Nach § 1626 Abs. 1 S. 1 BGB haben Eltern für minderjährige Kinder im Rahmen der elterlichen Sorge bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie haben dabei für das minderjährige Kind gem. § 1626 Abs. 1 S. 1 BGB bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Naturalunterhalt, also Verpflegung und Unterkunft, zu gewähren. Danach entfallen das für die Eltern geltende Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie das elterliche Sorgerecht und dementsprechend auch die
Sorgeverpflichtung. Show Falls Sie mehr zu diesem familienrechtlichen Thema wissen möchten, rufen Sie uns an (089-2366330) oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere Kanzlei für Familienrecht liegt in München und ist über den Sendlinger Tor Platz sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Gerne unterstützen wir Sie bei Trennung und Scheidung. Sie werden von erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten für Familienrecht beraten.
Eingestellt am 12.05.2016 Bewertung: 3,5 bei 55 Bewertungen. (1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich) Kann ich meine 19 jährige Tochter rausschmeißen?Dem volljährigen Kind steht dabei kein Recht mehr zu, in der elterlichen Wohnung zu leben. In der von den Eltern bewohnten Wohnung steht den Eltern das Hausrecht zu. Danach können sie auch von ihrem volljährigen Kind verlangen, dass dieses auszieht.
Kann man das eigene Kind aus dem Haus werfen?Prinzipiell haben Eltern das Recht, ihre volljährigen Kinder vor die Tür zu setzen. Im Fachjargon können sie ihren Kindern ohne Begründung ein Hausverbot erteilen. "Im Einzelfall sollte jedoch immer ein einvernehmlicher Auszug eines volljährigen Kindes aus der elterlichen Wohnung angestrebt werden", so die Expertin.
Kann ich meinen 25 jährigen Sohn rauswerfen?Rauswurf nur mit Hilfe des Familiengerichts
Sie können ihm nicht einfach den Stuhl vor die Tür setzen. Sie dürfen ihm auch nicht, wenn er mal ausgegangen ist, den Zutritt zur Wohnung verwehren oder gar das Schloss austauschen. Um ihn aus der Wohnung zu drängen, müssen Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Was kann ich machen wenn ich nicht mehr bei meinen Eltern wohnen will?Für das Kind ist es am empfehlenswertesten, sich im konkreten Fall an das für den Wohnort des Kindes zuständige Jugendamt zu wenden. Die entsprechenden Kontaktadressen und Ansprechpartner sind unter www.jugendamt.com online verfügbar.
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