Aktuelle Bewertung: 4,64 von 5 Sternen - 204 Bewertungen Show Für einen Freiberufler ist das wichtigste Kennzeichen die enge Verknüpfung zwischen persönlicher Ausbildung und beruflicher Selbständigkeit. Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz definiert den Freien Beruf folgendermaßen: "Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche, und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt." (§1 (2) PartGG). Welcher Beruf tatsächlich zu den Freien Berufen gehört, ist nicht immer leicht festzustellen. Hilfestellung bietet hier eine Zusammenstellung von bestimmten Berufsgruppen: Die KatalogberufeBei den Katalogberufen handelt es sich um Freie Berufe, die im Einkommensteuergesetz (EstG § 18) aufgezählt sind:
Dazu kommen zusätzlich die im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) genannten vier (selbständig ausgeübten) Berufsbilder:
Die ähnlichen BerufeZu den Freien Berufen wird auch eine Reihe von Berufen gezählt, die den Katalogberufen ähnlich sind. Entscheidend ist: Ihre Ausbildung und die konkrete berufliche Tätigkeit müssen mit einem Katalogberuf vergleichbar sein. Vergleichbar heißt z.B. auch, wenn für die Ausübung eines Katalogberufes eine amtliche Erlaubnis (z.B. durch das Gesundheitsamt) erforderlich ist, so gilt diese Anforderung auch für den ähnlichen Beruf (z.B. Ergotherapeut). Die TätigkeitsberufeZu den Freien Berufen zählen auch selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Eine Zuordnung zu den Freien Berufen ist nur nach Einzelfallprüfung möglich. Darauf sollten Sie achten:
Bitte beachten Sie: Freiberufliche Einzelunternehmen und BGB-Gesellschaften (GbR) können nicht im Handelsregister eintragen werden. Im Handelsregister werden nur Kapitalgesellschaften (UG, GmbH usw.) eingetragen. Freiberufler, die eine Kapitalgesellschaft gründen, verlieren damit ihren steuerlichen Status als Freiberufler. Wer zählt zu den Freiberufler?Folgende Berufe gehören nach § 18 EStG zu den selbständigen, freien Berufen:. die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit,. die selbständige Berufstätigkeit der. Ärzte. Zahnärzte. Tierärzte. Rechtsanwälte. Notare. Patentanwälte. ... . ähnlicher Berufe.. Wie erfahre ich ob ich Freiberufler bin?Ob man nun als Freiberufler eingestuft wird oder nicht, liegt einzig und allein in der Macht des Finanzamts. Bei der Anmeldung des Gewerbes bzw. der freiberuflichen Tätigkeit muss man einen Fragebogen ausfüllen und angeben, ob man freiberuflich arbeitet oder ein Gewerbe hat.
Was sind Freiberufler Beispiele?Zu den freien Berufen zählen beispielsweise: Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Tierärzte. Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte. Vermessungsingenieure.
Bis wann gilt man als Freiberufler?In der Regel handelt es sich um eine selbstständig ausgeübte Tätigkeit, die künstlerischer, wissenschaftlicher, erzieherischer, unterrichtender oder auch schriftstellerischer Natur ist. Wer als Freiberufler anerkannt wird, muss kein Gewerbe anmelden und kann Erleichterungen bei der Buchführung nutzen.
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