Wo ist in bayern die inzidenz unter 100

Bars und Klubs schließen, Weihnachtsmärkte abgesagt: Bayern hat seine Corona-Maßnahmen drastisch verschärft. In Landkreisen mit einer Inzidenz über 1000 werde ein Lockdown verhängt, erklärte Ministerpräsident Söder.

Bayern hat wegen der dramatischen Corona-Lage im Land sämtliche Weihnachtsmärkte abgesagt. Außerdem werden Klubs, Bars und die gesamte Nachtgastronomie wieder geschlossen. Das teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach einer Sitzung seines Kabinetts in München mit. Es müsse dort vorgegangen werden, wo es die meisten Ansteckungen gebe, sagte der Regierungschef zur Begründung.

Diese Schließungen gelten landesweit. Die Landesregierung will den Handel demnach von der 2G-Regel ausnehmen, aber die Zahl der Kunden auf einen pro zehn Quadratmeter begrenzen. Außerdem soll für die Gastronomie eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr eingeführt werden.

Markus Söder, bayerischer Ministerpräsident, zu den geplanten Corona-Maßnahmen in Bayern

tagesthemen 21:45 Uhr, 19.11.2021

Lockdown für Ungeimpfte

Zentraler Baustein der neuen Maßnahmen sei "ein De-facto-Lockdown für Ungeimpfte im ganzen Land", erklärte der Ministerpräsident. Maximal fünf Ungeimpfte aus zwei Haushalten dürften sich dann noch treffen.

Landesweit werde 2G und 2G plus "massiv ausgeweitet", so dass Ungeimpfte zu vielen Bereichen keinen Zutritt mehr hätten - wie etwa zu Friseuren, Hochschulen oder Volkshochschulen. Der Handel aber bleibe auch für Ungeimpfte geöffnet, fügte Söder hinzu.

Kultur und Sport: Maximal 25 Prozent Zuschauer

Bei Veranstaltungen in den Bereichen Kultur und Sport kommt eine Obergrenze von 25 Prozent Auslastung, womit etwa auch die Zuschauerzahlen zu Spielen bayerischer Vereine in der Fußballbundesliga begrenzt werden. Zudem gilt dort die 2G-plus-Regel - Zugang also auch für Geimpfte und Genesene nur noch mit Test.

Lockdown bei Inzidenz über 1000

Über Landkreise mit einer Corona-Inzidenz von über 1000 verhängt Bayern außerdem einen Lockdown. "Hier muss alles geschlossen werden", sagte Söder. Das öffentliche Leben soll dort in weiten Bereichen heruntergefahren werden: Gastronomie, Sport- und Kulturveranstaltungen sowie körpernahe Dienstleistungen würden untersagt, so der Ministerpräsident. Ausnahmen werde es für Kitas, Schulen und den Handel geben. Im Handel wird in diesen Landkreisen ein Kunde je 20 Quadratmeter zugelassen. Für die Pflegeheime gelte eine Testpflicht vor dem Betreten.

Die Lockdown-Maßnahmen sollen bis Mitte Dezember gelten. Derzeit haben acht bayerische Landkreise eine Inzidenz über 1000. Söder sagte, er erwarte hier aber einen Anstieg. Die Beschlüsse des Kabinetts sollen am Dienstag in den Landtag eingebracht werden und dort beschlossen werden.

Darum sind Lockdowns weiterhin möglich

Bis zum Auslaufen der epidemischen Lage am 25.11. dürfen die Bundesländer noch den bisherigen Maßnahmen-Katalog zur Pandemie-Bekämpfung anwenden. Also auch so harte Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen oder generelle Schließungen anordnen, die im neuen Infektionsschutzgesetz nicht mehr vorgesehen sind. Und diese möglichen harten Maßnahmen dürfen dann laut Gesetz auch für eine Übergangszeit bis zum 15. Dezember weiter gelten.

Appell an die Bürger

Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) appellierte einmal mehr an die Menschen im Freistaat, sich impfen zu lassen und freiwillig ihre Kontakte zu reduzieren. Dem Gesundheitssystem drohe der Kollaps.

Der Inzidenzwert in Bayern liegt nach Angaben des Robert Koch-Instituts mit 136 über der wichtigen Marke von 100. Auch immer mehr Städte und Kreise überschreiten diesen Wert. Eine Inzidenz von 100 gilt als Grenzwert für die sogenannte Notbremse. Wird er überschritten, greifen strenge Regeln. Welche Städte und Kreise in Bayern liegen darunter?

Corona Inzidenz München und Neu-Ulm – Diese Regionen liegen unter Inzidenzwert 100

Ab einem Inzidenzwert von 100 gelten in Bayern strenge Verschärfungen der Regeln. Viele Städte und Kreise haben diese Marke bereits gerissen. Diese Regionen liegen laut Dashboard des RKI unter einer Inzidenz von 100:

  • 99,8 Kreis Forchheim
  • 98,3 Stadt Straubing
  • 97 Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
  • 94,2 Kreis Dillingen a.d.Donau
  • 93,4 Kreis Erding
  • 93,1 Kreis Landsberg a.Lech
  • 92,8 Kreis Aichach-Friedberg
  • 92 Kreis Miesbach
  • 90,5 Kreis Ebersberg
  • 89 Kreis Günzburg
  • 88,1 Kreis Bad Kissingen
  • 87,9 Kreis Neustadt a.d.Waldnaab
  • 87,6 Kreis Coburg
  • 87,3 Kreis München
  • 85,9 Kreis Garmisch-Partenkirchen
  • 85,2 Stadt Coburg
  • 84,9 Kreis Bamberg
  • 84,5 Kreis Kitzingen
  • 81,6 Kreis Miltenberg
  • 81,5 Kreis Rottal-Inn
  • 81,2 Kreis Berchtesgadener Land
  • 77,3 Stadt Erlangen
  • 76,1 Kreis Main-Spessart
  • 72,1 Kreis Würzburg
  • 70,4 Stadt Aschaffenburg
  • 68,8 Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen
  • 68,8 Stadt Würzburg
  • 65,8 Kreis Schweinfurt
  • 47,8 Stadt Ansbach

Corona Regeln Bayern aktuell: Das gilt für Geschäfte, Treffen und Schulen bei einer Inzidenz über 100

Das Osterwochenende steht vor der Tür und es gibt immer mehr Hotspots in Bayern. Überschreitet die Inzidenz die Marke von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tage. greifen neue Regeln. Maßgeblich sind die Zahlen des Robert Koch-Instituts. Was gilt laut Corona-Verordnung im Freistaat für Hotspots?

  • Kontaktbeschränkungen: Treffen sind nur mit Mitgliedern des eigenen Haushalts und einer Person aus einem fremden Haushalt gestattet. Paare werden als ein Haushalt gezählt. Das gilt auch an Ostern.
  • Einzelhandel: Nur Geschäfte des täglichen Bedarfs dürfen öffnen. Das sind z.B. Supermärkte, Tankstellen, Apotheken etc. Ab dem 12. April ist auch in Hotspots Terminshopping (Click&Meet) erlaubt.
  • Schulen: Alle Schülerinnen und Schüler müssen im Fernunterricht lernen. Einzige Ausnahme sind Abschlussklassen. Ab dem 12. April gelten auch die vierte Klasse der Grundschule und die elften Klassen an Gymnasien, Berufs- und Fachoberschulen als Abschlussklassen.
  • Kitas: Es wird nur eine Notbetreuung angeboten.
  • Sport: Lediglich Individualsport ist erlaubt.
  • Ausgangssperre: Es gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Die Wohnung darf in dieser Zeit nur aus triftigem Grund verlassen werden.

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