Nehmen wir an Arbeitnehmer B möchte sein Arbeitsverhältnis zum 15.8 kündigen. Er hat für das Jahr ein anteiligen Urlaub von 27 Tagen, weil sein Arbeitsvertrag nicht am 1.1. des Jahres began sondern im Februar. Wie berechnet man jetzt den Resturlaub ? Nimmt man die 27 Tage oder die im Vertrag festgelegten 30 Tage Jahresurlaub. Show Vielleicht kann mich jemand hier aufklären. Danke ...komplette Frage anzeigen2 AntwortenHexle2 Community-Experte Kündigung 11.04.2015, 15:50 Wenn Du im Januar noch keinen Urlaub bei einem anderen AG gehabt hast und das Arbeitsverhältnis am 15. August schon länger als sechs Monate gedauert hat, hast Du nach § 4 Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub von vier Wochen. Ist arbeitsvertraglich, im anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung keine Zwölftelung des Urlaubsanspruchs vereinbart, hast Du auch auf den Zusatzurlaub von 10 Tagen (also gesamt 30 Tage) einen Anspruch. Solltest Du diesen kompletten Urlaub in Anspruch nehmen, hast Du allerdings dieses Jahr nach § 6 Bundesurlaubsgesetz keinen Urlaubsanspruch mehr bei einem neuen AG. Doppelansprüche sind ausgeschlossen. Wird der Urlaub gezwölftelt und Dein Arbeitsbeginn war der 1. Februar, hast Du Anspruch auf 15 Urlaubstage ( 6/12 des Jahresurlaubs). Urlaubsanspruch erwirbt man nur für voll gearbeitete Monate. 3 Kommentare 3 Familiengerd 11.04.2015, 17:14 Wird der Urlaub gezwölftelt und Dein Arbeitsbeginn war der 1. Februar, hast Du Anspruch auf 15 Urlaubstage ( 6/12 des Jahresurlaubs). Das irritiert mich jetzt aber, Hexle! Bei Beschäftigungsbeginn am 01.02. und Beschäftigungsende am 15.08. hat das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden; deshalb gilt das oben von Dir Gesagte: Es besteht Anspruch auf mindestens den gesamten gesetzlichen Urlaub! 2 Hexle2 11.04.2015, 20:02 @Familiengerd Die Zwölftelung bezieht sich darauf, dass der AN bei einem neuen AG vielleicht auch noch Urlaub in Anspruch nehmen möchte. Dann kann er nicht den kompletten Jahresurlaub nehmen. Bei einer Zwölftelung kommen 6 Monate zur Berechnung weil der August nicht komplett gearbeitet wird. Die Frage nach dem halben Monat wurde in einem Kommentar nachträglich gestellt. Daher habe ich diese Möglichkeit der Zwölftelung in Betracht gezogen und die Berechnung in meine Antwort einbezogen. Familiengerd 12.04.2015, 00:53 @Hexle2 Okay, unter dieser Voraussetzung - die mir aus der Antwort nicht sogleich ersichtlich war (deswegen auch meine "Irritierung" bei einer Antwort ausgerechnet von Dir!) - ist das selbstverständlich richtig (da hatte ich wohl etwas "Scheuklappe")!! micha31980 11.04.2015, 13:55 Du musst 30 durch 12 teilen, dann weißt du wieviel Tage dir im Monat zustehen, das rechnest du dann einfach mal die entsprechenden Monate.... Grüße 4 Kommentare 4 unbekanntxx1 Fragesteller 11.04.2015, 13:56vielen dank erstmal. was macht man bei einem halben Monat also einer Kündigung zum 15. zählt das als Monat micha31980 11.04.2015, 13:58 Ich denke ja, bin mir aber auch nicht sicher...vielleicht kommt ja noch einer der das weiß Bummello 11.04.2015, 14:01 Wenn am 1. Anfang war und zum 15. Schluss ist, hast du nur die Hälfte. 1 Familiengerd 11.04.2015, 17:37 @Bummello Für einen halben Monat besteht kein Urlaubsanspruch, nur für volle Monate (nicht nur alleine Kalendermonate, sondern Monate als Zeiteinheit) Ähnliche FragenUrlaubsanspruch nach Kündigung zum 01.08.? Hallo erstmal, ich habe vor mein derzeitiges Arbeitsverhältnis zum 01.08. zu kündigen. Mein Jahresurlaub beträgt 36 Tage. Ich habe noch 25 Tage Resturlaub für dieses Jahr. Welchen Anspruch habe ich, wenn ich zum 01.08. kündige? (War 3 Jahre im Unternehmen) ...zur Frage Kann Arbeitgeber Resturlaub verweigern? Ich möchte mein Arbeitsverhältnis zum 31.07.16 kündigen, habe aktuell noch 25 Tage Resturlaub für 2016 (bei einer 6-Tage-Woche). Das alles ist relativ kurzfristig und er hat wenig Zeit, sich einen Ersatz für mich zu suchen. ...zur Frage Kündigung resturlaub regelung? Hallo, Ich habe mein Arbeitsverhältnis zum 15.10 fristgerecht gekündigt. 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Einmal hat man mehr als 20 Stunden gearbeitet und musste zwischen 4 und fünf oder auch mal sechs Tage arbeiten. Manchmal arbeitete man auch weniger Stunden in der Woche an nur zwei oder drei Tagen. Dies wechselte kontinuierlich, seit zwei Jahren. Der Betrieb ist 24/7 geöffnet. 365 Tage im Jahr. Die monatliche Arbeitszeit war immer über die vertraglich festgelegten Stunden. Keine festen Arbeitstage weder mündlich noch vertraglich. Nun ist der Arbeitnehmer zum 31.08.18 aus dem Unternehmen entlassen. Hatte bis zu diesem Zeitpunkt in den Lohnabrechnungen ersichtlich 14 Tage Urlaub abgegolten bekommen. Verbleibende 11 Tage konnten nicht mehr genommen werden. Der Arbeitgeber sagt dass ein Anspruch auf die restlichen 11 Urlaubstage nicht gegeben sei, da der Arbeitnehmer ohnehin schon zu viel Urlaub hatte beim austreten aus dem Unternehmen. Wie ist dieser Fall zu behandeln? Sind die 25 Urlaubstage die im Arbeitsvertrag angegeben nicht bindend? Wieso hat er jetzt plötzlich nur 14 Tage Anspruch Urlaub im Jahr, & kein Anrecht auf den Resturlaub trotz ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte.? Wäre super kennt sich da jemand wirklich gut aus. Lg ...zur Frage Arbeitgeber hat Resturlaub nicht ausbezahlt Hallo, habe gerade Die Lohnabrechnung für August bekommen. Laut der Lohnabrechnung habe ich noch 9 Tage Resturlaub. Nun habe ich seit dem 1 September eine neue Arbeitsstelle. Ich dachte, dass mein ehemaliger AG mir den Resturlaub ausbezahlen muss (hatte durch eine Krankheit keine Möglichkeit den Resturlaub in Anspruch zu nehmen). Wie gehe ich am besten vor? Den Resturlaub von der ehemaligen Firma kann ich doch nicht in die neue Firma mitnehmen, oder? Werde für Eure Antworten sehr dankbar. ...zur Frage Nach Kündigung krank machen oder doch Resturlaub nehmen? Hallo, Wie ihr schon am Titel lesen könnt, habe ich nämlich vor bald meine jetzige Ausbildung zu kündigen da ich mit der völlig unzufrieden bin. Jetzt werde ich einen anderen beruf lernen und eine Firma hat mir schon zugesagt, ich warte nur bis nächste Woche wenn vertrag schon fertig unterschrieben ist damit ich endlich kündigen kann. Bei meiner aktuellen Firma bin ich seit Februar dort, habe von meinen zustehenden 24 Tage Urlaub pro Jahr jetzt 12 Tage verbraucht. Also hätte ich noch 12 Tage resturlaub. Nur weiß ich nie ob ichs nach meiner Kindheit mich eher krank schreiben lasse für die 4 Wochen, oder doch den resturlaub nehme. Das Ding ist dass ich bei meiner aktuellen Firma nämlich Urlaubsgeld bekomme und wenn ich den hier nicht nehme dann würde das Geld ja verfallen. Außerdem weiß ich überhaupt nicht ob ich bei meinem neuen Ausbildungsbetrieb den Resturlaub auf das nächste Jahr addieren kann, denn von September bis Dezember hab ich ja die Probezeit wobei ich keinen Urlaub nehmen könnte. Zudem ist es sehr wahrscheinlich dass die Firma auch kein urlaubsgeld anbietet. Was sollte ich eher nehmen. Doch die Krankschreibung für 4 Wochen oder doch den Resturlaub mit dem Urlaubsgeld dazu. ...zur Frage Kündigung zum 31.8.2016 - Resturlaub? Hallo zusammen, Meine Freundin möchte zum 31.8.2016 kündigen und wir sind uns nicht sicher, wie viel Urlaub ihr dann noch zusteht. Die hat 20 Tage Urlaub plus zusätzliche 5, also insgesamt 25. Sie ist dort seit Januar angestellt, kündigt also zur zweiten Jahreshälfte. Bis jetzt hat sie bereits 3,5 Tage Urlaub genommen, wie viel steht ihr dann denn noch zu? Sie möchte nämlich keinesfalls mehr Tage als notwendig in ihrer ach so tollen Firma bleiben. Auch befindet sich eine Klausel in ihrem Arbeitsvertrag die besagt "Bei Ausscheiden des AN aus dem Arbeitsverhältnis oder bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis während des Kalenderjahres wird der Urlaub zeitanteilig (1/12 pro Kalendermonat) gewährt." Kann uns jemand genau sagen, wie viel Tage es wären? Im Vorraus schon mal Danke :) ...zur Frage Minusstunden Kündigung mit Resturlaub verrechnen? Hallo, ich habe mein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt und habe minus 30 std auf meinen arbeitszeitkonto die ich selbst nicht verschuldet habe da mich mein Arbeitgeber so eingeteilt hat. Resturlaub von 5 Tage habe ich auch noch. Kann der Arbeitgeber jetzt diese minus 30 Stunden mit dem Urlaub verrechnen? MfG ...zur Frage Kündigung zum 31.07. - Urlaubanspruch? Hallo! Ich möchte zum 31.07.2018 meinen Vollzeit-job kündigen, da ich ein weiterbildendes Studium anfange. Nun lese ich überall, dass man bei Kündigung zum 01.Juli bis Ende Dezember, dem Arbeitnehmer den kompletten Jahresurlaub gewähren muss und nicht nur einen Teil. Ist das wahr? Mir werden im Jahr 27 Tage Urlaub gewährt momentan. Das heißt, wenn ich dann zum 31.07.2018 kündige, habe ich trotzdem meine 27 Tage vom Jahr 2018 und ggf. Rest von 2017. Richtig? Hat da jemand vielleicht mehr Ahnung von? Ich wäre am Kündigungstag offiziell 3 Jahre betriebsangehörig - falls das wichtig ist. Gruß Jenny ...zur Frage Urlaubsanspruch bei Studium nach Ausbildung? Hallo, ich befinde mich zur Zeit im dritten Lehrjahr meiner Ausbildung und möchte anschließend ein Studium beginnen. Meine mündliche Prüfung wird irgendwann im Zeitraum von Mitte Juni bis Ende Juli stattfinden, womit ja meine Ausbildung offiziell endet. Sehr gerne würde ich anschließend noch bis zum Beginn meines Studiums (vsl. Oktober) im dem Unternehmen weiterarbeiten. Soweit ich das verstehe kann ich dann doch, sofern mein Arbeitsverhältnis in der 2. Jahreshälfte endet meinen kompletten Jahresurlaub nehmen. |