Worauf müssen sie achten wenn sie in einer tiefgarage fahren

Ein freier Privatparkplatz kann verlockend sein. Gerade in größeren Städten kommt es häufig vor, dass man auf der Suche nach einem geeigneten Parkplatz verzweifelt. Doch wie erkennen Sie den Unterschied zwischen einem öffentlichen Parkplatz und einem Privatparkplatz? Was droht Ihnen, wenn Sie unbefugt private Parkplätze nutzen? Werden Bußgelder fällig oder kann man Sie sogar abschleppen? Und auch andersherum: Welche Rechte haben Sie, wenn ein Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz steht?

Weiterführende Ratgeber zum Privatparkplatz

Privatparkplatz: Worauf müssen Sie achten?

Bei einem Privatparkplatz gilt grundsätzlich: Der Besitzer entscheidet. Das heißt, er darf auch festlegen, wer auf dem entsprechenden Parkplatz stehen darf und wer nicht. Auch kann er ggfs. die zulässige Parkhöchstdauer vorschreiben und entsprechende Nachweise (z.B. mithilfe einer Parkuhr) fordern. Doch woher wissen Sie, dass es sich nicht um frei nutzbaren öffentlichen Parkraum handelt und der Parkplatz privat ist? In der Regel verweist ein Schild auf einen Privatparkplatz. Der Beschilderung können ebenfalls meist zusätzliche Informationen entnommen werden. Beispielsweise, ob die StVO auf dem Privatparkplatz gilt, oder ob sich die Verkehrsteilnehmer untereinander verständigen müssen. Häufig können Sie solche Regelungen auf Supermarktparkplätzen oder bei Krankenhäusern finden.

Parken auf Privatparkplatz: Was droht bei unbefugter Nutzung?

Direkt vorweg: Bei der unbefugten Nutzung von Privatparkplätzen werden keine Bußgelder fällig. Das liegt daran, dass ein Privatparkplatz grundsätzlich nicht zum öffentlichen Verkehrsraum gehört und Behörden daher auch keine Handhabe haben. Aber Vorsicht. Konsequenzen drohen natürlich trotzdem: Sollten Sie ein Privatparkplatz-Schild ignorieren und unbefugt parken, kann der Besitzer Ihr Auto im schlimmsten Fall abschleppen lassen. Die Kosten für das Abschleppunternehmen müssen dann Sie tragen, da Sie eine sogenannte “verbotene Eigenmacht” ausgeübt haben.

“Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt […] widerrechtlich (“verbotene Eigenmacht”)”

§ 858 Absatz 1 BGB

Weiterhin ist es möglich, dass Ihnen eine Vertragsstrafe vom Privatparkplatz-Besitzer auferlegt wird. Häufig ist dies der Fall, wenn Sie beispielsweise zu lange auf einem Supermarkt-Parkplatz parken. Die Strafe beläuft sich in der Regel auf etwa 15 bis 40 Euro und wird vom Betreiber des Parkplatzes selbst festgelegt. Höhere Summen sind grundsätzlich nicht gerechtfertigt, da die Strafen verhältnismäßig sein müssen. Dies ist aber immer eine Frage des Einzelfalls.

Falschparker auf Privatparkplatz: Welche Rechte haben Sie?

Ihnen selbst gehört ein privater Parkplatz und Sie möchten gegen eine unbefugte Nutzung vorgehen? Bevor Sie das störende Fahrzeug direkt abschleppen, sollten Sie einige Punkte beachten. Das ist gerade wichtig, weil Sie die anfallenden Abschleppkosten zunächst vorstrecken müssen und nur unter bestimmten Voraussetzungen vom Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz zurückfordern können:

Falschparker auf Privatparkplatz: Abschleppen ist möglich.Falschparker auf Privatparkplatz: Abschleppen ist möglich.

  • Vergewissern Sie sich zunächst, dass Fahrzeuge wirklich Ihren Privatparkplatz zuparken. Nur dann sind Sie selbst zuständig. Im öffentlichen Verkehrsraum sind hingegen die Ordnungsbehörden gefragt.
  • Dokumentieren Sie den Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz und holen sich ggfs. Zeugen hinzu.
  • Versuchen Sie den Falschparker zu kontaktieren und warten Sie ggfs. einige Minuten, ob er zu seinem Wagen zurückkehrt.
  • Achten Sie auf die Verhältnismäßigkeit: Abschleppen ist nur gerechtfertigt, wenn der Privatparkplatz längere Zeit widerrechtlich belegt ist und ggfs. Wege blockiert werden.

Generell sollten Sie darauf achten, dass Sie eine Kennzeichnung mit einem Privatparkplatz-Schild vornehmen. So können andere Verkehrsteilnehmer direkt erkennen, dass es sich nicht um eine öffentliche Fläche handelt.

Abgesehen von den oben genannten Punkten können Sie Falschparker vom Privatparkplatz immer dann bedenkenfrei entfernen lassen, wenn wichtige Einfahrten langfristig blockiert werden. In diesem Fall gilt das sogenannte Selbsthilferecht des Besitzers aus § 859 Absatz 3 BGB.

“ Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.”

§ 859 Absatz 3 BGB

Wichtiges BGH-Urteil zum Parken auf Privatparkplatz

Ende 2019 hat sich der BGH mit einem wichtigen Urteil zu Falschparkern zu Wort gemeldet (Aktenzeichen: XII ZR 13/19).

Hierbei stand die Frage im Raum, ob sich der Fahrzeughalter von einer Vertragsstrafe freisprechen kann, wenn nicht er selbst, sondern Andere mit seinem Pkw ohne sein Wissen (etwa beim Verleihen des Autos) widerrechtlich auf einem Privatparkplatz parken. Lange war dies eine gängige Möglichkeit, um etwaige Strafzahlungen zu umgehen. Der BGH stellte jedoch klar, dass auch in diesem Fall der Fahrzeughalter im normalen Umfang hafte.

FAQ: Parken auf Privatparkplatz

Wann darf ich auf einem Privatparkplatz parken?

Grundsätzlich entscheidet der Besitzer, wer auf seinem Parkplatz parken darf. Parken Sie ohne eine Genehmigung oder länger als erlaubt, müssen Sie damit rechnen, auf eigene Kosten abgeschleppt zu werden. Weiterhin kann insbesondere auch eine Vertragsstrafe zwischen meist 15 und 40 Euro drohen (nicht zu verwechseln mit einem gesetzlich geregelten Bußgeld).

Welche Verkehrsregeln gelten auf einem Privatparkplatz?

Durch die Beschilderung vor Ort wird deutlich, ob der Besitzer die StVO gelten lassen möchte. Ist dies nicht der Fall, müssen sich die Verkehrsteilnehmer untereinander verständigen. Relevant wird dies vor allen Dingen auf großen Parkplätzen wie z.B. bei Supermärkten oder Shoppingcenter.

Kann ich einen Falschparker auf meinem Privatparkplatz abschleppen lassen?

Grundsätzlich haben Sie das Recht, den Falschparker abschleppen zu lassen. Da Sie die Kosten vorstrecken müssen, sollen Sie jedoch einige Punkte zuvor beachten, insbesondere dass das Abschleppen auch verhältnismäßig erscheint.

Was muss man beachten wenn man in eine Tiefgarage fährt?

Überall, wo Fußgänger in der Nähe sein könnten, musst du besonders aufmerksam fahren und bremsbereit sein. Du musst langsam in die Tiefgarage einfahren, um deine Augen an die Lichtverhältnisse zu gewöhnen. Um zu vermeiden, dass Reifen beschädigt werden, solltest du hier langsam und vorsichtig fahren.

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?.
Mein Fahrzeug ist mit Außenspiegeln breiter als in den Fahrzeugpapieren angegeben. ... .
Nach 200 m verringert sich die Breite des linken Fahrstreifens. ... .
Auf einer Länge von 200 m verringert sich die Breite des linken Fahrstreifens..