Genesen, geimpft, geboostert: Wir erklären, wie lange welcher Status in NRW gültig ist und welche Ausnahmen gelten. ">Genesen, geimpft, geboostert: Wir erklären, wie lange welcher Status in NRW gültig ist und welche Ausnahmen gelten. Foto: dpa/Jörg Carstensen Update Bonn Je nach Impfstatus gelten in NRW unterschiedliche Regeln. So sind Geboosterte unter Umständen von der Testpflicht der 2G-plus-Regelung befreit. Für Genesene und vollständig Geimpfte gibt es derweil verschiedene Ausnahmen. Wir erklären, welcher Status wie lange gültig ist.
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Von Sandra Liermann Redakteurin Online Sandra Liermann folgenBei den gültigen Corona-Regeln den Durchblick zu behalten, ist gar nicht so einfach. So gelten laut aktueller Schutzverordnung des Landes NRW nur Menschen, die dreifach geimpft sind, als geboostert. Zeitgleich gibt es in NRW diverse Ausnahmen. Unter bestimmten Umständen sind bestimmte Personen Geboosterten gleichgestellt. Wann das der Fall ist und wie lange der Geimpft-, Geboostert- und Genesen-Status gilt, erklären wir hier. Wann gelte ich als vollständig geimpft in Nordrhein-Westfalen?Als vollständig geimpft gilt in NRW, wer insgesamt zwei Impfdosen mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten hat. In welcher Kombination die Vakzine verimpft wurden, spielt dabei keine Rolle. Diese Regelung gilt auch bei jeglicher Kombination mit dem Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson. In Deutschland sind fünf Vakzine zugelassen: die der Hersteller Astrazeneca, Biontech/Pfizer, Moderna, Novavax sowie Johnson & Johnson. Eine Übersicht, welche Impfstoffe in der Europäischen Union zugelassen sind, findet sich auf der Seite des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). Bin ich mit einer Johnson & Johnson-Impfung vollständig geimpft?Nein. Seit dem 15. Januar 2022 gelten Personen, die nur eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben, nicht mehr als vollständig geimpft. Ab wann gelte ich in NRW als vollständig geimpft?Nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern in ganz Deutschland gelten Personen als vollständig geimpft, wenn ihre zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Als vollständig grundimmunisiert gilt zudem, wer nach überstandener und mittels PCR-Test nachgewiesener Covid-Infektion einmalig gegen Corona geimpft wurde. Bei diesen Personen entfällt die Karenzzeit von 14 Tagen. Sie sind also unmittelbar nach der Impfung von der Quarantäne ausgenommen und von der Testpflicht bei 2G-plus befreit. Wie lange gelte ich als vollständig geimpft?Seit dem 1. Februar 2022 sind die EU-weit gültigen Impfzertifikate ohne Auffrischungsimpfung nur noch 270 Tage (also rund neun Monate) lang gültig, beginnend ab dem Tag der letzten Impfung. Wer ist vollständig Geimpften gleichgestellt in NRW?Zwei Personengruppen sind, wenn sie über einen negativen Corona-Test verfügen, laut Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vollständig Immunisierten gleichgestellt: 1. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren sowie 2. Personen, die ein ärztliches Attest haben, demzufolge sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können. Der Zeitpunkt, zu dem eine Corona-Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war, darf höchstens sechs Wochen zurückliegen. Lesen Sie auch |