Wann muss eine zweite Betriebsnummer beantragt werden?

Die Betriebsnummer wird von der Bundesagentur für Arbeit vergeben. Als Selbstständiger müssen Sie eine Betriebsnummer beantragen, sobald Sie den ersten Mitarbeiter beschäftigen wollen. Mit der Betriebsnummer nehmen Sie sowohl die Anmeldung zur Sozialversicherung als auch die Meldung Ihrer Mitarbeiter bei der Krankenkasse vor.

Erfahren Sie, wann Sie eine Betriebsnummer beantragen müssen, wie Sie den Antrag auf eine Betriebsnummer stellen und was weiterhin zu beachten ist.

1. Das Arbeitsamt: wichtige Anlaufstation

Die Bundesagentur für Arbeit, also das Arbeitsamt, ist die zentrale Anlaufstelle für den Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld zur Förderung der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit. Für beide Zuschüße gibt es jeweils einige Punkte zu beachten, die Gründer vor dem Gespräch mit dem Betreuer bei dem Arbeitsamt kennen sollten.

Für bereits gegründete Unternehmen ist das Arbeitsamt insbesondere dann relevant, wenn zum ersten Mitarbeiter eingestellt werden sollen. Dann muss beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragt werden, mit der Sie dann die neuen Mitarbeiter anmelden können. 

Weiter unten haben wir Ihnen noch wichtige Adressen und Links zum Thema Arbeitsamt zusammengestellt.

2. Wann Sie eine Betriebsnummer beantragen müssen

Als Gründer oder Selbstständiger besteht für Sie eine Meldepflicht zur Betriebsnummer, sobald Sie mindestens einen Mitarbeiter oder Angestellten haben. Der Antrag auf eine Betriebsnummer muss auch für Beschäftige in Mini-Jobs oder Auszubildende gestellt werden. Auch im Fall einer Betriebsübernahme müssen Sie eine neue Betriebsnummer beantragen.

3. Wo erfolgt der Antrag der Betriebsnummer?

Die Betriebsnummer wird seit 2008 vom BNS, dem Betriebsnummern-Service vergeben. Bei einer Bearbeitungszeit von ca. drei Werktagen ist es sinnvoll, den Antrag auf eine Betriebsnummer einzureichen, noch bevor Sie Mitarbeiter einstellen.

  • Den Antrag für die Betriebsnummer reichen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit ein. Zentral verantwortlich ist der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken.
  • Ausnahmen für den Antrag der Betriebsnummer bestehen für knappschaftliche Betriebe sowie für Seefahrts- und Schiffereibetriebe. Für diese sind die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Ansprechpartner.
  • Sie können den Antrag für die Betriebsnummer schriftlich per Post, Email, Fax oder auch online ausfüllen. Ebenfalls können Sie telefonisch die Betriebsnummer beantragen.
  • Folgende Angaben sind im Antrag für die Betriebsnummer erforderlich:
    - allgemeine Angaben zum Betrieb wie Name, Adresse und Kontakt
    - der wirtschaftliche Schwerpunkt des Unternehmens
    - Ansprechpartner für die Bundesagentur im Unternehmen
    - welche Betriebsstätte an die Krankenkassen gemeldet ist
    - ob weitere Betriebsstätten zur Meldung bestehen
  • Den Antrag für die Betriebsnummer finden Sie z.B. in unserer kostenfreien Online-Lösung Unternehmerheld.

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4. Betriebsnummer und Krankenkasse

Die Betriebsnummer benötigen Sie auch zur An- und Abmeldung von Mitarbeitern bei der jeweiligen Krankenkasse. Ohne die Betriebsnummer ist eine Anmeldung zur Sozialversicherung nicht möglich, denn mit der Betriebsnummer werden die Beträge den entsprechenden Konten zugeordnet.

Zudem dient die Betriebsnummer als Schlüssel für Beschäftigungsstatistiken, die für die Wirtschaftszweige und Regionen erstellt werden. Ein wichtiger Hinweis: Auch Arbeitgeber mit ausschließlich geringfügig Beschäftigten brauchen eine Betriebsnummer.

    5. Betriebsnummer und Meldung von Veränderungen

    An den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit müssen Sie auch eine Mitteilung machen, wenn sich Sachverhalte ändern. Dazu zählen:

    • Das Unternehmen wird geschlossen
    • Bei Adressänderungen des Unternehmens
    • Wechsel des Inhabers beim Unternehmen
    • Übernahme des Betriebs
    • Ein bereits stillgelegter Betrieb wird fortgeführt
    • Der wirtschaftliche Zweck des Unternehmens ändert sich oder ein Teil des Unternehmens verfolgt einen anderen wirtschaftlichen Zweck

    6. Was ist noch bei der Betriebsnummer zu beachten?

    Zusätzlich zur Beantragung einer Betriebsnummer muss in einigen Branchen der Beschäftigungsbeginn von Arbeitnehmern sofort - spätestens mit Arbeitsbeginn - an den Träger der Rentenversicherung gemeldet werden. Dies gilt für Unternehmen aus den Bereichen:

    • Baugewerbe
    • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
    • Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe
    • Schaustellergewerbe
    • Unternehmen der Forstwirtschaft
    • Gebäudereinigungsgewerbe
    • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
    • Fleischwirtschaft.

    Mehr Informationen zur Sofortmeldung erhalten Sie online auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

      7. Die Betriebsnummer im Überblick

      • Ab dem ersten Mitarbeiter muss eine Betriebsnummer beantragt werden.
      • Die Betriebsnummer wird bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt.
      • Der Antrag für die Betriebsnummer kann schriftlich per Post, E-Mail, Fax, online oder telefonisch erfolgen.
      • Die Betriebsnummer benötigen Sie auch zur An- und Abmeldung von Mitarbeitern bei der Krankenkasse.
      • Auch bei geringfügig Beschäftigten müssen Sie eine Betriebsnummer beantragen.
      • Die Betriebsnummer dient Beschäftigungsstatistiken.
      • Die Betriebsnummer kann kostenfrei beantragt werden.

      8. Mehr zum Thema Mitarbeiter

      Neben der Betriebsnummer haben wir Ihnen auf dem Portal weitere Informationen rund um das Thema Mitarbeiter zusammengestellt. Lesen Sie mehr zur Personalsuche sowie den rechtlichen Gegebenheiten im Kapitel "Existenzgründung mit Mitarbeitern".

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      Email: hannover(at)arbeitsagentur.de

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      30853 Langenhagen

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      Email: Langenhagen(at)arbeitsagentur.de

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      76089 Karlsruhe

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      Brauerstraße 10
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      Telefax: 0721 823-2000
      Email: Karlsruhe(at)arbeitsagentur.de

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      Agentur für Arbeit Köln
      50575 Köln

      Telefon: 01801.55 51 11 (Arbeitnehmer)
      Telefon: 01801.66 44 66 (Arbeitgeber)

      Hauptgeschäftsstelle

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      Luxemburger Str. 121
      50939 Köln

      Telefax: 0221.94 29 41 23
      Email: Koeln(at)arbeitsagentur.de

      Geschäftsstelle Köln-Mülheim

      Besucheradresse:
      Genovevastraße 26-28
      51065 Köln

      Telefax: 0221.45 55 96 99
      Email: Koeln-Muelheim(at)arbeitsagentur.de

      Geschäftsstelle Köln-Porz

      Besucheradresse:
      Theodor-Heuss-Str. 60-66
      51149 Köln

      Telefax: 02203.35 91 56 7
      Email: Koeln-Porz(at)arbeitsagentur.de

      Postanschrift:
      Agentur für Arbeit Mannheim
      68156 Mannheim

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      M 3A
      68161 Mannheim

      Telefon: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer)
      Telefon: 01801 / 664466 (Arbeitgeber)
      Telefax: 0621 165-530
      Email: Mannheim(at)arbeitsagentur.de

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      Agentur für Arbeit München
      80304 München

      Besucheradresse:
      Kapuzinerstr. 26
      80337 München

      Telefon: 01801.55 51 11 (Arbeitnehmer)
      Telefon: 01801.66 44 66 (Arbeitgeber)
      Telefax: 089.51 54 66 69
      Email: Muenchen(at)arbeitsagentur.de

      Geschäftsstelle Freising

      Postanschrift:
      Agentur für Arbeit Freising
      85322 Freising

      Besucheradresse:
      Parkstraße 11
      85356 Freising

      Telefon: 01801.55 51 11 (Arbeitnehmer)
      Telefon: 01801.66 44 66 (Arbeitgeber)
      Telefax: 08161.17 12 08
      Email: Freising(at)arbeitsagentur.de

      Geschäftsstelle Erding

      Postanschrift:
      Agentur für Arbeit Freising
      85322 Freising

      Besucheradresse:
      Freisinger Str. 67
      85435 Erding

      Telefon: 01801.55 51 11 (Arbeitnehmer)
      Telefon: 01801.66 44 66 (Arbeitgeber)
      Telefax: 08122.97 02 55
      Email: Erding(at)arbeitsagentur.de

      Bundesagentur für Arbeit – Zentrale

      Regensburger Straße 104
      90478 Nürnberg
      Telefon: 0911/179-0
      Telefax: 0911/179-2123
      E-Mail: Zentrale(at)arbeitsagentur.de  

      • Jobbörse der Agentur für Arbeit

      Betriebsnummern-Service der Bundesagentur

      Eschberger Weg 68
      6121 Saarbrücken
      Telefon: 0800/4 5555 20
      Fax: 0681/988429-1300
      E-Mail: betriebsnummernservice(at)arbeitsagentur.de

      Autor: Für-Gründer.de Redaktion

      René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

      Warum unterschiedliche Betriebsnummern?

      Die Niederlassungen werden zu einem Beschäftigungsbetrieb unter einer Betriebsnummer zusammengefasst, sofern dieselbe wirtschaftliche Betätigung ausgeübt wird. Bei verschiedenen wirtschaftlichen Betätigungen wird je Niederlassung mit unterschiedlicher Wirtschaftsunterklasse eine Betriebsnummer vergeben.

      Was benötige ich um eine Betriebsnummer zu beantragen?

      Die Betriebsnummer im Überblick Ab dem ersten Mitarbeiter muss eine Betriebsnummer beantragt werden. Die Betriebsnummer wird bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Der Antrag für die Betriebsnummer kann schriftlich per Post, E-Mail, Fax, online oder telefonisch erfolgen.

      Was ist die Hauptbetriebsnummer?

      Der Arbeitgeber wählt in der Regel eine Betriebsnummer aus, mit der er sich im Beitragsnachweisverfahren gegenüber der Einzugsstelle als Beitragsschuldner identifiziert. Diese Betriebsnummer, umgangssprachlich als "Hauptbetriebsnummer" bezeichnet, wird im Beitragsnachweisdatensatz angegeben.

      Woher bekommt man die Betriebsnummer?

      Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen. Nutzen Sie unseren Online-Antrag. Ihr Vorteil: In der Regel entfällt die Bearbeitungszeit.

      Was versteht man unter beschäftigungsbetrieb?

      Als Beschäftigungsbetrieb gilt eine nach Gemeindegrenze und wirtschaftlicher Betätigung abgegrenzte Einheit, für die eine eigene Betriebsnummer vergeben wird. In einem Beschäftigungsbetrieb werden Arbeitnehmer beschäftigt. Auch ein Privathaushalt kann einen Beschäftigungsbetrieb bilden.