Wer übernimmt die Lohnfortzahlung wenn der Arbeitnehmer in den ersten 4 Wochen einer neuen Beschäftigung krank wird?

Wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit ausf�llt, bekommt er sein Gehalt weiter. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nennt das der Gesetzgeber. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer rund um die Lohnfortzahlung wissen m�ssen, hat Lohn1x1.de zusammengetragen. 

Wer mit Grippe oder gebrochenem Bein zuhause bleiben muss, bekommt dennoch weiter Gehalt � bis zu sechs Wochen lang. Diese weit verbreitete Sicherheit trifft im Gro�en und Ganzen zu und findet sich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Doch im Detail finden sich Unsicherheiten. So ensteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht schon am ersten Arbeitstag. Und er endet keineswegs immer gleichzeitig mit dem Besch�ftigungsverh�ltnis.


Wann ist ein Arbeitnehmer krank? 

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beginnt mit der Krankmeldung beim Arbeitgeber. Die korrekte Bezeichnung lautet "arbeitsunf�hig". Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nur, wenn die Krankheit den Arbeitnehmer unf�hig macht, seiner Arbeit nachzugehen. Das meldet der Arbeitnehmer zun�chst dem Arbeitgeber. Sp�testens nach dem dritten Krankheitstag muss ein Arzt die Arbeitsunf�higkeit bescheinigen. Um welche Krankheit es sich handelt, muss der Arbeitgeber nicht erfahren. �brigens gelten psychische Erkrankungen ebenso als Grund f�r eine Arbeitsunf�higkeit wie k�rperliche Krankheiten oder Unfallverletzungen.

Wichtig: Der Arbeitnehmer darf die Krankheit nicht selbst verschuldet haben. Ein eigenes Verschulden l�ge beispielsweise vor, wenn der Arbeitnehmer ausf�llt, weil er 
  • betrunken Auto gefahren ist und einen Unfall verursacht hat, 
  • eine Schl�gerei provoziert und dabei etwas abbekommen hat, 
  • eine besonders gef�hrliche Nebent�tigkeit aus�bt, 
  • eine Nebent�tigkeit aus�bt, die seine Kr�fte �berfordert. 

Sportunf�lle gelten in der Regel nicht als selbst verschuldet. Das umfasst auch verletzungsintensive Sportarten wie Abfahrtski, Boxen Moto Cross oder Bergsteigen. Allerdings muss der Freizeitsportler dabei alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen einhalten. 

Die Lohnfortzahlung gilt auch f�r eine Kur. Bedingung:

  1. Die Kur muss medizinisch notwendig sein. 
  2. Ein Sozialversicherungstr�ger muss die Kur genehmigt haben. 

Lohnfortzahlung erst nach der 4. Woche 

Erst wenn der Arbeitnehmer 4 Wochen im Betrieb hinter sich gebracht hat, muss ihm der Arbeitgeber bei Krankheit das Gehalt weiterzahlen. Erkrankt der Arbeitnehmer in den ersten vier Wochen, muss er bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen. Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld aber nicht automatisch vier Wochen lang. Nach dem Ende der vierten Woche tritt der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Kraft.

Beispiel: Arbeitnehmer A. hat vor drei Wochen eine neue Stelle angetreten und bekommt die Grippe. Er muss nun den Arbeitgeber informieren und einen Arzt aufsuchen. Der Arzt bescheinigt die Arbeitsunf�higkeit f�r die kommenden zwei Wochen. Mit dieser Arbeitsunf�higkeit muss A. bei seiner Krankenkasse Krankengeld beantragen. Die Krankenkasse bewilligt das Krankengeld � allerdings nur f�r eine Woche. Danach tritt der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ein � f�r maximal sechs Wochen. 

Lohnfortzahlung f�r jede neue Krankheit von Neuem 

Der sechsw�chige Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt f�r jede neue Krankheit aufs Neue. Allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer nicht bereits arbeitsunf�hig ist.

Beispiel: Arbeitnehmer B. h�tet wegen eines Infektes das Bett und verstaucht sich w�hrend dieser Zeit den Kn�chel, beispielsweise weil er unvorsichtig aus dem Bett gestiegen ist. In diesem Fall begr�ndet die Kn�chelverletzung keinen neuen sechsw�chigen Anspruch auf Lohnfortzahlung. 

Ist der Arbeitnehmer von einer Krankheit aber wieder genesen und erkrankt dann erneut, entsteht ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn es die Krankheit erfordert. F�r den Arbeitnehmer B. bedeutet das: Hat er den Infekt �berwunden und verstaucht sich den Kn�chel beim Aufstehen am ersten Arbeitstag, dann bekommt er wieder bis zu sechs Wochen lang Lohn vom Arbeitgeber. Wenn die Verletzung es � wie gesagt � erfordert.

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer wegen derselben Krankheit erneut ausf�llt und er bereits sechs Wochen lang seinen Lohn bekommen hat. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer dann von vornherein Krankengeld beantragen.

Beispiel: Arbeitnehmer C. erleidet einen Burnout. Der Arzt diagnostiziert eine Depression. Es folgen sechs Wochen Behandlung in einer Klinik. Danach geht C. wieder arbeiten. Doch nach drei Wochen erleidet er erneut einen Zusammenbruch. Da der Arbeitgeber bereits sechs Wochenlang den Lohn gezahlt hat, w�hrend C. station�r behandelt worden ist, muss er jetzt nicht mehr zahlen. Die Krankenkasse muss mit Krankengeld einspringen. 

Erst nach Ablauf von sechs Monaten entsteht dem Arbeitnehmer ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn er wegen einer fr�heren Krankheit erneut ausf�llt. F�r C. hie�e das: H�tte er seinen zweiten Nervenzusammenbruch erst sechs Monate nach dem ersten erlitten, dann h�tte er erneut Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Wichtig: Dieser Anspruch entst�nde auch dann, wenn C. w�hrend dieser sechs Monate aus anderen Gr�nden krank gewesen ist. 

Entgeltfortzahlung: Lohn plus �. 

Wenn ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht am Arbeitsplatz erscheinen kann, dann bekommt er bis zu sechs Wochen lang sein Gehalt weiter. Doch was genau z�hlt eigentlich zum Entgelt im Sinne des EntgFG? Neben dem arbeitsvertraglich vereinbarten Gehalt stehen dem Arbeitnehmer alle Bez�ge zu, die er �blicherweise auch f�r seine Arbeit bek�me. Darunter fallen beispielsweise:

  • Zuschl�ge f�r Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit 
  • Provisionen 
  • Gefahrenzulagen 
  • Aufwendungsersatz, wenn der Aufwand auch w�hrend der Krankheit anf�llt. 
  • Nat�rlich muss auch ein erkrankter Arbeitnehmer von Lohnerh�hungen profitieren. 

Kurz: Der Arbeitgeber muss den Durchschnittsverdienst eines Arbeitnehmers errechnen und dem erkrankten Arbeitnehmer diesen Betrag als Entgelt zahlen. Nicht zahlen m�ssen Arbeitgeber Leistungen, die in direktem Zusammenhang mit der geleisteten Arbeit stehen. Darunter fallen beispielsweise:

  • �berstunden 
  • Schmutzzulage 

Der Arbeitgeber darf bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Sonn- und Feiertage nicht herausrechnen, wenn er das nicht auch f�r alle anderen Mitarbeiter tut.

Dauer der Lohnfortzahlung 

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall setzt ein Arbeitsverh�ltnis voraus. Endet das Arbeitsverh�ltnis, dann endet auch der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Beispiel: Arbeitnehmer D. arbeitet in einem befristeten Besch�ftigungsverh�ltnis, das am 31. Mai endet. Am 20. Mai f�ngt er sich einen Magen-Darm-Infekt zu. Der Arzt schreibt ihn f�r die n�chsten zwei Wochen arbeitsunf�hig. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall jedoch nur bis zum Ende des Arbeitsverh�ltnisses den Lohn fortzahlen. 

Nur in wenigen F�llen hat der Arbeitgeber �ber das Ende des Arbeitsverh�ltnisses hinaus Anspruch auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

  • Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer wegen dessen Arbeitsunf�higkeit gek�ndigt. 
  • Das gilt auch, wenn das Arbeitsverh�ltnis auf Veranlassung des Arbeitgebers w�hrend der Arbeitsunf�higkeit mit einem Aufhebungsvertrag endet. 
  • Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht auch dann �ber das Ende des Arbeitsverh�ltnisses hinaus fort, wenn der Arbeitnehmer aus Gr�nden gek�ndigt hat, die der Arbeitgeber zu verantworten hat. 

Der Gesetzgeber will durch diese Regelungen verhindern, dass sich der Arbeitgeber eines arbeitsunf�higen Mitarbeiters zu entledigen versucht.

Wer übernimmt die Lohnfortzahlung wenn der Arbeitnehmer in den ersten 4 Wochen einer neuen Beschäftigung krank wird?



Autor(en): Wolff von Rechenberg

Quelle: BMAS, Gesetze im Internet letzte Änderung W.V.R. am 12.01.2022
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Quelle:  BMAS, Gesetze im Internet
Bild:  � panthermedia.net / Lars Zahner


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Was ist wenn ich in den ersten 4 Wochen krank werde?

Lohnfortzahlung erst nach der 4. Erst wenn der Arbeitnehmer 4 Wochen im Betrieb hinter sich gebracht hat, muss ihm der Arbeitgeber bei Krankheit das Gehalt weiterzahlen. Erkrankt der Arbeitnehmer in den ersten vier Wochen, muss er bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen.

Was passiert wenn man im ersten Monat krank ist?

Der Lohnabzug bei Krankheit im ersten Monat ist hinsichtlich der Lohnfortzahlung ein Sonderfall in der Entgeltfortzahlung. Normalerweise ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, im Krankheitsfall wie auch bei der Quarantäne das Entgelt für den Zeitraum von sechs Wochen fortzuzahlen.

Hat man in der Probezeit Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Erkranken Beschäftigte nach vier Wochen Probezeit, steht ihnen eine Entgeltfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen zu. Daran schließt sich gegebenenfalls der Bezug von Krankengeld durch die gesetzliche Krankenversicherung an.