In bestimmten F�llen k�nnen Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dazu reicht ein formloser Antrag bei Ihrer Krankenkasse aus. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Show
Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig w�rde wegen Erh�hung der Jahresarbeitsentgeltgrenze - JAEG (auch Versicherungspflichtgrenze genannt), durch Aufnahme einer Teil-Erwerbst�tigkeit w�hrend der Elternzeit; die Befreiung erstreckt sich nur auf die Zeit der Elternzeit, weil die regelm��ige w�chentliche Arbeitszeit um mindestens die H�lfte herabgesetzt wird; erforderlich ist ferner, dass Sie seit mindestens f�nf Jahren wegen �berschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, durch den Bezug von Rente oder Antrag auf diese, durch die Teilnahme an einer berufsf�rdernden Ma�nahme, durch die Einschreibung als Student oder eine berufspraktische T�tigkeit, durch die Besch�ftigung als Arzt im Praktikum, durch die T�tigkeit in einer Einrichtung f�r Behinderte. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht gestellt werden. Haben Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen der Kasse beansprucht, wirkt der Antrag von Beginn der Versicherungspflicht an, sonst ab Beginn des Kalendermonats, der auf die Antragstellung folgt. KrankenversicherungspflichtWeshalb sich jeder krankenversichern muss Julia Rieder Aktualisiert am 02. Dezember 2021
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
In Deutschland muss jeder eine Krankenversicherung haben. Je nachdem, welche Voraussetzungen Du erfüllst, bist Du pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse, musst Dich freiwillig gesetzlich versichern oder wählst eine private Krankenversicherung. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können ihre Kinder und Ehegatten oder Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in vielen Fällen kostenfrei mitversichern. Für wen gilt die Krankenversicherungspflicht?Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Bruttolohn die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) nicht übersteigt. Für die Jahre 2021 und 2022 beträgt diese 64.350 Euro oder 5.362,50 Euro pro Monat. Dazu zählen neben dem laufenden monatlichen Gehalt auch regelmäßige jährliche Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Diese Gehaltsgrenze hebt der Gesetzgeber regelmäßig zum Jahreswechsel an. Fällt das regelmäßige Einkommen eines Arbeitnehmers dadurch unter die Grenze, wird er oder sie krankenversicherungspflichtig. Keine Auswirkungen auf die Versicherungspflicht hat es, wenn das Einkommen aufgrund von Kurzarbeit oder einer Wiedereingliederung nur vorübergehend unter dieser Grenze liegt. Wenn Du als Privatversicherter unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällst, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Auf diesem Wege kannst Du in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Allerdings kannst Du Dich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen, um privat versichert zu bleiben. Geregelt ist die Versicherungspflicht im Sozialgesetzbuch (§ 5 SGB V). Neben Arbeitnehmern sind folgende weitere Personen verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern:
Ausnahmen von der VersicherungspflichtNicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Menschen, die hauptberuflich selbstständig beziehungsweise freiberuflich erwerbstätig sind sowie Beamte, Richter und Zeitsoldaten. Außerdem endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse für Angestellte, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen die jeweils geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Sobald Du versicherungspflichtig wirstWirst Du als Arbeitnehmer versicherungspflichtig, musst Du Dich innerhalb von zwei Wochen für eine Krankenkasse entscheiden. Nach Ablauf der Frist kann der Arbeitgeber Dich bei einer Krankenkasse seiner Wahl anmelden. Jeder kann frei wählen, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse er Mitglied wird. Da sich die Krankenkassen im Beitrag und den angebotenen Zusatzleistungen unterscheiden, lohnt sich ein Vergleich. Mehr dazu im Ratgeber Gesetzliche Krankenversicherung
Zum Ratgeber Wer kann sich freiwillig gesetzlich versichern?Bist Du nicht oder nicht mehr versicherungspflichtig, musst Du Dich entweder freiwillig gesetzlich versichern oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) beitreten. Dabei gilt: Niemand, der zuvor in einer gesetzlichen Krankenkasse war, muss diese verlassen. Insbesondere Existenzgründer müssen keineswegs in die PKV eintreten, sondern können und sollten sich in der Regel freiwillig gesetzlich versichern. Sobald Angestellte, die freiwillig versichert waren, in Rente gehen, sind sie entweder pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner oder müssen sich weiterhin freiwillig versichern. Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner hat den Vorteil, dass weniger Beiträge fällig werden. Wer kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen?Auch falls Du eigentlich versicherungspflichtig bist, musst Du nicht immer in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. In einigen Fällen (§ 8 SGB V) kannst Du Dich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen und Dich privat versichern. Das gilt zum Beispiel bei folgenden Ereignissen:
Überlege genauHast Du Dich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen, ist das nicht ohne Weiteres umkehrbar. Du solltest Dir daher gut überlegen, ob dies für Dich sinnvoll ist. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2011 (Az. B 12 KR 9/09 R) wirkt die Befreiung so lange, wie die Beschäftigung ausgeübt wird, für die ein Arbeitnehmer sich befreien lassen hat. Erst wenn die Krankenversicherungspflicht wegen eines anderen Grundes wieder eintritt, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein befreiter Arbeitnehmer für mindestens einen Monat arbeitslos wird. Er oder sie kann dann auch in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, wenn das Einkommen wieder über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Automatisch wieder versicherungspflichtig werden Personen, die während der Elternzeit nicht voll erwerbstätig sind oder ihre Arbeitszeit reduzieren, um einen Angehörigen zu pflegen. Studenten haben nach dem Studium in den meisten Fällen erneut die Wahl, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern möchten. Wer allerdings als Student privat versichert war und sich nach dem Studium selbstständig macht, kann nicht in die Gesetzliche wechseln. Rentner, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, können für den Rest ihres Lebens nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Bevor Du Dich gegen die Pflichtversicherung und für eine private Krankenversicherung entscheidest, solltest Du Dir eine wichtige Frage stellen: Werde ich mir die Beiträge der privaten Krankenversicherung im Alter noch leisten können? Für junge Versicherte sind die Beiträge in der privaten Krankenversicherung zwar oft günstiger als in der gesetzlichen. Allerdings bleibt das nicht lange so: Je älter Du wirst, desto teurer wird Dein Beitrag. Das liegt daran, dass Du in der Privatversicherung für Dein individuelles Risiko zahlst, während die gesetzlichen Krankenkassen als Solidarsystem organisiert sind. Deshalb zahlen gesetzlich Versicherte in jungen Jahren vergleichsweise viel, während sie im Alter relativ niedrige Beiträge haben. Was Du außerdem vor der Entscheidung für eine private Krankenversicherung beachten solltest, liest Du in unserem Ratgeber zum Wechsel in die PKV. Hermann-Josef Tenhagen Finanztip-Newsletter mit 1 Million AbonnentenVermögensaufbau, Steuern und steigende Energiepreise: Nimm Deine Finanzen mit unserem wöchentlichen Newsletter selbst in die Hand! Wie lässt Du Dich befreien?Du musst einen Antrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse stellen, um Dich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Den Antrag kannst Du bei den Kassen meist online oder telefonisch anfordern. Wenn Du den Antrag bereits vor Beginn der Versicherungspflicht stellst, kannst Du dies bei jeder beliebigen Krankenkasse tun. Bedenke allerdings, dass Du auch bei dieser Kasse versichert wirst, falls Dein Antrag auf Befreiung abgelehnt wird. Bist Du bereits gesetzlich versichert, ist Deine bisherige Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Der Antrag muss zwingend innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht eingehen. So gilt zum Beispiel für einen bisher privat versicherten Arbeitnehmer, dessen Einkommen aufgrund einer Erhöhung der Jahresentgeltgrenze zum Jahreswechsel künftig unter dieser Grenze liegt: Er oder sie muss den Antrag bis spätestens 31. März stellen, weil die Versicherungspflicht zum 1. Januar eingetreten ist. Der Antrag wird nur genehmigt, sofern Du nachweist, dass Du anderweitig abgesichert bist. Das ist der Fall, wenn Du Dich privat versicherst oder Anspruch auf Beihilfe beziehungsweise freie Heilfürsorge hast. Sofern Du noch keine Leistungen der gesetzlichen Kasse in Anspruch genommen hast, gilt die Befreiung ab dem Tag, an dem Du versicherungspflichtig geworden bist. Ansonsten erst ab dem Monat, nachdem Du den Antrag gestellt hast. * Was der Stern bedeutet:Finanztip gehört zu 100 Prozent der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule. Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*). Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt. Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist. Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite. Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen geben wir immer nur redaktionell unabhängig und nach strengen Finanztip-Kriterien. Mehr Infos Welche Personen sind von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit?Wer muss nicht Pflichtmitglied in der GKV sein? Grundsätzlich nicht pflichtversichert in der GKV sind Beamte sowie Freiberufler und Selbständige (Ausnahme selbständige Künstler und Publizisten). Dennoch besteht auch für sie die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung.
Kann man sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen?Wie kann ich mich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen? Für die Befreiung ist ein Antrag nötig, den Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei uns stellen müssen. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie anderweitig krankenversichert sind.
Wann entfällt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht?Pflichtmitglieder in der GKV sind insbesondere alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (im Jahr 2022: 64.350 Euro) und über der Geringfügigkeitsgrenze (450 Euro monatlich, beziehungsweise 520 Euro ab dem 1. Oktober 2022) liegt.
Was bedeutet von Krankenversicherung befreit?Unter „Befreiung von der Krankenversicherungspflicht“ wird normalerweise die Möglichkeit verstanden, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Denn eine komplette Befreiung ist nicht möglich: In Deutschland muss jeder krankenversichert sein.
|