Wer erbt wenn keine kinder und geschwister da sind

Wenn der eigene Bruder oder die eigene Schwester verstorben ist, dann stellt sich für die Geschwister und sonstige Familienangehörige oft die Frage, wie das Erbe verteilt wird.

Bei der Betrachtung der Erbfolge nach dem Tod eines Bruders oder einer Schwester ist zunächst grundlegend zu klären, ob vom Verstorbenen ein Testament oder ein Erbvertrag hinterlassen wurde, mit dem die Erbfolge geregelt wird.

Wenn der Erblasser ein wirksames Testament oder einen notariellen Erbvertrag hinterlassen hat, dann regelt sich die Erbfolge grundsätzlich nach dem Inhalt dieses letzten Willens.

Gleich, ob der Verstorbene in diesem letzten Willen Familienmitglieder, Freunde oder auch eine caritative Organisation oder die katholische Kirche als Erben eingesetzt hat, so ist dieser Wunsch des Verstorbenen von sämtlichen Hinterbliebenen zu respektieren.

Wer bekommt den Pflichtteil?

Soweit in dem Testament oder Erbvertrag des Erblassers nahe Familienmitglieder von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, so ist immer ein mögliches Pflichtteilsrecht zu prüfen.

Das Recht auf den Pflichtteil können aber immer nur die Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), der Ehepartner oder unter Umständen die Eltern des Erblassers geltend machen.

Geschwister des Erblassers sind nie pflichtteilsberechtigt.

Komplizierter kann die Erbfolge nach dem Ableben eines Bruders bzw. einer Schwester werden, wenn der Erblasser kein Testament und keinen Erbvertrag hinterlassen hat. In diesem Fall gilt für die Vermögensnachfolge die in den §§ 1924 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelte so genannte gesetzliche Erbfolge.

Verwandte des Erblassers sind gesetzliche Erben

Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass die Verwandten des Erblassers als Erben berufen sind. Je näher man mit dem Erblasser verwandt ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass man vom Erbe etwas erhält.

Die mit dem Erblasser näher Verwandten schließen dabei die weiter Verwandten grundsätzlich von der Erbfolge aus.

Weiter ist immer auch das gesetzliche Erbrecht des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners zu berücksichtigen.

Danach gilt für die gesetzliche Erbfolge bei Tod eines Bruders oder einer Schwester folgendes:

Kinder des Erblassers erben zuerst und verdrängen weitere Verwandte

Leben zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers Kinder, Enkel oder Urenkel, dann sind diese so genannten Abkömmlinge zuerst als gesetzliche Erben zur Erbfolge berufen. Kinder schließen dabei Enkel bzw. Urenkel von der Erbfolge aus. Mehrere Kinder teilen sich das Erbe zu gleichen Teilen.

Ein Ehe- bzw. eingetragener Lebenspartner des Erblassers erbt neben den Abkömmlingen nach den in § 1931 BGB niedergelegten Grundsätzen.

Gibt es zum Zeitpunkt des Erbfalls keine Abkömmlinge des Erblassers, dann kommen nach § 1925 BGB die so genannten Erben zweiter Ordnung zum Zuge.

Geschwister des Erblassers sind Erben zweiter Ordnung

Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.

Leben zu Zeit des Erbfalls die Eltern des Erblassers noch, dann erben sie allein und zu gleichen Teilen.

Lebt bei Eintritt des Erbfalls der Vater oder die Mutter des Erblassers nicht mehr, dann treten an die Stelle des verstorbenen Elternteils dessen Abkömmlinge. In diesem Moment kommen also Geschwister des Erblassers als mögliche gesetzliche Erben in Betracht.

Sind die Geschwister des Erblassers ihrerseits bereits vorverstorben, dann sind die Abkömmlinge des Geschwisterteils (Kinder, Enkel) zur Erbfolge berufen.

Wenn der Erblasser verheiratet war oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebte, dann ist neben den gesetzlichen Erben zweiter Ordnung immer das gesetzliche Erbrecht des Ehe- bzw. Lebenspartners nach § 1931 BGB zu berücksichtigen.

Hinterlässt ein Erblasser keinen letzten Willen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft – mitunter mit ungewollten Folgen. Bei Alleinstehenden erben die Kinder, die Eltern oder weiter entfernte Verwandte. Unverheiratete Lebenspartner gehen leer aus. In einem Testament kann geregelt werden, wer etwas vom Nachlass erhalten soll.

Wer erbt wenn keine kinder und geschwister da sind

Dr. Tatjana Rosendorfer

Nachlassexpertin

Beitrag empfehlen

Publiziert am

18. Oktober 2021

Die gesetzliche Erbfolge

Immer mehr Deutsche sind alleinstehend. Dazu zählen Singles, Ledige, Geschiedene und Verwitwete ebenso wie – im Sinne des Erbrechts –Unverheiratete mit Lebenspartner. Das deutsche Erbrecht ist auf klassische Familienkonstellationen ausgerichtet, bei der der Ehepartner und die Kinder erben. Bei Alleinstehenden hängt die gesetzliche Erbfolge davon ab, ob Kinder vorhanden sind.

Stirbt ein Alleinstehender mit Kindern, ohne ein Testament zu hinterlassen, wird der Nachlass unter seinen Nachkommen aufgeteilt. Die Kinder, Enkel und Urenkel sind die so genannten Erben 1. Ordnung. Lebt eines der Kinder nicht mehr, geht dessen Anteil an dessen Nachkommen. Hat das verstorbene Kind keine Nachkommen, wird dessen Anteil auf die übrigen Kinder des Erblassers aufgeteilt.

Bei Alleinstehenden ohne Kinder erben die Eltern als so genannten Erben 2. Ordnung. Der Nachlass wird zu gleichen Teilen unter den Eltern aufgeteilt. Ist ein Elternteil verstorben, geht dessen Anteil an die Geschwister des Erblassers oder, falls ein Geschwisterteil bereits verstorben ist, an dessen Kinder (Nichten oder Neffen des Erblassers). Sind keine Geschwister vorhanden, ist das Elternteil Alleinerbe. Leben beide Elternteile nicht mehr, kommen als Erben die Großeltern zum Zuge. Wenn diese nicht mehr leben, erben ihre Nachkommen, also Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen des Erblassers. Ohne Testament kann das gesamte Vermögen also an weiter entfernte Verwandte gehen, zu denen möglicherweise wenig oder gar kein Kontakt bestand.

Wer erbt wenn keine kinder und geschwister da sind

Wer erbt wenn keine kinder und geschwister da sind

Merkblatt

Planen Sie Ihren Nachlass, bevor es dafür zu spät ist

Zu Rentenbeginn ist es Zeit, das Erbe zu regeln und die Nächsten abzusichern – allen voran den Ehepartner.

Kostenfrei bestellen

Kinder und Eltern haben Pflichtteilsansprüche

Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht der gewünschten Aufteilung, sollte man seinen Nachlass testamentarisch regeln. Dabei müssten Pflichtteile von Kindern und gegebenenfalls auch der Eltern berücksichtigt werden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Hat ein Alleinstehender zwei Kinder, dann liegt der gesetzliche Erbteil der Kinder bei je der Hälfte. Ihr Pflichtteil beträgt demnach jeweils ein Viertel. Hat ein Alleinstehender keine Kinder, haben die Eltern Anspruch auf einen Pflichtteil von einem Viertel des Nachlasses. Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt. Pflichtteile kommen aber nur zur Auszahlung, wenn sie eingefordert werden. Werden pflichtteilsberechtigte Personen im Testament nicht bedacht, so können sie ihren Pflichtteil einfordern.

Aktuelles zu Rente, Geld, Immobilien, Steuern und Nachlass:

vz news abonnieren

Wer erbt?

Einige Beispiele zeigen, wer nach gesetzlicher Erbfolge erbt:

  • Kinderloser Single, Eltern leben beide: Beide Elternteile erben je die Hälfte.
  • Lediger ohne Kinder, dessen Eltern bereits verstorben sind: Die Geschwister erben; wenn ein Geschwisterteil schon verstorben ist und Kinder hat, dann treten die Kinder (Neffen und Nichten des Erblassers) an die Stelle.
  • Alleinstehender ohne Kinder, mit einem Elternteil und drei Geschwistern: Das Elternteil erbt die Hälfte, die drei Geschwister je ein Sechstel.
  • Geschiedener ohne Kinder, ein Elternteil lebt noch, ein Bruder ist verstorben: Das Elternteil erbt die Hälfte, die Kinder des verstorbenen Bruders treten an dessen Stelle und erben dessen Hälfte. Hat der Bruder keine Kinder, dann erbt das Elternteil alles.
  • Geschiedener mit zwei Kindern, ein Elternteil lebt noch: Jedes Kind erbt die Hälfte. Wenn ein Erblasser Kinder oder Enkel hat, sind die Eltern von der Erbfolge ausgeschlossen.
  • Witwe oder Witwer mit drei Kindern, Eltern leben nicht mehr: Jedes der drei Kinder erbt ein Drittel.
  • Lediger mit Lebenspartnerin, unverheiratet und ohne Kinder: Beide Elternteile erben je die Hälfte. Ist ein Elternteil schon verstorben, treten die Geschwister an dessen Stelle. Die Lebenspartnerin geht leer aus.
  • Lediger mit Lebenspartnerin, unverheiratet und zwei gemeinsame Kinder: Beide Kinder erben je die Hälfte. Ein nicht-ehelicher Lebenspartner erbt nichts; nur wenn ein Kind stirbt, dann wird der Lebenspartner als Elternteil erbberechtigt.
  • Lediger mit Lebenspartner, unverheiratet und zwei Kinder aus voriger Beziehung: Beide Kinder erben je die Hälfte. Die Lebenspartnerin geht leer aus.

Verwandtenerbrecht

Wer erbt wenn keine kinder und geschwister da sind

  • Quotale Verteilung des Nachlasses
  • Enkel rücken für das verstorbene Kind 2 nach
  • Nichteheliche Partner, geschiedene Ehepartner, Schwiegerkinder sind nicht erbberechtigt

Aktuelles zu Rente, Geld, Immobilien, Steuern und Nachlass:

vz news abonnieren

Wer unbedingt ein Testament braucht

Erblasser haben mit einem Testament die Möglichkeit, Teile ihres Vermögens an andere Begünstigte zu geben, beispielsweise dem Lebenspartner, mit dem man nicht verheiratet ist. Der Anteil hängt davon ab, welche pflichtteilsberechtigten Personen am Nachlass beteiligt werden müssen. Erblasser können über ihr gesamtes Vermögen frei entscheiden und müssen nur auf mögliche Pflichtteile Rücksicht nehmen. Pflichtteilsberechtigt sind Ehepartner, Kinder und – bei kinderlosen Erblassern – die Eltern.

Ein Testament oder ein Erbvertrag sind unabdingbar, wenn man unverheiratet ist und einen Lebenspartner hat, den man mit einer Erbschaft absichern möchte. Ohne ein Testament geht dieser leer aus.

Ein letzter Wille ist ebenfalls sehr wichtig, wenn man keine Kinder hat und die Eltern nicht mehr leben. Ohne Testament fällt das gesamte Vermögen möglicherweise an weit entfernte Verwandte, zu denen kaum Kontakt bestand. In einem Testament kann man sein gesamtes Vermögen nahestehenden Menschen oder Institutionen vermachen.

So wird der Nachlass von Verheirateten aufgeteilt

Lernen Sie unsere Angebote kennen

Wer erbt wenn keine kinder und geschwister da sind

Wer erbt wenn keine kinder und geschwister da sind

Merkblatt

Testament verfassen: So gehen Sie richtig vor

Das Merkblatt klärt auf, was beim Testament wichtig ist und was in ein eigenhändiges Testament hineingehört.

Kostenfrei bestellen

Wer erbt wenn keine kinder und geschwister da sind

Wer erbt wenn keine kinder und geschwister da sind

Termin

Kostenfreies erstes Gespräch

Sprechen Sie mit einer Expertin oder einem Experten des VZ VermögensZentrums. Das erste Gespräch ist kostenfrei.

Termin vereinbaren

Wer erbt wenn keine kinder und geschwister da sind

Wer erbt wenn keine kinder und geschwister da sind

Merkblatt

Nachlass: 10 häufige Fehler beim Vererben

Viele Erblasser regeln ihren Nachlass falsch oder gar nicht. Lesen Sie, wie Sie die häufigsten Fehler vermeiden.

Kostenfrei bestellen

Weitere Beiträge zum Thema Erben & Vererben

Wer erbt wenn keine kinder und geschwister da sind

Nachlass

Kostenfreier Vortrag: Nachlass planen – Streit vermeiden und Vermögen sichern

Video von Tom Friess

Nachlassplanung

Erbschaftsplanung für Alleinstehende

Das Vermögen von Alleinstehenden fällt oft Erben zu, die der Verstorbene nicht begünstigt hätte.

Tipps für Erblasser

Die 10 wichtigsten Fragen zum Testament

Testamentsvollstrecker haben häufig mit fehlerhaften Testamenten zu tun. Vor allem diese zehn Fragen sind immer wieder ein Thema.

Wer erbt bei kinderlosen Geschwistern?

Da im deutschen Erbrecht das Repräsentationsprinzip gilt, stehen die Eltern des Erblassers in der „Rangfolge“ vor seinen Geschwistern. Gibt es kein Testament, erben die Geschwister des kinderlosen Erblassers nur, wenn die Eltern bereits verstorben sind.

Haben Nichten und Neffen Anspruch auf Pflichtteil?

Ein Pflichtteil für Neffen beziehungsweise Nichten gibt es nicht. Nichten und Neffen können wie Geschwister ohne Begründung von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden und haben dann auch keinen Anspruch auf einen gesetzlichen Anteil am Erbe.

Wer erbt wenn die kinderlose Tante stirbt?

In erster Linie gilt: Der Nachlass eines unverheirateten Erblassers geht an seine Nachkommen. Falls er keine Nachkommen hat, erben seine Eltern. Wenn diese bereits gestorben sind, geht der Nachlass an deren Nachkommen, also an die Geschwister des Verstorbenen.

Wer erbt wenn man alleinstehend ist?

Bei Alleinstehenden erben die Kinder, die Eltern oder weiter entfernte Verwandte. Unverheiratete Lebenspartner gehen leer aus. In einem Testament kann geregelt werden, wer etwas vom Nachlass erhalten soll.