Was bedeute übungsleiterpauschale

Gemeinnützige Vereine haben durch die Übungsleiterpauschale die Möglichkeit, die gezielte ehrenamtlichen Tätigkeiten ihrer Mitglieder mit einem Freibetrag von 3.000 Euro pro Person und Jahr wertzuschätzen. Gezielt heißt in diesem Fall, dass zum Unterschied zur Ehrenamtspauschale nur bestimmte Tätigkeiten zulässig sind. Das sind vor allem Trainer-, Lehr-, Ausbildungs-, Schulungs- und erzieherische Tätigkeiten, aber auch Pflege-, künstlerische und Betreuungstätigkeiten.

Bitte geht im Verein nicht zu leichtfertig mit der Vergabe von Übungsleiterfreibeträgen um, es muss tatsächlich einen der oben genannten Tätigkeiten betreffen. Genaues zum Gesetz findet ihr im EStG §3 unter Abs. 26.

§ 3 Nr. 26 EStG in Kürze

Diese Gesetzespassage behandelt nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich (z.B. Vereine), die hinsichtlich Steuerbegünstigungen privilegiert sind. Das ist der oben genannte Freibetrag von 3.000 Euro.

Für den ausgezahlten Betrag fallen weder beim Verein noch beim Mitglied Steuern an. Natürlich hängt dies auch mit der finanziellen Lage des Vereins zusammen, denn ist kein Geld vorhanden, kann auch nichts ausgezahlt werden.

Diese Grenze gilt für alle nebenberuflichen Tätigkeiten in gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Vereinen. Die Tätigkeit selbst muss im ideellen Bereich des Vereins gemacht werden. Welche Voraussetzungen es für eine durch das Finanzamt festgestellte Gemeinnützigkeit gibt, erfährst du in diesem Beitrag: Gemeinnützigkeit in Deutschland

Achtung bei der Kombination mit anderen Pauschalen im Verein: Die Übungsleiterpauschale kann in unterschiedlichsten Konstellationen, je nach Situation des betroffenen Mitglieds, eingesetzt werden. Darauf kommen wir etwas später in diesem Beitrag zurück.

Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

Okay - Professional Okay - kein Professional (z.B. Student)

Mindmap "Übungsleiterpauschale"

Hilfe zu diesem Feature

  • Vollansicht
  • Kompaktansicht

Mindmap ÜbungsleiterpauschaleQuelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/uebungsleiterpauschale-49550node49550Übungsleiterpauschalenode37796Nebeneinkünftenode49550->node37796

Der Übungsleiterfreibetrag, auch als Übungsleiterpauschale bezeichnet, betrifft die aus nebenberuflichen Tätigkeiten erworbenen Einnahmen, beispielsweise bei Übungsleitern, Erziehern oder Ausbildern. Wünschen Sie eine individuelle und rechtssichere Beratung von Fachanwälten für Ihre spezifischen Fragen zur korrekten Nutzung von Aufwandsentschädigungen? Diese leisten wir im Rahmen unseres Vereins-Schutzbriefs.

Was bedeute übungsleiterpauschale
Was bedeute übungsleiterpauschale

  • Festgelegte Grenze des Übungsleiterfreibetrags
  • Maximaler zeitlicher Umfang des Übungsleiterfreibetrags
  • Nebenberufliches Engagement im Sinne des Übungsleiterfreibetrags
  • Gemäß der Bestimmungen der Verfügung der OFD werden außerdem auch häufig folgende Dienste mit dem Übungsleiterfreibetrag begünstigt:

Festgelegte Grenze des Übungsleiterfreibetrags

Bei all jenen Beschäftigungen greift nach §3 Nr.26 EStG der Übungsleiterfreibetrag, der regelt, dass Einnahmen bis zu einem Betrag von 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei bleiben. Diese festgelegte Grenze im Übungsleiterfreibetrag gilt auch für nebenberuflich ausgeübte künstlerische Tätigkeiten sowie solche, die die Pflege von alten, kranken oder behinderten Menschen umfassen. Einzige Voraussetzung, die erfüllt sein muss, ist dabei, dass die Tätigkeit durch die öffentliche Hand beauftragt wurde oder aber zu gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken erfolgt. Liegen die Einnahmen der nebenberuflichen Beschäftigungen höher als 3.000 Euro, kann der Übungsleiterfreibetrag nicht geltend gemacht werden. In diesem Fall müssen die Einnahmen entsprechend versteuert werden. 

Maximaler zeitlicher Umfang des Übungsleiterfreibetrags

Nebenberufliche Tätigkeiten, bei denen der Übungsleiterfreibetrag greift, belaufen sich auf einen zeitlichen Umfang von maximal einem Drittel der Zeit, die für den Hauptberuf aufgebracht wird. Dennoch muss man keinen Hauptberuf ausüben, auch Hausfrauen/-männer oder Studierende können den Übungsleiterfreibetrag beziehen.

Nebenberufliches Engagement im Sinne des Übungsleiterfreibetrags

Nach § 3 Nr 26 EStG sind Einnahmen aus bestimmten nebenberuflich ausgeübten Tätigkeiten bis 3.000 € im Jahr steuerfrei.

Die OFD Frankfurt am Main hat 2014 im Detail festgelegt, welche Einzeltätigkeiten unter die Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr 26 EStG fallen und welches Engagement entsprechend nicht in den Rahmen der steuerlichen Begünstigung fällt: 

Wo trägt man übungsleiterpauschale ein?

Die Übungsleiterpauschale in der Steuererklärung Selbständige tragen ihre steuerfreien Einnahmen in der Anlage S in den Zeilen 9 (sonstige selbständige Arbeit) und 36 (Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit) ein. Zusätzliche Einnahmen, die über 3.000 Euro hinausgehen, werden als sonstige Einkünfte versteuert.

Wo trage ich die übungsleiterpauschale in der Eür ein?

Bei einer selbstständigen Tätigkeit werden steuerfreie Aufwandsentschädigungen in den Zeilen 46/47 und der Überschuss in Zeile 4 oder 11 vermerkt (Angaben für Steuererklärung 2020). Wird der Übungsleiterfreibetrag nicht überschritten, muss keine Einnahmen-Überschussrechnung (Anlage EÜR) eingereicht werden.

Was fällt alles unter 3 Nr 26 EStG?

Nach § 3 Nr. 26 EStG sind bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich durch eine spezielle Steuervergünstigung privilegiert. Die Steuervergünstigung besteht in einer Freibetragsregelung: Einnahmen bis zu 2.400 EUR im Jahr bleiben steuerfrei – das ist der sog.

Was ist ein Überleitungsfreibetrag?

Erzielen Sie Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit, z.B. als Übungsleiter, Erzieher Ausbilder oder einer ähnlichen Beschäftigung, bleiben diese bis zu einem Betrag von 3.000 Euro (bis 2020: 2.400 Euro) pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG).