#1 Show Antwort vom 13. Juli 2015 | 07:54 Von Status: Frischling (41 Beiträge, 10x hilfreich) Bisher warveine 14 tage Regelung.
#2 Antwort vom 13. Juli 2015 | 09:31 Von Status: Wissender (14024 Beiträge, 8543x hilfreich) Umgangsrecht: Ziemlich gute. Sorgerecht: Unklar. Grundsätzlich scheint mir das Problem zu sein, dass du dem Kindsvater und seiner neuen Partnerin reinreden möchtest, wie sie den Umgang mit dem Kind nutzen. Davon solltest du dich lösen. Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB. #3 Antwort vom 13. Juli 2015 | 09:41 Von Status: Frischling (41 Beiträge, 10x hilfreich) Ich will nicht reinreden aber ich finde es höchst bedenklich das sie ihn wegen jedem pup Medikamente geben! #4 Antwort vom 13. Juli 2015 | 11:12 Von Status: Lehrling (1505 Beiträge, 1740x hilfreich) Meiner Meinung nach haben Sie so ziemlich alles falsch gemacht, was Sie nur hätten falsch machen können. Dann sollte man sich nicht wundern, wenn der Vater Zähne zeigt und Sie vor dem Familiengericht was auf die Nase bekommen. Zukünftig erfahren SIe dann eben gar nichts mehr und müssen das Kind immer rausgeben, ansonsten
kostet es ein saftiges Ordnungsgeld. Hinsichtlich des Sorgerechts kommt hinzu, dass Sie ihm da offenbar die gemeinsame Sorge für das Kind verwehren. Diese ist eigentlich der absolute Standard. Sie unterstreichen also mit Nachdruck, dass der Vater Ihrer Ansicht nach überhaupt kein gleichberechtigter Elternteil sein soll und Sie ihn in Fragen über den Sohn nicht einbeziehen wollen. Und dann wundern Sie sich, dass er Ihnen nicht alles mitteilt? Meinem Eindruck nach sollten Sie weiterhin die Familienberatung in Anspruch nehmen. So wie es aussieht, stören Sie sich grundsätzlich an dem Vater, vertrauen nur auf Ihre eigenen Entscheidungen, halten überhaupt nichts von einer gemeinsamen Elternschaft und stören sich vor allem ganz massiv daran, dass er jetzt mit seiner Exfreundin wieder zusammen ist. #5 Antwort vom 13. Juli 2015 | 11:18 Von Status: Frischling (41 Beiträge, 10x hilfreich) Zur Info das Jugendamt stimmte mir dem zu! Er ist verpflichtet mir zu sagen wie seine Adresse ist. Geschweigeden wenn mein sohn ins khs kommt. #6 Antwort vom 13. Juli 2015 | 11:31 Von Status: Lehrling (1505 Beiträge, 1740x hilfreich)
#7 Antwort vom 13. Juli 2015 | 11:34 Von Status: Frischling (9 Beiträge, 9x hilfreich) Das Jugendamt erzählt viel, wenn der Tag lang ist. Ob es richtig ist, steht auf einem anderen Blatt.
Sie müssen los lassen, aufhören der Vater zu Kontrollieren und versuchen zu lenken. Ich schließe mich Hafenlärm an, nehmen Sie die Familienberatung für sich in Anspruch. #8 Antwort vom 13. Juli 2015 | 11:35 Von Status: Frischling (41 Beiträge, 10x hilfreich) Ich glaube hier hat keiner verstanden was ich meine! Ich glaube die Allergie unseres sohnes steht mit keinem Zusammenhang mit Kompromissen! Und mein kinderarzt hat mir bestätigt das die Symptome eine allergische Reaktion sind! Man stelle sich vor ich gehe ab September wieder arbeiten. Dann kann ich meinem Arbeitgeber gleich erklären das ich alle 2 wochen 2 tage krankgeschrieben bin. Bringt uns auch nichts! Und meinen sohn erst recht nicht! Er lässt sich nicht krank schreiben. Ich habe mit seiner Freundin garkein problem. Aber was bringt es dem kind jedes papa we mit medis vollzustopfen? Im übrigen ist sie nicht seine ex freundin. Ich bewege mich derzeit im rechtlichen rahmen
und meine Drohungen kamen erst nach wochen langen reden! Wenn ihr kind ständig völlig krank wieder kommt wird man nach wochenlangen reden eben aucj mal ungemütlich! Nicht die mütter sind immer die bösen! #9 Antwort vom 13. Juli 2015 | 11:39 Von Status: Frischling (41 Beiträge, 10x hilfreich) Ich habe ihn bis dato in alles miteinbezogen. Achso und jetzt soll ich seelenruhig zu sehen wie mein kind jedes mal zu kämpfen hat wenn er wiederkommt? Ich habe selbst einen partner und überhaupt kein Problem das er eine Partnerin hat. Ich habe mich getrennt und seine folgenden Annäherungsversuche ausgeschlagen. Den schuh muss ich mir nun wirklich nicht anziehen. #10 Antwort vom 13. Juli 2015 | 11:45 Von Status: Frischling (41 Beiträge, 10x hilfreich) Im übrigen habe ICH immer wieder das Gespräch zu den beiden gesucht! Vermieden das es zum rechts streit kommt. Deshalb die familienberatung. #11 Antwort vom 13. Juli 2015 | 11:49 Von Status: Wissender (14024 Beiträge, 8543x hilfreich) Wenn der Vater tatsächlich einen Rechtsstreit vom Zaun bricht, werden Sie ohnehin einen Anwalt brauchen. Mit scheint, dass persönliche Animositäten eine große Rolle spielen, und dass Sie dem Vater (samt neuer Partnerin) nicht zutrauen, mit
dem Kind nach Ihren Wünschen umzugehen Das zählt aber vor Gericht nicht. Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB. #12 Antwort vom 13. Juli 2015 | 11:56 Von Status: Frischling (41 Beiträge, 10x hilfreich) Sagt mal liest hier jemand was ich schreibe? Wenn mein sohn fast jedes papa we krank wieder kommt und mir mein kinderarzt die allergische Reaktion
bestätigt ist das nicht mit gefühl verbunden? ! Ich glaube sie sind hier alle Verfahren das eine kindsmutter dem Kindsvater eines rein würgen will. Dem ist nicht so. Ich kann es mir ab September nicht leisten alle 2 wochen für 2 tage aufzufallen damit mein sohn sich erholen kann #13 Antwort vom 13. Juli 2015 | 12:02 Von Status: Lehrling (1505 Beiträge, 1740x hilfreich)
#14 Antwort vom 13. Juli 2015 | 12:13 Von Status: Frischling (41 Beiträge, 10x hilfreich) Wer hier lesen kann ist klar im Vorteil. Nicht erahnen sondern lesen was ich geschrieben habe. Kommt jetzt eine Antwort auf mein eigentlich problem oder spekulieren sie hier was mein Anliegen ist. #15 Antwort vom 13. Juli 2015 | 12:15 Von Status: Frischling (41 Beiträge, 10x hilfreich) Achso stimmt. Aber er darf mir das kind jedes mal krank wieder bringen? #16 Antwort vom 13. Juli 2015 | 12:16 Von Status: Wissender (14024 Beiträge, 8543x hilfreich)
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB. #17 Antwort vom 13. Juli 2015 | 12:18 Von Status: Frischling (41 Beiträge, 10x hilfreich) Ergo ich gebe ihm das kind. Halte mich raus Sehr gut #18 Antwort vom 13. Juli 2015 | 12:26 Von Status: Lehrling (1505 Beiträge, 1740x hilfreich) Sind SIe in dieses Forum gekommen, um nach Kinderarzt, Jugendamt und Familienberatung noch eine
Meinung zu hören, die Ihnen völlig unreflektiert recht gibt? Dann sind SIe eher falsch gelandet. Die User hier pflegen solche Sachen mit ein wenig mehr Skepsis anzugehen und sich wenigstens ansatzweise an der Rechtsordnung entlangzuhangeln, für die Sie übrigens noch immer die Fundstellen für genannte Gesetze schulden. -- Editiert von Hafenlärm am 13.07.2015 12:34 #19 Antwort vom 13. Juli 2015 | 12:30 Von Status: Wissender (14024 Beiträge, 8543x hilfreich) Liest du eigentlich was hier geschrieben wird? Jammern über die Rechtslage bringt nichts. Einen reglmäßigen Umgang wirst du auf Dauer nicht verhindern können. Jetzt den Kopf in den Sand zu stecken und wahlweise auf "beleidigte Leberwurst" oder "keiner will mich verstehen" zu machen - das bringt doch nichts. So hat der Vater
leichtes Spiel. Eine gerichtliche Regelung ist immer auch eine Chance - auch für dich. Man muss die Chance halt auch nutzen (wollen). -- Editiert von drkabo am 13.07.2015 12:31 Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB. #20 Antwort vom 13. Juli 2015 | 12:49 Von Status: Beginner (84 Beiträge, 37x hilfreich) -- Editiert von drkabo am 13.07.2015 12:31 Ich bin die frage stellerin. Ich möchte den Umgang nicht dauerhaft verhindern! Davon war nie die rede. Ich möchte nur das er sich um die Gesundheit unseres sohnes schert. Ich Mächte iwann auch wieder arbeiten. Das kann ich aber nicht wenn er damit nicht aufhört. Und ich habe nichts gegen seine freundin. Ich möchte mein kind nur nicht so oft krank zurück haben. Bei mir wird er so gut wie nie krank. Mit der
sorgeeklärung tue ich mich schwer. Nicht weil ich glaube er trifft falsche Entscheidungen ect. Sondern weil wir zb. 1 jahr lang brauchten um den Unterhalt festzusetzen. Weil er seine post nicht öffnet ect.er ist nicht der zuverlässigste. Renne ihm oft hinterher. Nochmalsich habe den umgang sogar gefördert ect...bin ihm hinter her gerannt wegen einer ordentlichen regelung der zeiten. Die zeit möchte ich nicht einschränken aber so geht das halt auch nicht. Wenn ich rede "gib ihm dies und jenes nicht zu essen" bekomme ich ihn trotzdem mit den folge Symptomen wieder. (So wie dieses we) #21 Antwort vom 13. Juli 2015 | 12:56 Von Status: Beginner (84 Beiträge, 37x hilfreich)
Ich möchte einen geregelten umgang. Es ist wichtig für den kleinen und ich rede nie in Gegenwart der kinder schlecht über sie oder ihn! Ich möchte wie gesagt nur das die beiden mehr darauf achten. Ein krankes kind nützt niemand etwas -
vorallem wenn man es verhindern kann. Und nicht weil seine Freundin meint sie weiß es besser. Das ist schön. Aber es ist nicht ihr kind und die Allergie ist nichts was man weg reden kann. #22 Antwort vom 13. Juli 2015 | 13:07 Von Status: Wissender (14024 Beiträge, 8543x hilfreich) Das liest sich doch schon viel besser. Wichtig ist, dass wenn der Vater aktiv
wird (Anwalt, Jugendamt, Gericht), du gleich auf Augenhöhe deine Interessen einbringst. Wenn der Vater einen Anwalt beauftragt, solltest du das auch tun - allein schon um als gleichwertiger Diskussionspartner da zu stehen. Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB. #23 Antwort vom 13. Juli 2015 | 13:15 Von Status: Beginner (84 Beiträge, 37x hilfreich) Vielleicht etwas doof ausgedrückt. Aber so war es eben gemeint. Ich habe bis dato eben keine andere Möglichkeit mehr gesehen. Da alles reden und Familien Beratungsstellen nicht halfen. Total
Verweigerung fand ja nicht statt. Anwalt habe ich mir bereits besorgt. Für den fall der fälle. Habe nächste woche einen termin. Wie wäre das weitere vorgehen sinnvoll? Ich bin in keinem fall die böse kindsmutter! Wir hatten sogar vor mit meinem ex ,den kindern, mir und meinem freund den Geburtstag zu feiern vom kleinen. Da es mein we ist. Aber
durch die zugespitzte Situation wird dies nun nicht mehr möglich sein. #24 Antwort vom 13. Juli 2015 | 13:25 Von Status: Beginner (84 Beiträge, 37x hilfreich) Wie ist das nun mit der sorgeeklärung? Da ich bereits jetzt mehrere Wochen trotz Erinnerungen auf Unterschriften warten muss. Ich möchte ihm nicht den kleinen entziehen oder seine Entscheidungskraft mindern! Er darf bereits jetzt mit entscheiden ect. Weil ich ihn nit einbeziehe. Aber er ist so unzuverlässig Gibt es dort iwas was man tun kann? #25 Antwort vom 13. Juli 2015 | 13:42 Von Status: Lehrling (1505 Beiträge, 1740x hilfreich)
#26 Antwort vom 13. Juli 2015 | 13:50 Von Status: Beginner (84 Beiträge, 37x hilfreich) Er hats ich nicht an die absprachen zwecks der Allergie gehalten. Desweiteren habe ich
dieses bereits versucht! Ihm beim Übergabe tag unterlsgrn mitgegeben zum ausfüllen. Ich warte seit 4 woche darauf! (War übrigens für die kita) Das mit dem unterhalt war ein beispiel. Ich glaube nicht das man über meine Kommunikation mit ihm spekulieren muss. Ich sage nur er soll den kleinen bestimmte Lebensmittel nicht geben. Und er möchte informiert werden wenn der kleine krank ist. Dann beruht das auf Gegenseitigkeit. Ich kenne ihn. Er öffnet seine post nicht. Gäbe es dort auch Auflagen die man erteilen könnte? Ich bin gern bereit mit ihm das sorgerecht zu teilen wenn ich ihm nicht Wochen oder monatelang hinter her rennen muss wegen Unterschriften. #27 Antwort vom 13. Juli 2015 | 14:03 Von Status: Beginner (84 Beiträge, 37x hilfreich) Wüsste ich das er zuverlässig wäre (und das beinhaltet nicht das er meiner meinung ist) dann hätte ich ihm schon längst das sorgerecht freiwillig gegeben. Ich mache ihm keine Vorschriften was den Umfang angeht solange der kleine nicht beeinträchtigt ist. Und damit meine icj nicht das wir uns in Erziehungsfragen einig sind.
Ich versuche es doch schon 1 jahe zwischen menschlich hinzubekommen. Aber irgendwann ist eben die geduld am ende. Ich habe viel geduld! Aber irgendwann ist diese eben gerissen weil das reden zwischen einander eben nicht klappt. Trotz freundlichen drauf hinweisen. Im übrigen habe ich den umgang nach 5 Monaten unregelmäßigen Kontakt schriftlich niedergelegt! Auf meinen Wunsch! Weil ich
geordnete Verhältnisse wollte! Diese haben wir zusammen verfasst so dass jeder damit zufrieden ist. Ich "boickotiere " zum ersten mal das alleinige umgangsrecht. Da die Gespräche mit ihm bei der Beratungsstelle ins leere gelaufen sind. #28 Antwort vom 13. Juli 2015 | 15:31 Von Status: Wissender (14024 Beiträge, 8543x hilfreich)
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB. #29 Antwort vom 13. Juli 2015 | 15:35 Von Status: Beginner (84 Beiträge, 37x hilfreich) Danke dir. Meine wünsche sind klar. Ein geregelter umgang und die richtige Ernährung. Bzw eine GEMEINSAME Kommunikation über unseren sohn. Natürlich würde ich mir noch mehr wünschen. Wie zb. Das man feste zusammen feiern kann. Aber das liegt außerhalb meines wirkungskreises. Leider. #30 Antwort vom 13. Juli 2015 | 15:38 Von Status: Beginner (84 Beiträge, 37x hilfreich) So war das bisher auch angedacht Aberda seine Freundin mit mir und meiner tochter ein Problem hat kam es nie dazu. Mein freund wäre da locker gewesen. Schade. Unserziel war eigentlich getrennte eltern mit freundschaftlichen Verhältnis zu sein. Die
Geburtstage nicht getrennt feiern müssen. Und jetzt?Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 30 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
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Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage. Was muss ich dem Vater mitteilen?Zu den alltäglichen Entscheidungen gehören zum Beispiel:. Schulalltag,. Essensfragen,. Bestimmung der Schlafenszeit,. Fernsehkonsum,. Umgang mit Freunden der Kinder,. gewöhnliche medizinische Versorgung (Kinderkrankheiten, Behandlungen bei leichteren Verletzungen, Zahnbehandlungen),. Taschengeld und.. Was muss ich der Kindesmutter mitteilen?Hier braucht die Mutter Ihre Adresse, um die Rechnungen zustellen zu können. Zudem kann das Kind vertreten durch die Mutter alle 2 Jahre Auskunft über Ihr Einkommen und Vermögen verlangen. (§ 1605 Absatz 2 BGB) Auch dafür ist die Kenntnis Ihrer Adresse erforderlich.
Bin ich verpflichtet dem Vater Fotos zu schicken?Fotos dürfen gem. § 22 KunstUrhG nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Ist der Abgebildete minderjährig, bedarf es zusätzlich der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters in diesem Fall beider sorgeberechtigten Eltern.
Ist die Mutter verpflichtet das Kind zum Vater zu bringen?Gemäß § 1684 Abs. 1 BGB ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Außerdem besteht eine Loyalitätspflicht für die Eltern nach § 1684 Abs. 2 BGB: Sie haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
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