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Kinox.to ist eine deutschsprachige Video-on-Demand-Website für Kinofilme, Serien und Dokumentationen. Der Betreiber wurde im Dezember 2015 wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.[1] Fahndung nach Betreibern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ende Oktober 2014[2][3] durchsuchte ein Spezialeinsatzkommando der Polizei eine Wohnung in Pansdorf bei Lübeck. Bei den dort vermuteten 21 und 25 Jahre alten Brüdern Kastriot und Kreshnik Selimi soll es sich um die Betreiber von kinox.to wie auch dem ähnlichen Portal movie4k.to handeln. Beide Portale beanspruchten für sich die Nachfolgerschaft von kino.to.[4] Die Selimi-Brüder wurden jedoch nicht angetroffen, da sie Deutschland schon im Juli 2014 verlassen hatten. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden geht davon aus, dass die Brüder die Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung waren, und wirft ihnen räuberische Erpressung, Nötigung, Brandstiftung, Urheberrechtsverletzung und Steuerhinterziehung vor.[4] Nach den Brüdern wurde nunmehr mit einem internationalen Haftbefehl gefahndet.[5] Nach drei Jahren auf der Flucht stellte sich im Juli 2017 in Pristina der jüngere der Selimi-Brüder den Behörden, der ältere ist weiterhin flüchtig.[6] Die beiden Komplizen und Hacker Eddi und Avit O. wurden 2014 in Neuss und Düsseldorf festgenommen. Avit O. soll den Chef von Kino.to durch einen Hack seines Portals erpresst haben. Dadurch sah sich der Kino.to-Betreiber verpflichtet, ihn als „Sicherheitsbeauftragten“ einzustellen.[4] Andere Streaming-Portale wie Movie2k.to sollen sie ebenso durch Hacks vom Markt gedrängt haben. Unter anderem wurden dabei erbeutete belastbare Informationen gegen die Betreiber dafür an die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen weitergereicht.[4] Kastriot und Kreshnik Selimi werden Kontakte zur russischen Cybermafia nachgesagt. So wurde Kinox.to von einer Firma namens Akrino Inc. angemietet, welche sich im Dunstkreis des Russian Business Network befinden soll, das vor einigen Jahren beispielsweise mittels Schadsoftware, Botnetzen, Identitätsdiebstahl und Kreditkartenbetrug an der Hälfte der weltweiten Internetkriminalität mitverdient haben soll.[4] Die Nutzung von Streaming-Portalen, deren Inhalt offensichtlich urheberrechtlich geschützt ist, stellt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2017 eine Urheberrechtsverletzung dar. Nutzern drohen zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen.[7] Netzsperren in Österreich und Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 3. Oktober 2014 wurde in Österreich nach von Constantin Film beim Handelsgerichts Wien erwirkter einstweiliger Verfügung die Sperre der Domain kinox.to für alle österreichischen Internetanbieter wirksam.[8] Auch Vodafone Kabel Deutschland ist nach einer von Constantin Film erwirkten einstweiligen Verfügung vom 1. Februar 2018 verpflichtet, den Zugang zu Kinox.to für seine Kunden zu sperren. Vodafone war zwar gegen die einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht München vorgegangen, das OLG bestätigte jedoch die Auffassung von Constantin Film.[9] Verurteilung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vor dem Landgericht Leipzig wurde im Oktober 2015 die Anklageschrift verlesen. Dem kasachischstämmigen Avit O. wirft die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung in 767.000 Fällen vor. Des Weiteren werden ihm Nötigung, Computersabotage und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Er soll mehrfach mit sogenannten DDoS-Angriffen illegale Konkurrenzportale angegriffen haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass Avit O. gemeinsam mit den Selimi-Brüdern auch die Hoster betreibt, bei denen sich die Kinofilme und Serien befinden. Sie sollen dadurch „hohe Summen“ eingenommen haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass Avit O. vom Vorgänger Kino.to die komplette Datenbank sowie die Programmierung der Webseite kopierte.[10] Im Dezember 2015 wurde auf Grundlage einer Verständigung das Urteil gegen Avit O. verkündet (Az.: 11 KLs 390 Js 9/15). Er muss für drei Jahre und vier Monate wegen gewerblich unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in 2889 Fällen und Computersabotage in Haft. Avit O. war geständig und die Anklagebehörde ließ weitere Tatvorwürfe fallen.[11][1] Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
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