Wo darf ich mit Diesel Euro 5 nicht fahren?

Aktuell

Anwohner einer Straße mit Dieselfahr­verbot können bei Verstößen unter Umständen klagen und die Einhaltung erzwingen. Die Nach­barn einer Spedition in Stutt­gart scheiterten allerdings mit ihrer Klage gegen fortgesetzte Verstöße gegen das Fahr­verbot durch eine Spedition in ihrer Straße. Das gebe das flächen­deckende Dieselfahr­verbot in Stutt­gart nicht her, urteilte der Bundes­gerichts­hof. Bei Verboten im Einzel­fall sind aber Klagen möglich. Weitere Einzel­heiten in der Antwort auf die Frage Wenn die Polizei nicht einschreitet: Kann ich als Anwohner Verstöße gegen ein Dieselfahr­verbot unterbinden?

Fahr­verbote – wo, ab wann, für wen

Wie kam es zu Dieselfahr­verboten?

Auf Klagen der Deutschen Umwelt-Hilfe hin urteilte das Bundes­verwaltungs­gericht: Wo die Stick­oxid­konzentration in der Luft die EU-Grenz­werte über­schreitet, müssen die Länder ihre Luft­reinhaltepläne verschärfen und solche Gebiete für Autos und Lastwagen mit hohem Ausstoß des giftigen Gases sperren. Die beiden Grund­satz­urteile vom 27. Februar 2018 (Aktenzeichen 7 C 26.16 und Aktenzeichen 7 C 30.17) verpflichten die Behörden in Baden-Württem­berg und Nord­rhein-West­falen, die Luft­reinhaltepläne für Stutt­gart und Düssel­dorf so zu verschärfen, dass die Grenz­werte vor allem für Stick­oxid und Fein­staub so bald als möglich einge­halten werden. Das Bundes­immissions­schutz­gesetz schreibt entsprechende Maßnahmen vor, wenn die Schad­stoff­grenz­werte in der Luft über­schritten werden. Unstrittig ist, dass ein Groß­teil der Stick­oxide und des Fein­staubs in stark belasteten Innen­städten aus Diesel­motoren von Autos und Lastwagen stammen. Deshalb werden die verschärften Luft­reinhaltepläne nach den Urteilen des Bundes­verwaltungs­gerichts auch Fahr­verbote enthalten müssen.

Wo gelten Dieselfahr­verbote?

Berlin
Alt-Moabit zwischen Gotzkow­sky- und Beussel­straße
Herr­mann­straße zwischen Emser Straße und Silber­stein­straße
Leipziger Straße zwischen Leipziger Platz und Charlotten­straße
Silber­stein­straße zwischen Hermann­straße und Karl-Marx-Straße

jeweils für Autos mit Diesel­motoren bis Schad­stoff­klasse Euro 5 gesperrt, Anlieger frei. Die Fahr­verbote auf Brücken­-, Friedrich-, Reinhardt­straße und Strom­straße sind wieder aufgehoben. Die übrigen Fahr­verbote sollen aufgehoben werden, wenn die Stick­oxidbelastung unter 30 Mikrogramm je Kubik­meter Luft sinkt, damit der Grenz­wert von 40 Mikrogramm auch bei zunehmendem Verkehr und ungüns­tiger Witterung einge­halten wird.

Darm­stadt
Hügel­straße
Heinrich­straße

jeweils für Autos mit Diesel­motoren bis Schad­stoff­klasse Euro 5 und für Autos mit Benzin­motoren bis Schad­stoff­klasse Euro 2

Hamburg
Max-Brauer-Allee zwischen Julius-Leber-Straße und Hols­tenstraße für Autos mit Diesel­motoren bis Euro 5
Strese­mann­straße für Kraft­fahr­zeuge ab 3,5 Tonnen zulässiges Gesamt­gewicht

Stutt­gart
Gesamte Umwelt­zone für Autos mit Diesel­motoren bis Schad­stoff­klasse Euro 5

Warum sind nicht die weiteren von Umwelt­schützern und Gerichten geforderten Fahr­verbote gekommen?

Die Konzentration von Stick­oxid in der Luft ist inzwischen gesunken und liegt viel seltener als bisher über dem EU-Grenz­wert von 40 Mikrogramm je Kubik­meter Luft, berichtet das Umweltbundesamt. Neue Fahr­verbote werden dadurch weniger dringend und entsprechend unwahr­scheinlicher. Nach Einschät­zung von test.de werden auch sie auch an etlichen Stellen nicht kommen, wo die Verwaltungs­gerichte den Behörden rechts­kräftig aufgegeben hatten, Fahr­verbote konkret zu prüfen. An etlichen Stellen allerdings registrieren die Mess­stellen zeit­weise immer noch Stick­oxid­konzentrationen jenseits des Zulässigen. Klar: Wo der Stick­oxid-Grenz­wert inzwischen einge­halten wird, sind geltende Fahr­verbote über kurz oder lang wieder aufzuheben.

Wie haben sich die Behörden verhalten?

Keine einzige Behörde hat von sich aus ein Dieselfahr­verbot verhängt. Sie kamen nur, wo die Deutsche Umwelt­hilfe dies mit Klagen vor den Verwaltungs­gerichten erzwungen hat. Zuweilen half nicht mal das. Die Behörden in Baden-Württem­berg und Bayern zahlten sogar Zwangs­gelder, weil sie die Verwaltungs­gerichts­urteile nicht umsetzten.

Haben sich die EU-Gerichte inzwischen zu Fahr­verboten geäußert?

Ein Urteil direkt zu Fahr­verboten hat bisher kein EU-Gericht gefällt. Allerdings hatte das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg indirekt Stellung genommen. Nach dem im Dezember 2018 verkündeten Urteil waren selbst­verständlich Fahr­verbote zu verhängen, wenn es nötig ist, um die Schad­stoff­grenz­werte in der Luft einzuhalten. Es erklärte auf eine Klage der Städte Paris, Brüssel und Madrid eine Verordnung der EU-Kommis­sion für nichtig. Darin hatte die Kommis­sion für den Schad­stoff­ausstoß im Fahr­betrieb erheblich höhere Grenz­werte aufgestellt, als EU-Parlament und -Rat sie zuvor fest­gesetzt hatten.
Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 13.12.2018
Aktenzeichen: T-339/16, T-352/16 und T-391/16

Dieses Urteil hat der Europäische Gerichts­hof inzwischen aufgehoben. Zur Wirk­samkeit der von EU-Kommis­sion aufgeweichten Regeln äußerte sich das Gericht gar nicht mehr. Es urteilte: Die Städte waren nicht berechtigt, gegen die Regel­änderung zu klagen. Grund: Sie können ja für Autos mit hohem Stick­oxid-Ausstoß Fahr­verbote verhängen. Mit anderen Worten: Auch der Europäische Gerichts­hof geht davon aus, dass Dieselfahr­verbote zulässig sind.
Europäischer Gerichts­hof, Urteil vom 13.01.2022
Aktenzeichen: C-177/19 P, C-178/19 P und C-179/19 P
Einzel­heiten in der Pressemitteilung des Gerichts

Wie hatte sich die Bundes­regierung verhalten?

Die Bundes­regierung wollte Fahr­verbote verhindern. Sie beschloss dazu eine ganze Reihe von Maßnahmen beschlossen. Im Einzelnen:

Kein Verbot. Autos mit Schad­stoff­klasse Euro 4 und Euro 5 werden von Fahr­verboten verschont, wenn sie weniger 270 Milligramm Stick­oxid je Kilo­meter Fahrt ausstoßen. Entsprechend nachgerüstete Autos dürfen auch in Fahr­verbots­zonen weiterfahren.

Tausch­prämie. Besitzer von Autos mit Euro 4 oder Euro 5 und über 270 Milligramm Stick­oxid-Ausstoß je Kilo­meter sollen eine Tausch­prämie erhalten. Voraus­setzungen: Sie wohnen in einer Stadt mit Dieselfahr­verboten. Oder Sie arbeiten dort und wohnen in einem angrenzenden Land­kreis. Oder Sie würden von einem Fahr­verbot aus anderem Grund besonders hart getroffen. Die Tausch­prämie soll den besonderen Wert­verlust ausgleichen, den Autos mit Diesel­motor durch die Debatte um ihren Schad­stoff­ausstoß erlitten haben. Sie soll auch für den Kauf eines sauberen Gebraucht­wagens einge­setzt werden können.

Nach­rüstungs­option. Sofern es sich um einen Wagen mit Euro 5 handelt, soll der Besitzer zusätzlich die Option auf Nach­rüstung haben. Die Hersteller selbst weigern sich, Nach­rüst­technik zu entwickeln. Mercedes, BMW und VW sind jedoch bereit, für Auto­fahrer in Dieselfahr­verbots-Regionen die Kosten von bis zu 3 000 Euro zu über­nehmen, wenn sie nicht bereits mit Tausch­prämie einen neuen Wagen bekommen haben.

Busse und Müll­wagen. Für die Nach­rüstung von schweren Kommunalfahr­zeugen wie Müll­wagen oder Straßenreinigungs­maschinen und für Hand­werker und Lieferfahr­zeuge soll es einen Zuschuss von 80 Prozent der Kosten geben. Das Kraft­fahrt­bundes­amt hat inzwischen eine ganze Reihe von Nachrüsttechniken zugelassen.

Begrenzter Wirkungs­kreis der Maßnahmen. Recht­lich gewagt: Die Maßnahmen galten nur für Städte, in denen die bisherigen Messungen eine Belastung der Luft mit über 50 Mikrogramm Stick­oxid je Kubik­meter Luft ergeben haben. Die damalige Bundes­regierung ging davon aus, dass Städte mit einer Belastung der Luft von durch­schnitt­lich nicht mehr als 50 Mikrogramm je Kubik­meter Luft den EU-Grenz­wert ohne Verkehrs­beschränkungen einhalten können. Die Rechts­experten der Stiftung Warentest konnten das damals nicht nach­voll­ziehen. Der EU-Grenz­wert liegt bei 40 Mikrogramm Stick­oxid je Kubik­meter Luft. Die Behörden in Brüssel haben ohnehin schon ein Vertrags­verletzungs­verfahren gegen die Bundes­republik Deutsch­land einge­leitet. Das Ober­verwaltungs­gericht in Münster hat bereits entschieden: Die Regelung, wonach Fahr­verbote nur zulässig sind, wo 50 und mehr Mikrogramm Stick­oxid in der Luft sind, verstößt gegen EU-Recht und ist deshalb unwirk­sam.
Ober­verwaltungs­gericht für das Land Nord­rhein-West­falen, Urteil vom 01.07.2019
Aktenzeichen: 8 A 2851/18

Kritik von Verbraucherschützern. „Leider bleiben wichtige Fragen weiterhin offen und zentrale Punkte vage“, hatte Klaus Müller moniert, damals noch Vorstand des Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv). Vor allem blieb unklar, ob es einen individuellen Anspruch auf Nach­rüstung gibt. Die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) hatte den Regierungs­plan sogar als „doppelte Null­lösung“ bezeichnet. Die Rege­lungen waren aus sich des Umwelt­verbands nicht ausreichend, um Gesundheit und Umwelt so zu schützen, wie die EU-Grenz­werte es verlangen.

Was war mit der Regelung im Bundes­immissions­schutz­gesetz, wonach Fahr­verbote nur zulässig sind, wenn 50 oder mehr Mikrogramm Stick­oxid je Kubik­meter Luft gemessen werden?

Die Regelung des § 47 Absatz 4a Satz 1 Bundesimmissionsschutzgesetz, die der Bundes­tag verabschiedet hatte, um Fahr­verbote zu verhindern, verstößt gegen EU-Recht und ist unwirk­sam. So hat es das nord­rhein-west­fälische Ober­verwaltungs­gericht entschieden. Zuvor hatten bereits zahlreiche Juristen das so gesehen. Gegen Deutsch­land läuft in Brüssel bereits ein Vertrags­verletzungs­verfahren wegen unzu­reichender Umsetzung der Luft­reinhalte-Richt­linien. Gleich­wohl: Die Regelung steht immer noch im Gesetz.
Ober­verwaltungs­gericht für das Land Nord­rhein-West­falen, Urteil vom 31.07.2019
Aktenzeichen: 8 A 2851/18

Fahr­verbote – Weiterfahren mit Nach­rüstung

Kann ich meinen Euro 4- oder Euro 5-Diesel so nach­rüsten lassen, dass ich trotz Fahr­verbot weiterfahren darf?

Für einige Euro 5-Diesel ist die Nach­rüstung möglich, für Euro 4-Diesel generell nicht. Für die etliche Audi-, BMW-, Mercedes-, Seat-, Skoda-, Volvo- und VW-Modelle mit TDI-Motoren hat das Kraft­fahr­bundes­amt inzwischen Bausätze genehmigt. Der Stick­oxid-Ausstoß sinkt durch die Nach­rüstung auf maximal noch 270 Milligramm je Kilo­meter Fahrt.

Beachten Sie: Das Gesetz, wonach nachgerüstete Diesel mit einem Ausstoß von bis zu 270 Mikrogramm Stick­oxid je Kilo­meter trotz Dieselfahr­verbot weiterfahren dürfen, könnte gegen EU-Recht verstoßen. Für die Regelung, wonach Dieselfahr­verbote erst ab einer Belastung der Luft mit 50 und mehr Mikrogramm Stick­oxid verhängt werden sollen, hat das Ober­verwaltungs­gericht in Münster bereits so entschieden (s. o. Antwort auf die Frage „Was ist mit der Regelung, wonach Fahr­verbote erst ab 50 Mikrogramm Stick­oxid je Kubik­meter Luft zulässig sind?“). Ob die Regelung mit der freien Fahrt für nachgerüstete Motoren trotz Über­schreitung der EU-Abgas­grenz­werte für Stick­oxid noch vor Gericht kommt, ist allerdings nicht absehbar. test.de glaubt da inzwischen nicht mehr dran.

Was kostet eine solche Nach­rüstung?

Laut ADAC kostet die Nach­rüstung von Euro 5-Diesel­motoren mindestens knapp 1 500 Euro. Der Anbieter des für BMW-, Mercedes- und Volvo-Modelle zugelassenen Systems nennt durch­schnitt­liche Kosten von 3 000 bis 3 600 Euro einschließ­lich Einbau. Für einen VW Passat nennt der Anbieter der bisher einzigen für diesen Auto­typ zugelassenen Technik einen Preis von 1 479 Euro. Hinzu kommen noch rund 300 Euro, die für den Einbau an die Werk­statt zu zahlen sind. Zumindest alle Vertrags­werk­stätten des jeweiligen Herstel­lers sollen ihn vornehmen können.

Bekomme ich Geld vom Hersteller oder vom Händler für die Nach­rüstung?

Jenseits von Berlin, Darm­stadt, Hamburg und Stutt­gart und ihren fort­bestehenden Fahr­verboten: Wohl kaum. BMW, Mercedes und VW haben versprochen, Besitzern betroffener Autos in Fahr­verbots­regionen bis zu 3 000 Euro für die Nach­rüstung zu zahlen. Die Förderung hängt aber von einer ganzen Reihe von Bedingungen ab.

Bei Autos mit illegaler Motorsteuerung oder bei Kredit­finanzierung haben Sie die Chance, recht­lich gegen Händler oder Hersteller vorzugehen, und so den Wagen komplett loszuwerden. Einzel­heiten dazu unter test.de/abgasskandal. Haben Sie Ihren Wagen mit einem Kredit finanziert, können Sie den Wagen nicht selten über den Widerruf des Kredit­vertrags noch wieder loswerden. Details dazu in unserer Meldung Autofinanzierung: Kreditwiderruf bringt Chance auf Rückgabe.

Fahr­verbote – Durch­setzung, Strafen & Entschädigungen

Was passiert, wenn ich gegen ein Fahr­verbot verstoße?

Die Buße für eine verbotene Fahrt in eine Umwelt­zone liegt bei 80 Euro. Sogar 160 Euro sind fällig, wenn die zuständige Bußgeldbehörde oder der Richter davon über­zeugt sind, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben, also bewusst gegen das Verbot verstoßen haben. Wer das Schild „Verbot für Kraftwagen“ nicht beachtet hat, zahlt dagegen stets nur 20 oder – mit Anhänger oder mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamt­gewicht – 25 Euro.

Wie groß ist das Risiko, erwischt zu werden?

Das sollte für Sie keine Rolle spielen. Verbote gelten auch dann, wenn Verstöße nicht verfolgt werden. Das Bußgeldrisiko lässt sich – wie bei Verstößen gegen Verkehrs­regeln sonst auch – kaum einschätzen und wird von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Polizei­beamte haben im Vorfeld erklärt, sie sähen sich nicht in der Lage, Fahr­verbote effektiv zu kontrollieren, da für sie oft nicht zu erkennen sei, ob ein Auto mit einem Diesel­motor neuester Bauart ausgestattet sei. Die Polizei in Hamburg hat Verkehrs­kontrollen vorgenommen und zahlreiche Bußgeld­verfahren einge­leitet.

Wenn die Polizei nicht einschreitet: Kann ich als Anwohner Verstöße gegen ein Dieselfahr­verbot unterbinden?

Ja, das geht unter bestimmten Umständen. Die Klage von Nach­barn einer Stutt­garter Spedition im Fahr­verbots­gebiet dort wies der Bundes­gerichts­hof (BGH) allerdings ab. Das flächen­deckende Fahr­verbot in Stutt­gart gebe ein solches Recht nicht her, argumentierten die Bundes­richter in Karls­ruhe. Remo Klinger, renommierter Hoch­schul­lehrer und Rechts­anwalt unter anderen der Deutschen Umwelt­hilfe (DUH), ergänzt: „Das eigentlich Spannende an der Entscheidung ist jedoch, was der BGH damit im Umkehr­schluss sagt: Wenn Verkehrs­beschränkungen individuell für bestimmte Straßen fest­gesetzt werden, können sie sehr wohl Schutz­gesetze sein, die die Anwohner gegen­über den sich illegal verhaltenen Verkehrs­teilnehmern durch­setzen können. Dies gilt etwa für Tempo 30-Straßen, vor allem vor Schulen. Das Urteil birgt daher erhebliches Potenzial, um Verkehrs­verstöße, die von Behörden systematisch nicht geahndet werden, zu unterbinden.“ Danach können Anwohner von punktuellen Fahr­verboten, wie sie aktuell noch in Berlin, Darm­stadt und zum Teil in Hamburg gelten, gegen Nach­barn klagen, wenn die trotz Verbot mit ihrem Diesel fahren und so giftiges Stick­oxid produzieren.
Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 14.06.2022
Aktenzeichen: VI ZR 110/21 (Weitere Einzel­heiten in der Pressemitteilung des Gericht)

Was kann ich tun, wenn ich aufs Auto angewiesen bin und wichtige Ziele nicht mehr erreiche?

Wenn Sie nicht auf Fahr­rad, Bus oder Bahn ausweichen können, sollten Sie nach­fragen, ob die Behörde zu Ihren Gunsten eine Ausnahme macht oder Ihnen eine Über­gangs­frist einräumt. Vielleicht werden Sie das Fahr­verbot auch durch Nach­rüstung ihres Wagens abwenden können. Ansonsten bleibt Ihnen nur, sich ein anderes Auto anzu­schaffen, für das kein Fahr­verbot gilt. Vielleicht finden Sie in einer Gegend ohne Fahr­verbote jemanden, der seinen Wagen mit Ihnen tauscht.

Bekomme ich eine Entschädigung, wenn ich in vielen Innen­städte nicht mehr fahren darf?

Mit Entschädigungen können Sie als Besitzer eines von Fahr­verboten betroffenen Diesel-Autos nicht rechnen. Den mit Fahr­verboten verbundenen Wert­verlust müssen sie hinnehmen, erklärten die Richter am Bundes­verwaltungs­gericht in ihrem Grund­satz­urteil zum Thema (s. o. die Antwort zur Frage: Wie kam es zu Diesel-Fahr­verboten?). Dafür dürfen Fahr­verbots­zonen erst für Autos verhängt werden, die mindestens vier Jahre alt sind. Vom Verkäufer und unter Umständen auch vom Hersteller des Wagens können Sie nur dann Erstattung vom Kauf­preis verlangen, wenn es sich um einen Wagen mit illegaler Motorsteuerung handelt. Einzel­heiten erläutern wir in unseren FAQ zum Dieselskandal. Haben Sie Ihren Wagen mit einem vom Händler vermittelten Kredit finanziert, können Sie den Wagen fast immer über den Widerruf des Kredit­vertrags noch wieder loswerden. Details dazu in unserem Bericht Autofinanzierung: Kreditwiderruf bringt Chance auf Rückgabe.

Wo sind Euro 5 Diesel verboten?

Ein Fahrverbot für Diesel der Euro-5-Norm gibt es zur Zeit nur in Hamburg. Alle Diesel-Fahrzeuge, die nicht der aktuellen Norm Euro 6 entsprechen, müssen einen 580 Meter langen Abschnitt auf der Max-Brauer-Allee meiden.

Wann wird Euro 5 verboten?

April 2019 gilt das Diesel‐Verkehrsverbot auch für sie. Das zonale Diesel‐Verkehrsverbot für Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5/V und schlechter gilt seit dem 1. Juli 2020. Die Einführung des Verbots erfolgt unter Vorbehalt weiterer gerichtlicher Entscheidungen. Verstöße werden seit Oktober 2020 geahndet.

Kann man mit Euro 5 überall fahren?

Zumindest Euro 5-Diesel kommen fast überall durch. Teure PKW-Nachrüstungen sind selten nötig. Mit einem Diesel der Abgasnorm Euro 5 muss man in den allermeisten Städten und Regionen Deutschlands weiterhin keine Fahrverbote befürchten.

Welche Euro 5 Diesel sind betroffen?

In welchen Städten sind Euro 5 Diesel bereits tabu? Nach jetzigem Stand (Mai 2022) setzen bereits neun deutsche Städte den Luftreinhalteplan um und machen ein Dieselfahrverbot geltend. Dazu zählen: Frankfurt am Main, Berlin, Stuttgart, Hamburg, Köln, Bonn, Darmstadt, Essen und Gelsenkirchen.