Wann zum arzt wenn krankschreibung bis freitag

Jeder kennt es, man wird morgens wach mit einer starken Grippe und kann nicht zur Arbeit gehen. Eine Krankmeldung beim Arbeitgeber ist angebracht. Viele Menschen wissen jedoch nicht, wie sie sich bei Krankheit korrekt verhalten. Denn es gibt dabei einige wichtige Dinge zu beachten. Werden Fehler gemacht und man hält sich nicht an die Regeln, droht Ärger wie eine Abmahnung durch den Arbeitgeber. Was gibt es eigentlich bei einer Krankmeldung zu beachten? Wann ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung korrekt?

Krankmeldung Arbeitgeber – umgehend mitteilen

Viele Arbeitnehmer denken, man müsse sich erst ab dem dritten Krankheitstag beim Arbeitgeber krankmelden. Dies ist nicht korrekt. Ganz im Gegenteil. Im Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 ist der Zeitpunkt der Krankmeldung wie folgt geregelt: „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“

Das Wort unverzüglich wird dabei von Fachanwälten ausgelegt als vor Beginn der Arbeitszeit. Das heißt wenn beispielsweise der Arbeitsbeginn eines Schichtarbeiters auf 6 Uhr morgens fällt, sollte er den Arbeitgeber spätestens um kurz vor 6 informiert haben, dass er heute seiner Arbeitstätigkeit nicht nachgehen kann.

Krankmeldung - ab wann muss dem Arbeitgeber eine AU vorgelegt werden?

Bei der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für den Arbeitgeber greift die bei vielen bekannte Frist von drei Tagen. Ist ein Arbeitnehmer länger krank als drei Tage, d.h. ab dem vierten Krankheitstag, ist er dem Arbeitgeber gegenüber in der Nachweispflicht.

Die Nachweispflicht verlangt, dass man dem Arbeitgeber einen Krankenschein vorlegt, den so genannten „gelben Schein“. Diese erhält der Arbeitnehmer in der Regel von seinem Hausarzt in 3-facher Ausführung:

  • Ausführung zur Vorlage beim Arbeitgeber
  • Ausführung für die/ den Versicherte/n
  • Ausführung für die Krankenkasse

Dem Arbeitgeber muss also am vierten Tag der Krankheit die Krankmeldung vorliegen. Auch dies ist im § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“ Ob ein Arzt krankschreiben muss und wie lange, darüber wird informiert im Artikel: Krankschreibung - wie lange?

Es reicht also nicht, wie einige Menschen vermuten, am dritten oder am vierten Tag der Krankheit zum Arzt zu gehen und sich krankschreiben zu lassen, sondern dem Arbeitgeber muss am vierten Tag der Krankenschein vorliegen. Wenn diese zum Beispiel per Post an den Arbeitgeber geschickt wird, sollte diese also am besten am zweiten und spätestens am dritten Krankheitstag verschickt werden. Wichtig: die Krankmeldung muss dem Arbeitgeber als Original am vierten Tag der Abwesenheit vorliegen.

Darf der Arbeitgeber ab dem ersten Tag einen AU verlangen?

Das Gesetz regelt jedoch nicht alles zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung endgültig, was man meinen könnte. Denn der Arbeitgeber darf eine frühere Krankmeldung durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Abweichende Regelungen müssen im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Diese sind möglich und stärker als das Gesetz. Der Arbeitgeber darf im Arbeitsvertrag ab dem ersten Tag einen Nachweis einfordern und der Arbeitnehmer muss diesem dann nachkommen. Dabei gibt es auch keine Regeln oder Voraussetzungen. Der Arbeitgeber darf eine solche Regel grundlos festlegen. Dies wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt (Aktenzeichen 5 AZR 886/11).

Krankmeldung 3-Tage Frist - auch Wochenende zählt

Wann zum arzt wenn krankschreibung bis freitag
Ein weiterer weit verbreiteter Irrglaube ist es, dass bei der 3-Tage Frist der Krankmeldung in Form der AU nur Arbeitstage zählen. Dies ist falsch. Es gelten bei der Fristberechnung die Kalender Tage und nicht die Arbeitstage. Das heißt, sowohl Samstag und Sonntag sowie Feiertage werden mitberechnet.

Nun könnte man natürlich an einem Mittwoch erkranken, sowie Donnerstag und Freitag weiterhin krank sein und dadurch der vierte Tag auf einen Samstag fallen. In einem solchen Fall muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch erst montags vorgelegt werden, da diese nur an Arbeitstagen vorgelegt werden muss.

Krankmeldung per E-Mail

Die Krankmeldung kann dem Arbeitgeber am ersten Tag vor Arbeitsbeginn per E-Mail oder Fax zugestellt werden. Besser ist der direkte persönliche Weg und eine Information des Arbeitgebers per Telefonat.

Wann zum arzt wenn krankschreibung bis freitag
Denn die Fürsorgepflicht, dass der Arbeitgeber die Nachricht erhält, liegt beim Arbeitnehmer und nicht wie man vermuten könnte beim Arbeitgeber. Insofern ist ein Telefonat immer der sicherste und beste Weg. Damit hat der Arbeitnehmer die vollständige Garantie, dass der Arbeitgeber rechtzeitig informiert wurde.

Die später folgende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann direkt beim Arbeitgeber abgegeben werden oder per Post versendet werden. Auch E-Mail (Scan) oder Fax sind zulässig. Verlangt der Arbeitgeber jedoch anschließend das Original, muss der Arbeitnehmer dies unverzüglich vorlegen.

Krankmeldung Vorlage und Muster

Erfolgt die Krankmeldung per E-Mail (oder Post), sollte man sich kurz fassen und direkt auf den Punkt kommen.

Folgende Vorlage kann entsprechend als Muster genutzt werden.

"Guten Morgen Herr / Frau Musterchef,

ich bin leider heute krank und kann daher nicht zur Arbeit kommen. 

Ich werde umgehend einen Arzt aufsuchen und Ihnen anschließend mitteilen, wie lange ich krankgeschrieben bin sowie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen.

mit freundlichen Grüßen,

Michael Mustermacher"

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Krankmeldung Muster PDF

Krankmeldung Muster Word

Damit hat man wie zuvor beschrieben seine Anzeigepflicht beim Arbeitgeber erfüllt.

Wichtig: über die Art der Krankheit muss der Arbeitgeber nicht informiert werden, mehr dazu im nächsten Absatz.

Muss der Arbeitgeber in der Krankmeldung über die Krankheit informiert werden?

Manche Menschen denken, man müsste dem Arbeitgeber begründen warum man krank ist oder die Krankheit mitteilen. Dies ist in den meisten Fällen nicht richtig. Grundsätzlich muss man dem Vorgesetzten nicht mitteilen, welche Krankheit man hat.

Ein Irrglaube ist es jedoch, man müsste dem Arbeitgeber die Krankheit nie mitteilen. Ausnahmen gelten, wenn die Krankheit für den Arbeitgeber direkt betrifft und für betriebliche Abläufe relevant ist. Dies ist der Fall, wenn man eventuell schon Kollegen angesteckt hat oder der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen für eine eventuelle Ansteckung treffen muss.

Wenn der Arbeitgeber an der Arbeitsunfähigkeit zweifelt und dies begründen kann, darf er den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) hinzuziehen, um den Angestellten zu untersuchen.

Corona: Krankmeldung per Telefon (bis 31.03.2021)

Bis 31.03.2021 ist eine vereinfachte telefonische Krankschreibung ohne Arztbesuch möglich. Bei Erkältungen können Hausärzte fernmündlich Krankenscheine für bis zu 7 Tage ausstellen.

Der exakte Ablauf der telefonischen Krankmeldung während der Corona-Pandemie ist wie folgt:

  • Leichte Erkältungsbeschwerden liegen beim Patienten vor
  • Patient informiert die Arztpraxis telefonisch
  • Telefonisches Beratungsgespräch zwischen Arzt und Patient (eine reine Information der Arzthelfer/in ist nicht ausreichend)
  • Arzt teilt dem Patienten mündlich mit, dass eine Krankschreibung erfolgt.
  • Arzt übermittelt den gelben Schein elektronisch an die Krankenkasse
  • Arzt sendet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Post an den Patienten
  • Patient sendet den gelben Schein per Post (oder vorab per E-Mail) an den Arbeitgeber
  • Arbeitgeber sind aufgefordert, die Firsten für die Zustellung der Krankmeldung durch Arbeitnehmer zu verlängern
  • Arbeitnehmer haben bis zu 7 Tage Zeit, um die AU an den Arbeitgeber weiterzuleiten

Daneben ist auch eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung um 7 Tage auf telefonischen Wege möglich.

Wie wird die Krankmeldung korrekt verlängert?

Ein Krankenschein vom Arzt ist immer nur für eine bestimmte Dauer ausgestellt. Was passiert, wenn man nun länger erkrankt?

Hier wird zu Unrecht vermutet, dass der erste Tag nach Ablauf des Krankenscheins als neuer Krankheitsbeginn gilt und der gleiche Ablauf wie zuvor beschrieben von vorne beginnt. Der ursprüngliche Krankenschein muss verlängert werden. Die Verlängerung muss dabei am letzten Tag der Gültigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgen.

Das heißt, der Arbeitnehmer muss wiederum spätestens am letzten Tag der Krankmeldung den Arbeitgeber informieren sowie den Hausarzt aufsuchen, sich eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen und diese dem Arbeitgeber wiederum rechtzeitig zustellen. Hierbei handelt es sich dann um eine sogenannte Folgebescheinigung. Eine lückenlose Bescheinigung ist wichtig, einerseits da man dem Arbeitgeber in der Nachweispflicht steht, anderseits auch beispielsweise bei Krankengeld.

Einen Sonderfall stellt das Wochenende dar. Ist man bis Freitag krankgeschrieben und merkt am Wochenende, dass man auch in der Folgewoche nicht arbeiten kann, reicht es aus Montags zum Arzt zu gehen und die Krankmeldung verlängern zu lassen. Voraussetzung ist, dass das Wochenende arbeitsfrei ist.

Trotz Krankmeldung arbeiten?

Darf man trotz Krankmeldung arbeiten? Dies fragen sich viele, wenn man sich trotz gelbem Schein nach zwei Tagen schon wieder fit fühlt. Die Antwort lautet: Grundsätzlich darf man trotz Krankmeldung arbeiten.

Wann zum arzt wenn krankschreibung bis freitag
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt kein Arbeitsverbot dar. Ein Arzt kann bei der Ausstellung der AU auch nur schätzen, wie lange ein Mitarbeiter krank und somit arbeitsunfähig ist. Somit darf man auch früher wieder arbeiten. Etwas wie eine Gesundschreibung gibt es jedoch nicht und man ist auch nicht dazu verpflichtet, früher wieder Arbeiten zu gehen.

Insbesondere bei ansteckenden Krankheiten macht es sogar Sinn weiterhin daheim zu bleiben, auch wenn man sich wieder gesund fühlt. Hier sollte man trotz Krankmeldung vor Ablauf des Krankenscheins nicht arbeiten gehen, um die Arbeitskollegen nicht anzustecken. Mehr dazu unter Arbeiten trotz Krankschreibung - erlaubt oder nicht?

Darf man das Haus verlassen, wenn man arbeitsunfähig ist?

Dass man das Haus bei Krankmeldung nicht verlassen darf, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Was jedoch eine Rolle spielt, ist die Art der Krankheit und was man tun darf.

Grundsätzlich gilt die Regel, dass Arbeitnehmer alles tun dürfen, was der Genesung der Krankheit dient und die Krankheit nicht noch schlimmer macht. Denn nicht jede Krankheit erfordert Bettruhe und ein Spaziergang an der frischen Luft hat noch niemandem geschadet. Dies gilt zum Beispiel bei einer Krankschreibung bei Burnout.

Hier sollte man den gesunden Menschenverstand gebrauchen. Es ist nicht unbedingt angebracht, wenn man mit grippalem Infekt krankgeschrieben ist, die Arbeitskollegen abends in der Stammkneipe zum Bierchen zu treffen.

Krankmeldung im Urlaub - darf man im Urlaub eine Krankmeldung einreichen?

Viele Menschen denken, Urlaub ist Urlaub und keine Krankmeldung ist möglich. Dies ist nicht korrekt. Man darf sich grundsätzlich auch im Urlaub krankmelden und es ist somit möglich die Urlaubstage zu retten. Jedoch gelten hier gesonderte Regelungen.

Auch hier muss der Arbeitgeber umgehend informiert werden, jedoch muss man auch zwingend am ersten Urlaubstag zum Arzt gehen und dem Arbeitgeber dies durch ein ärztliches Attest belegen. Nicht alle Atteste aus dem Ausland genügen dabei nicht den deutschen gesetzlichen Nachweispflichten. Wichtig ist es dabei darauf zu achten, dass das Attest nicht nur die Krankheit dokumentiert, sondern die Arbeitsunfähigkeit. Dies ist der entscheidende Aspekt, denn nur wer arbeitsunfähig ist kann seine Urlaubstage retten. Auch interessant: bereits Krankgeschrieben - darf man Urlaub machen?

Fazit: Krankschreibung - so richtig

Zusammenfassend lässt sich sagen: wer krank ist, sollte sich korrekt verhalten. Wichtig ist es, den Arbeitgeber direkt am ersten Tag über die Abwesenheit zu informieren, am besten durch einen Telefonanruf. Anschließend sollte man kurzfristig einen Arzt aufsuchen und innerhalb der vorgeschriebenen gesetzlichen Frist bis zum vierten Kalendertag dem Arbeitergeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Dies kann bei E-Mail oder Scan geschehen, aber nur in Abstimmung mit dem Arbeitgeber, denn diese darf das Original einfordern. Ist man länger krank, muss man den Arbeitgeber wiederum am vor dem Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung informieren und diese vom Hausarzt in Form einer Folgebescheinigung verlängern lassen. Wer sich daran hält und keinen Aktivitäten nachgeht, welche die Krankheit verschlimmern, hat alles richtig gemacht und folglich mit keinen Schwierigkeiten zu rechnen.

Häufige Fragen

In unserer Kommentarfunktion haben viele Leser Fragen zur Krankmeldung gestellt. Folgend häufige Fragen, die von Lesern gestellt wurden.

Wenn ich am ersten Tag vor der Arbeit eine E-Mail schicke und spätestens am vierten Tag einen Krankenschein einreiche, bin ich auf der sicheren Seite?

Dies ist richtig. Wer am ersten Arbeitstag sich vorher beim Arbeitgeber per E-Mail oder Telefon meldet und spätestens am vierten Tag die Krankmeldung einreicht, ist auf der sicheren Seite.

Wie sieht es aus wenn man am Wochenende krank wird, muss ich dann am Wochenende meinen Chef anrufen?

Man muss den Chef vor dem Arbeitsbeginn informieren. Wenn man am Wochenende nicht arbeitet, musst man den Chef auch nicht am Wochenende informieren.
Jedoch muss man den Arbeitgeber dann am Montag vor Arbeitsbeginn über deine krankheitsbedingte Abwesenheit in Kenntnis setzen, am besten per E-Mail oder Telefon.

Mein Chef behauptet nach über einem Monat nun, nie den gelben Schein erhalten zu haben. Die Krankmeldung wurde per Post als Brief geschickt und ich lese überall, dass selbst Einschreiben nicht mit Rechtssicherheit beweisen, dass er den gelben Schein erhalten hat. Nicht jeder hat jemanden, der die für ihn den Krankenschein abgeben kann. Muss man sich krank persönlich zur Abgabe beim Arbeitgeber melden und hoffen eine Abgabebestätigung zu bekommen? 

Jeder Chef reagiert natürlich anders. Hat man ein sehr schlechtes Verhältnis zu seinem Vorgesetzten oder dieser tendiert zu ungewollten Reaktionen, gibt es Möglichkeiten, absolut auf Nummer sicher zu gehen. Es gilt als bestätigt, dass insbesondere ein Übergabe-Einschreiben rechts-sicher ist. Zusätzlich sollte man einen Zeugen dabei haben, wenn man den Krankenschein in den Briefumschlag packst.

Ich bin gestern morgen zum Arzt gegangen, da ich krank war und um mir einen Krankenschein zu holen. Meinen Arbeitgeber habe ich über die Abwesenheit erst nach dem Arztbesuch informiert. Ist dies ok?

Man muss den Arbeitgeber per Telefon oder E-Mail vor Arbeitsbeginn informieren (Krankmeldung).
Danach kann man zum Arzt geben und dem Arbeitgeber den gelben Schein zukommen lassen (Krankenschein).

Wenn ich bis zum 20.07. (also Freitag) krankgeschrieben bin und mir am 23.07. (also Montag) mich wieder beim Arzt melde und weiter krankgeschrieben werde, ist das dann eine Erstbescheinigung oder Folgebescheinigung?

In diesem Falle reicht es, Montags zum Arzt zu gehen. Es handelt sich dann um eine Folgebescheinigung.

Ein Arbeitnehmer geht trotz bescheinigter Arbeitsunfähigkeit über 2 Wochen in den Urlaub. Diese Reise wurde dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt, eine Bescheinigung des Arztes, dass die Reise der Genesung förderlich ist, wurde nicht vorgelegt. Aus dem Urlaubsort wurde dem Arbeitgeber eine Folgebescheinigung über weitere 4 Wochen zugeschickt, durch die er überhaupt erst erfahren hat, dass der Arbeitnehmer nicht mehr zuhause ist. Der Arbeitgeber geht nun davon aus, dass die Reise dem Genesungsverlauf geschadet hat und wirft dem Arbeitnehmer einen groben Verstoß gegen seine Mitwirkungspflicht, bei Krankheit nichts zu unternehmen was den Heilungsverlauf verschlechtern könnte, vor. Hat der Arbeitgeber das Recht aufgrund der unterlassenen Mitteilung, der fehlenden Bescheinigung des Hausarztes und der eingetretenen Verschlechterung das Recht arbeitsrechtliche Maßnahmen, also die fristlose Kündigung auszusprechen.

Dieser Sachverhalt zeigt, dass manche Szenarien sehr komplex sind. In solche komplexen Fällen sollte man einen Fachanwalt einschalten. Hier gibt es auch einschlägige Internetportale, in denen man entsprechende Fachanwälte finden kann, die auch gegen ein kleines fixes Honorar erste Fragen direkt beantworten.

Ich arbeite im Schichtdienst und habe eine AU bis zum Sonntag. Wann muss ich diese verlängern? Am vorherigen Freitag oder am darauffolgenden Montag. Ich habe leider beim Psychiater erst einen Termin in 2 Wochen erhalten, kann mich mein Hausarzt bis dahin krank schreiben?

Der Hausarzt kann seine Patienten jederzeit und immer krankschreiben. Er ist immer der erster Ansprechpartner für alle Menschen. Es sollte für jeden Arbeitstag eine Krankmeldung vorliegen.
Wenn Du eine man eine AU bist Sonntag hat, kann man diese auch am Montag noch verlängern.

Wenn ich mich beim AG ab Donnerstag morgens telefonisch krank melde, mich aber am Freitag während der Arbeitszeit wieder für den Montag gesund melde, zählt dann das Wochenende als Krankzeit? Muss ich meinem Arbeitgeber dann trotzdem eine Krankmeldebescheinigung für den Donnerstag und den Freitag bringen?

Je nach Gestaltung des Arbeitsvertrages kann der Arbeitgeber ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Ist im Arbeitsvertrag keine gesonderte Regelung getroffen, ist erst am vierten Kalendertag eine Krankmeldung vorzulegen

Ich arbeite in einem SB Warenhaus. Muss ich meinen Chef informieren? oder reicht es meine Teamleitung zu informieren? Oder das Sekretariat oder einen Angestellten in der Telefonzentrale?

Die Krankmeldung erfolgt i.d.R. bei der Personalabteilung oder beim direkten Vorgesetzten. Dies sind die beiden ersten Anlaufstellen.

Man muss sich spätestens am vierten Tag beim Arzt eine Krankmeldung ausstellen lassen (so ist es in den meisten Arbeitsverträgen). Aber wie soll denn dann die Krankmeldung am vierten Tag im Original beim Arbeitgeber vorliegen? Die Post kann ja nicht fliegen, und am zweiten oder dritten Tag denkt man ja oft noch, man wird schneller wieder fit. Es muss doch möglich sein, das Attest als Email-Anhang oder Fax einzusenden (Faxe gelten als Dokumente) und das Original später nachzureichen? Wie ist das also mit dem vierten Tag und dem Original? Genauso übrigens bei Verträgen, in denen die Krankmeldung am ersten Tag verlangt wird. Da kann auch nicht am gleichen Tag die Krankmeldung vom Arzt ausgestellt werden und per Post beim Arbeitgeber sein.

Dem Arbeitgeber muss am 4. Tag die Krankmeldung vorliegen. Manche Arbeitgeber akzeptieren dies per E-Mail. Laut Gesetzt muss die ärztliche AU jedoch im Original beim Arbeitgeber vorliegen und dies kann der Arbeitgeber verlangen. Sie lediglich als Foto oder Scan im E-Mail-Anhang zu senden, ist dann nicht ausreichend. D.h. per Post müsste man sie schon vorher abschicken oder jmd. bringt sie persönlich vorbei.

Ist dem wirklich so? Mein Arbeitgeber hat uns informiert, dass ihm das Original nicht mehr vorliegen muss. Es reicht, das Dokument per Mail zu schicken oder in unserem System hochzuladen. Eine persönliche Übergabe oder Versenden mit der Post ist nicht von Nöten.

Wenn dem Arbeitgeber die Krankmeldung per Mail oder Upload ausreicht, muss ihm nicht das Original vorgelegt werden.

„Die später folgende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann direkt beim Arbeitgeber abgegeben werden oder per Post versendet werden. Auch E-Mail (Scan) oder Fax sind zulässig. Verlangt der Arbeitgeber jedoch anschließend das Original, muss der Arbeitnehmer dies unverzüglich vorlegen.“ Also Scan zulässig oder doch nicht ausreichend?

Der Arbeitgeber kann das Original verlangen, muss es aber nicht. E-Mail oder Fax sind zulässig, wenn es der Arbeitgeber akzeptiert.

Mein Sohn ist seit 3 Wochen krankgeschrieben. Da es sich um eine ernste Krankheit handelt (und er auch teilweise im Krankenhaus war) habe ich als Mutter den Arbeitgeber sowohl schriftlich als auch telefonisch informiert. Nach dem Telefonat mit dem Arbeitgeber (sein direkter Chef) habe ich sogar immer per WhatsApp die aktuellen Krankenscheine VORAB zur Info an den Chef geschickt – bevor der Krankenschein per Post bei ihm eintraf. Der Chef verlangt, dass mein Sohn sich PERSÖNLICH bei ihm meldet und hat ihm deswegen eine Abmahnung geschickt. Ist man verpflichtet, sich persönlich während der  Krankschreibung beim Chef zu melden??? Die Info hat er doch laufend von mir als Angehöriger erhalten.

Man ist nicht verpflichtet, sich persönlich zu melden. Man ist lediglich verpflichtet, den Arbeitgeber über die Krankmeldung am ersten Tag zu informieren (z.B. per E-Mail oder per Telefon oder wie hier durch einen Verwandten) und spätestens am vierten Kalendertag dem Arbeitgeber die Krankmeldung im Original vorzulegen. Hält man dies ein, ist man auf der sicheren Seite.

Ich habe mich heute (Mittwoch) krankgemeldet und werde voraussichtlich am Freitag wieder arbeiten können. Muss ich dem AG eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen?

Nein. Du darfst der Arbeit bis zu drei Tage ohne AU fern bleiben. Angemeldet hast du die Krankmeldung ja am Mittwoch. Damit betrifft die Krankmeldung nur 2 Tage. Ein Attest ist dann nötig sobald es mindestens 4 Tage beträgt. Eine Ausnahme kann natürlich bestehen wenn Mitarbeiter sich häufig immer wieder für kürzere Zeiträume krankmelden. Dann kann der Arbeitgeber durchaus darauf bestehen oder sogar eine Kündigung in Betracht ziehen, da du gesundheitlich der Arbeitsbelastung nicht gewachsen scheinen würdest. Macht aber kaum ein Arbeitnehmer gerne um auch Ärger mit dem Betriebsrat oder dem Arbeitsgericht aus dem Weg zu gehen. Aber wenn der Arbeitgeber alles genau dokumentieren würde wäre der Arbeitnehmer recht chancenlos gegen die Kündigung vorzugehen.

Ich habe mich bei meinem Arbeitgeber rechtzeitig krankgemeldet und das per E-Mail, wie gehabt und fast jeder andere Mitarbeiter. Einmal ist es vorgekommen, dass die E-Mail nicht angekommen ist, ich mich jedoch weit vor Arbeitsbeginn rechtzeitig gemeldet habe. Da gab es Ärger und man sagte mir, ich solle anrufen. Wenn ich jedoch nicht anrufen kann und nicht dazu in der Lage bin, dann schreibe ich eine E-Mail, auch aus dem Grund, dass man mir sonst die Krankmeldung nicht nachweisen kann. Die E-mail ist dieses Mal jedoch wieder nicht angekommen und jetzt weiß ich, dass sich eine Abmahnung anbahnt, ich fühle eine düstere Stimmung. Und das obwohl ich mich wieder rechtzeitig krankgemeldet habe. Mit meinem Hungerlohn als Azubi kann ich mir eben nicht so gutes WLAN leisten, aber ich wahre meine Pflicht. Kann man mich schlimmstenfalls, weil der Arbeitgeber böse ist, darauf basierend kündigen und den Vertrag aufheben? Gegen die Abmahnung kann ich nun mal nichts tun. Es war nirgendswo schriftlich vereinbart, dass ich am Telefon sprechen muss. Langsam denke ich daran mit der Ausbildung aufzuhören, weil ich als zweite Azubine hier im Betrieb nur mit dem Ersten, den es je gab, verglichen und gemustert werde und man mich nur mit den Fehlern schikaniert statt zu loben. Dass ich an einem Tag mich falsch krank melde oder mal nein sage zu Kaffee holen beim Edeka, weil ich mich um wichtigeres zu kümmern habe, wird hier an die große Glocke gehängt, aber dass ich um 6h statt um 9h anfange und trotzdem spätabends gehe, das ist dem Personal egal.

Ein wackeliges WLAN ist kein Grund für den AG ein Auge zuzudrücken. Die Versendung von E-Mail kann immer im eigenen Postausgang die Versendung verifiziert werden. Besser ist auf jeden Fall ein Anruf, damit ist man immer auf der sicheren Seiten.

Ich bin Donnerstag und Freitag krank zu Hause. Bin am Montag aber doch noch nicht fit und bleibe zu Hause und geh zum Arzt. Am SA und Sonntag wird nicht gearbeitet.
Reicht es gesetzlich wenn ich erst dann am Montag zum Arzt gehe um mich krankschreiben zu lassen und die Krankmeldung dann Dienstags abgebe?

Das Wochenende zählt bei der Fristberechnung mit, da sich die Fristen auf Kalendertage beziehen. Wenn der Abgabetag der Krankschreibung auf das Wochenende fällt, in diesem Fall auf den Sonntag, ist diese am nächsten Arbeitstag abzugeben. Wer Donnerstag und Freitag erkrankt ist, der müsste sein Attest Sonntags vorlegen, da diese aber Wochenende ist, ist die Krankschreibung am darauffolgenden Montag einzureichen.

Ich habe mich telefonisch am Montag krank gemeldet bis Mittwoch inklusive. Am Donnerstag ist der vierte Tag und man geht zum Arzt, welcher einen ab Donnerstag und Freitag krankschreibt. Sind die ersten 3 Tage, also von Montag bis Mittwoch dann immer noch legal ohne Krankmeldung?

Habe mich Montag beim Arbeitgeber krankgemeldet, war erst am Donnerstag beim Arzt (er hatte Urlaub), AU ab DO ausgestellt, was ist mit den Tagen MO, DI, MI – bin ich da offiziell krank?

Ein Arzt darf bis zu 3 Tage rückwirkend krankschreiben. In beiden zuvor gestellten Fragen und Fällen ist es die recht-sicherste Lösung, dies zu tun. Dann wäre man die ganze Woche krankgeschrieben, von Montag bis Freitag und kann dies dem Arbeitgeber als auch der Krankenkasse schriftlich vorlegen. Spätestens am Donnerstag muss dem Arbeitgeber die Krankmeldung im Original vorliegen.

Ich bin seit 7 Monaten AU geschrieben. Nun kommen die Feiertage und mein Facharzt hat sich entschlossen nach Neujahr doch Urlaub zu machen.
Der letzte Krankenschein lief bis zum WV Termin am 2.1.20, da der Termin nun auf den 9.1.20 verschoben wurde habe ich eine AU Verlängerung bis dahin bekommen. Sie wurde am 17.12.19 ausgestellt. Nun meine Frage: Wann muss ich den Krankenschein abgeben, reicht es ihn am 2.1. abzugeben oder muss er in den nächsten 3 Tagen einreichen?

In diesem Fall handelt es sich um eine Folgebescheinigung. Diese muss genau wie die Erstbescheinigung dem Arbeitgeber innerhalb der 3-Tage-Frist vorgelegt werden und der Krankenkasse innerhalb einer Woche.

Mein Kollege war bis Freitag krankgeschrieben. Am Montag ist er nicht zur Arbeit erschienen, als ich ihn per Whatsapp angeschrieben habe, wo er bleibt, schrieb er mir, dass er beim Arzt ist und wir mit ihm die nächsten 6 Monate nicht rechnen brauchen. Kein Telefonat, keine Krankmeldung bis heute (Mittwoch). was können wir tun? Er kommt ja seiner Nachweispflicht nicht nach beim Chef.

In diesem Fall muss der Arbeitnehmer eine Folgebescheinigung vorlegen. Für diese greift die 3-Tage Frist. Das heißt, eine Abgabe bis Donnerstag wäre zulässig, ansonsten kann eine Abmahnung erfolgen.

„Wichtig: die Krankmeldung muss dem Arbeitgeber als Original am vierten Tag der Abwesenheit vorliegen. Es reicht nicht, diese lediglich als Foto oder Scan per Mail Anhang zuzusenden.“ oder: „Auch E-Mail (Scan) oder Fax sind zulässig“ Was stimmt denn nun?

Richtig ist: Der Arbeitgeber kann das Original verlangen. Ansonsten ist auch E-Mail und Fax zulässig, wenn es der Arbeitgeber akzeptiert.

Bin bis Freitag krank geschrieben?

Manche fragen sich: Muss man bei einer ursprünglichen Krankmeldung bis Freitag erst am Montag wieder zum Arzt, wenn man noch nicht gesund ist? Ja, nach aktueller Regelung genügt das. Samstag und Sonntag werden für die lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mitgezählt.

Wie lange gilt die Krankmeldung am Freitag?

Krankmeldung: Zählt das Wochenende bei der Drei-Tage-Frist dazu? Angenommen der erste krankheitsbedingte Fehltag ist der Freitag, dann muss spätestens am Montag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber vorliegen, denn Samstag und Sonntag zählen zu der Drei-Tages-Frist. Gleiches gilt für Feiertage.

Wie lange gilt die Krankmeldung am letzten Tag?

Grundsätzlich gibt es keine Höchstgrenze für die Dauer der Krankschreibung. Die Dauer der Krankschreibung wird durch den Hausarzt festgelegt. Diese stellt eine Prognose des Arztes über die Dauer der Genesung dar. Für die Prognose bestimmt der Arzt den Zustand des Patienten.

Wann Krankmeldung Wenn Donnerstag und Freitag krank?

Am Freitag muss das ärztliche Attest dem Arbeitgeber zugehen. Werden Sie am Donnerstag krank, gilt der Samstag als dritter Krankheitstag. Spätestens am darauffolgenden Montag, dem nächsten für Sie üblichen Arbeitstag, müssen Sie zum Arzt und das Attest auch umgehend beim Chef einreichen.