Welche Arbeit ist zumutbar bei ALG 1?

Was ist "zumutbar"?

Eine Beschäftigung gilt als zumutbar, wenn auf die körperliche Fähigkeit der arbeitslosen Person Rücksicht genommen wird und die Arbeit weder die Gesundheit noch die Sittlichkeit gefährden.

Achtung!

Nur ein Arbeitsverhältnis ist zumutbar. Wenn Ihnen ein freies Dienstverhältnis angeboten wird, können Sie dieses auf freiwilliger Basis annehmen.

Welcher Arbeitsweg gilt als zumutbar?  

  • Bei einem Teilzeitjob gelten jedenfalls eineinhalb Stunden Wegzeit für Hin- und Rückweg als zumutbar - unabhängig vom Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung.   
  • Bei einem Vollzeitjob gelten jedenfalls zwei Stunden Wegzeit für Hin- und Rückweg als zumutbar.                                                                                
  • Ein wesentliches Überschreiten der genannten Wegzeiten ist unter besonderen Umständen möglich – z.B. wenn am Wohnort lebende Personen üblicherweise längere Wegzeiten zurücklegen oder besonders günstige Arbeitsbedingungen angeboten werden.

Welche Bezahlung gilt als zumutbar?

Eine Arbeit ist nur dann zumutbar, wenn Sie dabei mindestens so viel bezahlt bekommen, wie es dem Kollektivvertrag der jeweiligen Branche entspricht – und zwar unabhängig davon, ob Sie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen.

Entgeltschutz bei berufsfremder Arbeit oder Teilzeitjob

Wenn Sie in eine andere Beschäftigung vermittelt werden, als Sie zuletzt ausgeübt haben (= berufsfremde Beschäftigung) oder in eine Teilzeitbeschäftigung vermittelt werden, gilt der sogenannte "Entgeltschutz": Das bedeutet, dass Sie in Ihrer neuen Beschäftigung in der Höhe von 80% der letzten Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes entlohnt werden müssen. Nach Ablauf von 120 Tagen senkt sich diese Grenze auf 75%.

In Ihrem bisherigen Beruf darf Sie das AMS auch dann vermitteln, wenn das Entgelt geringer ist als die 80% der herangezogenen Bemessungsgrundlage. Das Einkommen muss aber dem Kollektivvertrag entsprechen! Der Entgeltschutz gilt nur dann, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen.

Entgeltschutz aufgrund vorangegangener Teilzeitarbeit

Wenn Sie mehr als die Hälfte der Zeit, die als Bemessungsgrundlage herangezogen wird, teilzeitbeschäftigt waren, muss das sozialversicherungspflichtige Entgelt der zugewiesenen Beschäftigung mindestens die Höhe der herangezogenen Bemessungsgrundlage erreichen. Dieser Entgeltschutz gilt für die gesamte Dauer des Arbeitslosengeld-Bezugs.

Welcher Kurs ist zumutbar?

Oftmals versucht das AMS, Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, indem es Sie einer Schulung zuteilt. Eine solche Maßnahme müssen Sie grundsätzlich besuchen. Allerdings muss der Kurs geeignet sein, tatsächlich Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Bei der Zumutbarkeit von Kursen kommt es auf einen objektiven Maßstab an. Ihre persönliche Ansicht, dass der Kurs „sinnlos“ sei, ist für eine Ablehnung des Kurses oder der Maßnahme nicht ausreichend.

Betreuungsplan

Das Arbeitsmarktservice muss mit Ihnen gemeinsam einen Betreuungsplan erstellen. Darin müssen die voraussichtlichen Maßnahmen, die zur Beendigung Ihrer Arbeitslosigkeit führen sollen, beschrieben sein. Der Betreuungsplan soll gemeinsam mit Ihnen vereinbart werden, wenn Sie aber mit dem AMS keine Einigung erzielen können, kann das AMS den Plan einseitig festlegen. Gegen den Betreuungsplan, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie kein Rechtsmittel einlegen.

Maßnahme Arbeitserprobung oder Arbeitstraining

Arbeitserprobungen dürfen nur zur Überprüfung vorhandener oder im Rahmen der Maßnahme erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der Einsatzmöglichkeiten in einem Betrieb eingesetzt werden und daher eine angemessene Dauer nicht überschreiten.

Was passiert, wenn ich eine Stelle nicht annehme?

Zum zeitweiligen Verlust des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe kommt es, wenn Sie sich weigern, die Arbeit aufzunehmen. Auch wenn Sie eine Nach- oder Umschulung nicht besuchen, eine Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ablehnen oder zu wenig Eigeninitiative zum Auffinden einer Beschäftigung zeigen, können Sie Ihren Anspruch verlieren.

Bei all diesen Punkten kommt es beim ersten Mal zum Verlust des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe für sechs Wochen. Bei wiederholter Weigerung verlieren Sie das Geld für acht Wochen. Die Erhöhung der Sperrfrist auf acht Wochen gilt bis zum Erwerb einer neuen Anwartschaft.

Wichtig!

Der Krankenversicherungsschutz für Arbeitslose und ihre Angehörigen bleibt auch während der Ausschlussfrist erhalten.

Kriterien der Zumutbarkeit

Das kann zumutbar sein ...

Ist Zeitarbeit zumutbar

Befristete oder dauerhafte Sperrung

Sperrzeiten

Vor Eintritt der Arbeitslosigkeit

Ablehnungsgründe

Allgemein

Warum erhalten Sie Arbeitsangebote die mal zumutbar und mal unzumutbar sind? Oft sind dem vorschlagenden Arbeitsvermittlern nicht alle Bedingungen einer vorgeschlagenen Arbeit oder Ihrer Bindungen/Einschränkungen nicht.
Grund: Jobangebote gehen beim arbeitgeberorientierten Vermittler ein. Ihre Daten (Arbeitsgesuch) werden dagegen vom arbeitnehmerorientierten Vermittler erhoben. Der vorschlagende Arbeitsvermittler kennt also nur eine Seite genauer.
Positiv: Sie können Gründe auch bei schon laufenden Stellenvorschlägen immer noch nachreichen. Die Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit muss dann neu beurteilt werden. Ihr Vermittler muss Ihnen Auskunft geben (Pkt. 140.6 der Fachlichen Weisungen zu § 140 SGB III).

Kriterien der Zumutbarkeit

Die Kriterien sind in § 140 SGB III genannt. Es geht dabei um die Punkte

  • Arbeitsbedingungen
    (Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften; Beachtung der guten Sitten; körperliches und geistiges Leistungsvermögen)
  • Höhe des Einkommens
  • Pendelzeiten zum Arbeitsort
  • getrennte/doppelte Haushaltsführung, Umzug

Das kann zumutbar / unzumutbar sein

Nicht alle Punkte, die nachstehend genannt sind, sind grundsätzlich zumutbar. Auch wenn einzelne Kriterien (bspw. Entfernung, Einkommen) für sich gesehen noch zumutbar erscheinen, kann die Kombination mehrerer (negativen) Punkte dazu führen, dass ein Vermittlungsvorschlag unzumutbar wird. Beispielsweise niederes Einkommen bei max. Entfernung sollte nicht zumutbar sein. Sie müssen dies aber mit Ihrem Arbeitsvermittler klären. Sie sollten dann aber Ihre Gesamtsituation benennen. Ob Sie das wollen, bleibt Ihnen überlassen.

Zumutbarkeit im Einzelnen (hier nachzulesen):

  • jede Arbeit ist zumutbar - es gibt keinen Berufsschutz
  • befristete Tätigkeit sind zumutbar
  • vorübergehende getrennte Haushaltsführung
    (Dauer ca. 6 Monate)
    Siehe unseren Beitrag "... getrennte Haushaltsführung ..."
  • Lohn unter bisheriger Bezahlung - zumutbarer Lohn:
    bis 3. Monat arbeitslos: 20% weniger
    bis 6. Monat arbeitslos: 30% weniger
    länger arbeitslos: Nettolohn in Höhe Arbeitslosengeld
    Siehe unseren Beitrag "Job ablehnen wegen zu geringem Gehalt"
  • Pendelzeiten - "im Regelfall"
    Vollzeit bis 2,5 Std. (hin- und zurück)
    Teilzeit bis 2    Std.
    Siehe unseren Beitrag "Zumutbarer Arbeitsweg ..."

ABER: Eine Stelle kann unzumutbar sein, wenn Sie Verpflichtungen aus tatsächlichen Bindungen nicht nachkommen können. Und es gibt noch viele weitere wichtige Gründe (siehe Fundstellen § 159 SGB III) gegen die obigen Zumutbarkeitskriterien.

Ist Zeitarbeit zumutbar

Grundsätzlich ist Zeitarbeit zumutbar. Es gibt keinen speziellen Ablehnungsgrund für Stellen in der Zeitarbeit. Vielmehr sind diese Stellen an den allgemeinen Zumutbarkeitsregelungen zu messen. Also Lohnhöhe, Entfernung usw.

Folgen, wenn Sie Arbeit oder Maßnahmen nicht annehmen

Eine Ablehnung kann zu einer befristeten oder dauerhaften Sperrung des Arbeitslosengeldes führen. Es kommt auf die Begründung an.

Beispiel:

  • Sie sind gelernter Schlosser. Für diese Tätigkeit sind Sie fachliche und gesundheitliche geeignet.
  • Vorgeschlagen wird eine Stelle als Schlosser bei Firma Maier. 

Ablehnungsgrund und Folgen:

  • Sie sind bereit als Schlosser zu arbeiten, nicht aber bei Fa. Maier.
    Folge:
    Sperrzeit
    Arbeitslosengeld wird für eine bestimmte Zeit gesperrt.
  • Sie lehnen ab, weil Sie grundsätzlich nicht mehr als Schlosser arbeiten wollen.
    Folge:
    Fehlende Verfügbarkeit
    Tätigkeiten als Schlosser sind für Sie zumutbar. Bei grundsätzlicher Ablehnung einer Tätigkeit als Schlosser wird Arbeitslosengeld unbefristete versagt, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Das Arbeitslosengeld kann wieder bewilligt werden, wenn Sie Ihre Arbeitsbereitschaft ändern. 
  • Sie lehnen ab, weil Sie nur diesen Job bei Firma Maier nicht ausüben mögchten. Eine befristete Sperrfrist ist möglich.

Sperrzeiten

Arbeitsangebote vor Eintritt der Arbeitslosigkeit

Eine Sperrzeit kann bereits eintreten, wenn Sie sich frühzeitig arbeitsuchend gemeldet haben. Also auch dann, wenn Sie sich früher als gesetzlich vorgeschrieben bei der Agentur melden und dann ein Angebot erhalten.

Allerdings kann eine Sperrzeit nicht eintreten, wenn im Jobvorschlag eine Arbeitsaufnahme vor Eintritt der Arbeitslosigkeit vorgesehen ist. Beispiel: Sie erhalten einen Vorschlag bereits zwei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit mit Vermerk "Eintritt: sofort". Annehmen müssen Sie diesen Job nicht.

Voraussetzungen für Sperrzeit

Eine Sperrzeit kann unter anderem nur eintreten, wenn die Arbeit

  1. durch die Agentur für Arbeit erfolgte
  2. der Arbeitgeber und die Art der Tätigkeit benannt ist
  3. mit einer Belehrung über die Rechtsfolgen versehen ist.
  4. die Tätigkeit zumutbar im Sinne von § 140 SGB III ist .

Es kommt durchaus vor, dass Vorschläge nicht mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen sind. Die Ursache kann darin liegen, dass Ihr Arbeitsvermittler vielleicht selbst davon ausgeht, dass das Stellenangebot unzumutbar sein könnte. Bei Ablehnung eines Vorschlags ohne Belehrung kann keine Sperrzeit eintreten. Den Text der Belehrung finden Sie in Anlage 1 der Fachlichen Weisungen zu § 159 SGB III.

Ablehnungsgründe

Nennen Sie alle Gründe, die die Annahme eine Arbeit für Sie unzumutbar erscheinen lassen. Auch Gründe, die für Sie erst an vierter oder fünfter Stelle stehen. Denn nach den „Fachlichen Weisungen“ zu § 159 SGB III muss ein Arbeitsvermittler „alle Gründe und alle Umstände des Einzelfalls“ bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Selbst Gründe, die Sie nicht nennen, die der Arbeitsvermittler aber aufgrund früherer Beratungsgespräche kennen muss.

In den Fachlichen Weisungen finden Sie untern Pkt. 159.1.2.1 zu § 159 SGB III eine Liste vieler wichtiger Gründe für die Aufgabe von Arbeitsstellen. Diese gelten ausdrücklich analog für die Ablehnung von Arbeit oder Bildungsangeboten. 

Sperrzeitdauer

  • Erste Ablehnung: 3 Wochen
  • Zweite Ablehnung: 6 Wochen
  • Weitere Ablehnungen: 12 Wochen

Für die Anzahl der Ablehnungen zählen auch Ablehnungen/Abbrüche von Maßnahmen und Ablehnungen in der Aktionszeit (ab frühzeitiger Arbeitsuchendmeldung). Sperrzeiten aus früheren Arbeitslosigkeitsperioden können mitzählen und letztendlich zum Verlust des ganzen Alg-Anspruchs führen.

Finanzielle Hilfen für die Aufnahme einer Arbeit

Für die Arbeitsaufnahme kann Ihnen Ihr Arbeitsvermittler Unterstützung im Rahmen des „Vermittlungsbudgets (§ 45 SGB III)“ gewähren. Bevor Sie einen Job nicht annehmen, sollten Sie sich nach -anteiliger- Erstattung von Pendelkosten (Fahrkostenbeihilfe), Umzugskosten oder die Unterstützung für eine getrennte Haushaltsführung (Trennungskostenbeihilfe) erkundigenn. Jede Agentur für Arbeit hat dazu eigene „ermessenslenkende Weisungen“ erstellt. Die Agenturen veröffentlichen diese in der Regel nicht. Hier finden Sie die ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget des Jobcenters Landkreis Uelzen (Seite 2 unten).


Fazit

Auf ein Arbeits- oder Bildungsangebot nicht zu reagieren ist stets die schlechteste Variante. Meist erhalten auch die betroffenen Arbeitgeber oder Bildungsträger zusätzlich zu Ihnen ein Informationsschreiben, sodass von dort auch Rückmeldungen an den Arbeitsvermittler erfolgen. Wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt warten, können Sie nur noch reagieren und nicht mehr agieren. Sprechen Sie bei Zweifeln an der Zumutbarkeit mit Ihrem Arbeitsvermittler, bevor Sie ein Angebot nicht annehmen.

Welche Arbeit darf ich ablehnen?

Als Arbeitnehmer dürfen Sie dann die Arbeit verweigern, allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Der Lohnrückstand muss erheblich sein (etwa zwei bis drei komplette Monatsgehälter). Es darf nicht absehbar sein, dass Ihr Arbeitgeber demnächst wieder zahlen wird.

Welches Gehalt muss ich als Arbeitsloser akzeptieren?

Welcher Lohn ist zumutbar? In den ersten drei Monaten der Arbeits- losigkeit musst Du bereits einen Lohn ak- zeptieren, der bis zu 20 % unter Deinem letzten Verdienst liegt. Vom vierten bis sechsten Monat gilt sogar ein Minus von bis zu 30 % als zumutbar. Verglichen wird dabei der alte mit dem neuen Bruttolohn.

Wann ist es unzumutbar zu arbeiten?

Eine Arbeit ist aus allgemeinen Gründen unzumutbar, wenn sie gegen gesetzliche, tarifliche oder arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Hierunter fallen vor allem sittenwidrige Beschäftigungen, die 30% unter dem tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelt liegen.

Kann ALG 1 komplett gestrichen werden?

Kann das Arbeitslosengeld 1 gekürzt werden? Ja. Grundsätzlich kann es zu einer Kürzung vom Arbeitslosengeld 1 kommen. Diese wird als Sperrzeit bezeichnet.

Wie viele vermittlungsvorschläge darf man ablehnen?

Tatsächlich dürfen Sie einen Vermittlungsvorschlag ablehnen, wenn gute Gründe vorliegen. Vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt: Die Bewerbung gehört zur Mitwirkungspflicht. Denn Sie müssen einem Vermittlungsvorschlag nur dann nachkommen bzw. eine Stelle nur dann antreten, wenn diese auch zumutbar ist.

Kann das Arbeitsamt mich zwingen zu arbeiten?

In der Regel ja. "Es muss jedes zumutbare Beschäftigungsangebot angenommen werden", erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Wann eine Stelle zumutbar ist, ist im Sozialgesetzbuch (SGB III §140) genau geregelt.