Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis. Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, ist - wenn Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten - bis zu dem Zeitpunkt in ein aktuelles Führerscheinmodell umzutauschen, der sich aus den folgenden Tabellen ergibt: Show Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss Vor 1953 - 19. Januar 2033 1953 bis 1958 - 19. Januar 2022 1959 bis 1964 - 19. Januar 2023 1965 bis 1970 - 19. Januar 2024 1971 oder später - 19. Januar 2025 Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*: Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss 1999 bis 2001 - 19. Januar 2026 2002 bis 2004 - 19. Januar 2027 2005 bis 2007 - 19. Januar 2028 2008 - 19. Januar 2029 2009 - 19. Januar 2030 2010 - 19. Januar 2031 2011 - 19. Januar 2032 2012 bis 18. Januar 2013 - 19. Januar 2033 (*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins) Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)
Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen Führerschein beantragenBeschreibungAb dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis. Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, ist - wenn Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten - bis zu dem Zeitpunkt in ein aktuelles Führerscheinmodell umzutauschen, der sich aus den folgenden Tabellen ergibt:
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss Vor 1953 - 19. Januar 2033 1953 bis 1958 - 19. Januar 2022 1959 bis 1964 - 19. Januar 2023 1965 bis 1970 - 19. Januar 2024 1971 oder später - 19. Januar 2025 Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*: Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss 1999 bis 2001 - 19. Januar 2026 2002 bis 2004 - 19. Januar 2027 2005 bis 2007 - 19. Januar 2028 2008 - 19. Januar 2029 2009 - 19. Januar 2030 2010 - 19. Januar 2031 2011 - 19. Januar 2032 2012 bis 18. Januar 2013 - 19. Januar 2033 (*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins) Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Zuständige StelleBeantragen können Sie den EU-Kartenführerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Hierzu müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen. Erforderliche Unterlagen
Keine zuständige Stelle gefunden Wie kann ich meinen alten Führerschein umtauschen?Nach Ablauf beantragen Sie einen neuen Führerschein beim Straßenverkehrsamt bzw. bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle. Dazu benötigen Sie Ihren alten Führerschein, Ihren Personalausweis und ein neues Passbild. Der Führerscheinumtausch kostet rund 25 €.
Wo kann ich in Berlin den Führerschein umtauschen?Zuständige Behörden. Bürgeramt Halemweg (Außenstelle) Termin buchen.. Bürgeramt Heerstraße. Termin buchen.. Bürgeramt Heerstraße - Vorzugstermine. ... . Bürgeramt Hohenzollerndamm (Flüchtlingsbürgeramt) ... . Bürgeramt Hohenzollerndamm - Vorzugstermine. ... . Bürgeramt Wilmersdorfer Straße. ... . Bürgeramt Wilmersdorfer Straße - Vorzugstermine.. Wie lange ist der alte graue Führerschein noch gültig?Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren ab dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Welche Führerscheine werden 2022 ungültig?Das Wichtigste in Kürze: Das Ende der alten Führerscheine ist längst beschlossen: Die ersten sind im Januar 2022 abgelaufen. Die letzten sind dann im Januar 2033 nicht mehr gültig. Wer noch einen hat, sollte sich über seinen Stichtag informieren und rechtzeitig den checkkartengroßen Führerschein aus Plastik beantragen.
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