Wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit ausf�llt, bekommt er sein Gehalt weiter. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nennt das der Gesetzgeber. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer rund um die Lohnfortzahlung wissen m�ssen, hat Lohn1x1.de zusammengetragen. Show
Wann ist ein Arbeitnehmer krank?Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beginnt mit der Krankmeldung beim Arbeitgeber. Die korrekte Bezeichnung lautet "arbeitsunf�hig". Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nur, wenn die Krankheit den Arbeitnehmer unf�hig macht, seiner Arbeit nachzugehen. Das meldet der Arbeitnehmer zun�chst dem Arbeitgeber. Sp�testens nach dem dritten Krankheitstag muss ein Arzt die Arbeitsunf�higkeit bescheinigen. Um welche Krankheit es sich handelt, muss der Arbeitgeber nicht erfahren. �brigens gelten psychische Erkrankungen ebenso als Grund f�r eine Arbeitsunf�higkeit wie k�rperliche Krankheiten oder Unfallverletzungen. Wichtig: Der Arbeitnehmer darf die Krankheit nicht selbst verschuldet haben. Ein eigenes Verschulden l�ge beispielsweise vor, wenn der Arbeitnehmer ausf�llt, weil er Die Lohnfortzahlung gilt auch f�r eine Kur. Bedingung:
Lohnfortzahlung erst nach der 4. WocheErst wenn der Arbeitnehmer 4 Wochen im Betrieb hinter sich gebracht hat, muss ihm der Arbeitgeber bei Krankheit das Gehalt weiterzahlen. Erkrankt der Arbeitnehmer in den ersten vier Wochen, muss er bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen. Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld aber nicht automatisch vier Wochen lang. Nach dem Ende der vierten Woche tritt der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Kraft. Beispiel: Arbeitnehmer A. hat vor drei Wochen eine neue Stelle angetreten und bekommt die Grippe. Er muss nun den Arbeitgeber informieren und einen Arzt aufsuchen. Der Arzt bescheinigt die Arbeitsunf�higkeit f�r die kommenden zwei Wochen. Mit dieser Arbeitsunf�higkeit muss A. bei seiner Krankenkasse Krankengeld beantragen. Die Krankenkasse bewilligt das Krankengeld � allerdings nur f�r eine Woche. Danach tritt der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ein � f�r maximal sechs Wochen. Lohnfortzahlung f�r jede neue Krankheit von NeuemDer sechsw�chige Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt f�r jede neue Krankheit aufs Neue. Allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer nicht bereits arbeitsunf�hig ist. Beispiel: Arbeitnehmer B. h�tet wegen eines Infektes das Bett und verstaucht sich w�hrend dieser Zeit den Kn�chel, beispielsweise weil er unvorsichtig aus dem Bett gestiegen ist. In diesem Fall begr�ndet die Kn�chelverletzung keinen neuen sechsw�chigen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ist der Arbeitnehmer von einer Krankheit aber wieder genesen und erkrankt dann erneut, entsteht ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn es die Krankheit erfordert. F�r den Arbeitnehmer B. bedeutet das: Hat er den Infekt �berwunden und verstaucht sich den Kn�chel beim Aufstehen am ersten Arbeitstag, dann bekommt er wieder bis zu sechs Wochen lang Lohn vom Arbeitgeber. Wenn die Verletzung es � wie gesagt � erfordert. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer wegen derselben Krankheit erneut ausf�llt und er bereits sechs Wochen lang seinen Lohn bekommen hat. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer dann von vornherein Krankengeld beantragen. Beispiel: Arbeitnehmer C. erleidet einen Burnout. Der Arzt diagnostiziert eine Depression. Es folgen sechs Wochen Behandlung in einer Klinik. Danach geht C. wieder arbeiten. Doch nach drei Wochen erleidet er erneut einen Zusammenbruch. Da der Arbeitgeber bereits sechs Wochenlang den Lohn gezahlt hat, w�hrend C. station�r behandelt worden ist, muss er jetzt nicht mehr zahlen. Die Krankenkasse muss mit Krankengeld einspringen. Erst nach Ablauf von sechs Monaten entsteht dem Arbeitnehmer ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn er wegen einer fr�heren Krankheit erneut ausf�llt. F�r C. hie�e das: H�tte er seinen zweiten Nervenzusammenbruch erst sechs Monate nach dem ersten erlitten, dann h�tte er erneut Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wichtig: Dieser Anspruch entst�nde auch dann, wenn C. w�hrend dieser sechs Monate aus anderen Gr�nden krank gewesen ist. Entgeltfortzahlung: Lohn plus �.Wenn ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht am Arbeitsplatz erscheinen kann, dann bekommt er bis zu sechs Wochen lang sein Gehalt weiter. Doch was genau z�hlt eigentlich zum Entgelt im Sinne des EntgFG? Neben dem arbeitsvertraglich vereinbarten Gehalt stehen dem Arbeitnehmer alle Bez�ge zu, die er �blicherweise auch f�r seine Arbeit bek�me. Darunter fallen beispielsweise:
Kurz: Der Arbeitgeber muss den Durchschnittsverdienst eines Arbeitnehmers errechnen und dem erkrankten Arbeitnehmer diesen Betrag als Entgelt zahlen. Nicht zahlen m�ssen Arbeitgeber Leistungen, die in direktem Zusammenhang mit der geleisteten Arbeit stehen. Darunter fallen beispielsweise:
Der Arbeitgeber darf bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Sonn- und Feiertage nicht herausrechnen, wenn er das nicht auch f�r alle anderen Mitarbeiter tut. Dauer der LohnfortzahlungDie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall setzt ein Arbeitsverh�ltnis voraus. Endet das Arbeitsverh�ltnis, dann endet auch der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Beispiel: Arbeitnehmer D. arbeitet in einem befristeten Besch�ftigungsverh�ltnis, das am 31. Mai endet. Am 20. Mai f�ngt er sich einen Magen-Darm-Infekt zu. Der Arzt schreibt ihn f�r die n�chsten zwei Wochen arbeitsunf�hig. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall jedoch nur bis zum Ende des Arbeitsverh�ltnisses den Lohn fortzahlen. Nur in wenigen F�llen hat der Arbeitgeber �ber das Ende des Arbeitsverh�ltnisses hinaus Anspruch auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Der Gesetzgeber will durch diese Regelungen verhindern, dass sich der Arbeitgeber eines arbeitsunf�higen Mitarbeiters zu entledigen versucht. Quelle: BMAS, Gesetze im Internet letzte Änderung W.V.R. am 12.01.2022 Eigenen Fachbeitrag ver�ffentlichen?Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern k�nnen Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die M�glichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu ver�ffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >> Was ist wenn ich in den ersten 4 Wochen krank werde?Lohnfortzahlung erst nach der 4.
Erst wenn der Arbeitnehmer 4 Wochen im Betrieb hinter sich gebracht hat, muss ihm der Arbeitgeber bei Krankheit das Gehalt weiterzahlen. Erkrankt der Arbeitnehmer in den ersten vier Wochen, muss er bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen.
Was passiert wenn man im ersten Monat krank ist?Der Lohnabzug bei Krankheit im ersten Monat ist hinsichtlich der Lohnfortzahlung ein Sonderfall in der Entgeltfortzahlung. Normalerweise ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, im Krankheitsfall wie auch bei der Quarantäne das Entgelt für den Zeitraum von sechs Wochen fortzuzahlen.
Hat man in der Probezeit Anspruch auf Lohnfortzahlung?Erkranken Beschäftigte nach vier Wochen Probezeit, steht ihnen eine Entgeltfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen zu. Daran schließt sich gegebenenfalls der Bezug von Krankengeld durch die gesetzliche Krankenversicherung an.
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