? Durch die Zahlung freiwilliger Beiträge erhöht sich nicht nur der Rentenanspruch, sondern es können auch Wartezeiten für einen Rentenanspruch erfüllt und in manchen Fällen bereits bestehende Rentenanwartschaften aufrechterhalten werden.

Für wen lohnt es sich rentenpunkte zu kaufen?

Generell kann der Erwerb von Rentenpunkten in folgenden Situationen sinnvoll sein: Früherer Rentenbeginn geplant. Wer vorzeitig in Rente gehen will, kann mit zusätzlichen Punkten den Abschlag ausgleichen. Rente erhöhen.

Wie wirkt sich eine Einmalzahlung auf die Rente aus?

Einmalzahlungen, auf die keine Sozialabgaben erhoben werden, fließen nicht in die Rente mit ein. Einmalzahlungen, für die Steuer- und Sozialabgaben fällig werden, fließen in die Rente mit ein. Diese Einmalzahlungen fließen auch in die jährliche Erhöhung der Rente der heutigen Rentnerinnen und Rentner ein.