Wenn man gekündigt wird arbeitslosengeld

Eine arbeitgeberseitige Kündigung zu erhalten ist für viele Betroffene mit einem Schock verbunden. Was bedeutet das nun für mich? Was sagen die Formulierungen im Kündigungsschreiben aus? Wie geht es weiter? 

In diesem Artikel erfährst Du, wie Du auf eine solche Kündigung reagieren kannst und ob Du Dich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden solltest. 

Ist meine Kündigung unzulässig?

Die Pandemie hat die Arbeitswelt schwer getroffen. Viele Betriebe wurden geschlossen, es gab große Einnahmeverluste, ganze Lieferketten wurden durchbrochen und auch an Arbeitnehmenden ist die Situation nicht spurlos vorbeigegangen: Sie wurden mehr denn je gekündigt.

Als Grund wird auf vielen Kündigungen die Pandemie angegeben. Was viele jedoch nicht wissen: Eine Kündigung „wegen Corona“ entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Wenn die Kündigungsgründe nicht in Deinem Verhalten, sondern bei dem Unternehmen selbst liegen, handelt es sich um eine sog. betriebsbedingte Kündigung. Darunter fallen etwa Kündigungen wegen Einsparung der Personalkosten oder betrieblichen Umstrukturierungen.

Eine betriebsbedingte Kündigung muss immer sozial gerechtfertigt sein. Das bedeutet, dass auch die Bedürfnisse und Rechte der betroffenen Arbeitnehmenden berücksichtigt werden müssen. Nach meiner Erfahrung sind viele „Corona-Kündigungen“ nicht sozial gerechtfertigt, so dass sie mithilfe einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden können.

Du hast eine betriebsbedingte Kündigung erhalten? In diesem Fall stehen Dir mehrere Möglichkeiten offen, um auf das Kündigungsschreiben zu reagieren. Ich stehe Dir jederzeit für ein individuelles und unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die eine Lösung für Deine Situation!

Wann macht eine Kündigungsschutzklage Sinn? 

Wenn Du eine betriebsbedingte Kündigung erhalten hast, kannst Du diese entweder akzeptieren oder beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben, um Dich gegen die Kündigung zu wehren.

Mithilfe einer Klage kannst Du erreichen, dass gerichtlich überprüft wird, ob die Kündigung rechtmäßig erteilt wurde. Ist dies nicht der Fall, kannst Du unter Umständen eine Abfindung oder eine Lohnfortzahlung bei Freistellung erhalten.  

Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich in der Regel, wenn die Kündigung unwirksam ist oder zumindest erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit bestehen. Die Unwirksamkeit kann zum Beispiel in der fehlenden sozialen Rechtfertigung begründet sein. Ziel der Kündigungsschutzklage ist es festzustellen, ob die Kündigung den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird, somit wirksam oder unwirksam ist.

Beachte: Wenn Du klagen möchtest, bleiben Dir nach Zugang der Kündigung nur 3 Wochen Zeit, um die Klage zu erheben.

Nach meiner Erfahrung führen nahezu alle Kündigungsschutzklagen zu einem sog. Abfindungsvergleich. In diesem Fall erhältst Du aufgrund der unwirksamen Kündigung eine bestimmte Geldsumme als Entschädigung. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass Du auch ohne Arbeitslosengeld zunächst finanziell abgesichert bist und somit mehr Zeit hast, um Dir einen neuen Arbeitsplatz zu suchen.

Du bist unsicher, wie Du weiter vorgehen sollst? Ich rate allen Betroffenen dazu, sich bei Zweifeln an einer betriebsbedingten Kündigung anwaltlich beraten zu lassen. 

Aufgrund meiner jahrelangen Tätigkeit als Anwältin im Arbeitsrecht kann ich in einem Erstgespräch schnell einschätzen, ob es sich in Deinem individuellen Fall lohnt, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Vereinbare gern jederzeit eine unverbindliches Online-Erstgespräch mit mir.

Tipp: Online arbeitslos melden 

Arbeitslos vs. arbeitsuchend melden: Was ist der Unterschied?

Solange Du noch Deinen Beruf ausübst, kannst Du Dich arbeitsuchend melden. Erst wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde, hast Du die Möglichkeit, dich bei der Arbeitsagentur als arbeitslos zu melden.

In jedem Fall solltest Du zunächst überprüfen lassen, ob eine Kündigungsschutzklage in Deinem Fall infrage kommt. In einem zweiten Schritt kannst Du Dich rechtzeitig arbeitslos bzw. arbeitsuchend melden, um Sperrfristen zu vermeiden. Bei der Arbeitsagentur können sich Betroffene mittlerweile sogar online arbeitslos oder arbeitssuchend melden. 

Außerdem steht Dir eine telefonische Beratung zur Verfügung, über die Du Dich ebenfalls arbeitslos bzw. arbeitssuchend melden kannst. Auch wenn Du Dich online oder telefonisch meldest, kann eine persönliche Vorsprache bei der Agentur für Arbeit in Deiner Nähe erforderlich sein.

Arbeitslosengeld oder Hartz IV: Was steht mir zu?

Das Arbeitslosengeld richtet sich nach dem zuvor erhaltenen Brutto-Arbeitsentgelt und ist damit zumeist höher als Hartz IV. Wie viel Arbeitslosengeld Dir also zusteht, ist abhängig von Deinem letzten Gehalt.

Tipp: Du kannst hier nachrechnen, was Dir an Arbeitslosengeld zusteht. Bei komplizierten Fällen unterstütze ich Dich gerne bei der Berechnung Deines Arbeitslosengeldanspruchs.

Hartz IV erhältst Du grundsätzlich unabhängig von Deinem vorherigen Gehalt, wenn Du Dich arbeitslos meldest. Arbeitslosengeld steht Dir hingegen zu, wenn Du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast.

Gut zu wissen: Du musst diese Zeit nicht am Stück gearbeitet haben, es reicht, wenn Du aus mehreren Tätigkeiten zusammen auf diese 12 Monate kommst. Erfüllst Du diese Anforderungen, wird Dir mindestens 6 Monate (und maximal 24 Monate) Arbeitslosengeld ausgezahlt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn Du eine betriebsbedingte Kündigung erhalten hast, ist schnelles Handeln geboten. Du solltest Dir einen Überblick über Deine Möglichkeiten und die einzuhaltenden Fristen verschaffen, um Deine Rechte wahrnehmen zu können.

Frist für die Kündigungsschutzklage

Achte unbedingt auf das Datum, das auf Deiner Kündigung steht, denn: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.

Verspätete Klagen werden nur unter besonders strengen Voraussetzungen zugelassen, daher solltest Du Dir bei Deiner Entscheidung nicht zu lange Zeit lassen.

Fristen: Arbeitslos und arbeitsuchend melden

Eine erfolgreiche Klage macht es in der Regel überflüssig, sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos bzw. arbeitsuchend zu melden. Du kannst Dich aber trotzdem zur Sicherheit arbeitslos bzw. arbeitssuchend melden.

Eine Besonderheit ist hier, die sog. Sperrzeit dazu führt, dass Du das Arbeitslosengeld erst nach 12 Wochen erhältst, also damit bares Geld verlierst. Diesem Thema habe ich mich in einem anderen Rechtstipp-Artikel ausführlicher gewidmet.

Um die Sperrzeit zu verhindern, kannst Du wie folgt vorgehen:

  • Du meldest Dich 3 Monate vor Ende der Beschäftigung arbeitsuchend.
  • Falls das nicht möglich ist, kannst Du Dich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden.

Findest Du in der Zwischenzeit keine neue Stelle oder erhältst eine Abfindung aus der Kündigungsschutzklage, kannst Du Dich am ersten Tag nach Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitslos melden.

Du bereits eine neue Stelle gefunden? Glückwunsch! Aber auch in diesem Fall kann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein, etwa um eine Abfindung zu erhalten. Denn wenn das neue Unternehmen doch noch abspringt und die Zusage zurücknimmt, bist Du möglicherweise auf das Geld angewiesen.

Gut zu wissen: Wenn zwischen dem alten und dem neuen Job eine Lücke besteht, kannst Du für die Übergangszeit Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen.